Beiträge von andi2511

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    Original geschrieben von addictivebn
    Einigen wir uns doch auf einen Weltmeister ( Lucio), 3 Vizeweltmeister ( Kahn, Frings, Ballack) einen zwei Europameister (Kahn und Sagnol ) und 5 deutsche Nationalspieler! ;)


    :top: ;)

    Okay, sagen wir es anders: 5 deutsche Nationalspieler, 1 Weltmeister, zwei Vizeweltmeister, vier Europameister(Ballack und Frings haben doch 96 schon gespielt? :rolleyes: ;) ) :D


    Es ging mir auch nicht um einen direkten Vergleich Bayern gegen Dortmund (auch wenn Bayern in diesem Vergleich klar vorne liegt, der etwas objektivere Leser wird das sicher ähnlich sehen ;) ), sondern eher darum, die Klasse der Mannschaft herauszustreichen, die sich gegenüber der vergangenen Saison sicher nochmal deutlich gesteigert hat.

    Zitat

    Original geschrieben von addictivebn
    So stark finde ich die Mannschaft gar nicht...


    Das du Stärken anderer Teams nicht akzeptieren willst - geschenkt. Wenn du aber diese Mannschaft als "gar nicht so stark" einstufst, die mit nicht weniger als drei aktuellen oder ehemaligen Weltmeistern und vier deutschen Nationalspielern auf Schlüsselpositionen besetzt ist und dazu noch den zur Zeit sicher effektivsten Stürmer Europas im Sturm hat - falls du das nicht zugeben kannst, dann ist jede Diskussion müßig ;) :D

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    Original geschrieben von callipho
      Andi: ich kann nicht recht nachvollziehen, worin dein Problem mit meinem Aufsatz liegt, wenn es die sprachliche erzählerische Form an sich ist, so verzeihe mir, ich bin durchaus in der Lage, sachlich nüchtern zu schreiben.


    Nein, es ist zuallererst (wie schon gesagt) die äusserliche Form, also daß du z.B. keine Absätze machst, um konkreter zu werden ;)


    Den Rest kann ich gut und gerne als deine Meinung akzeptieren und habe damit kein Problem, wenn ich sie auch nicht teile :)

    Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten und ziemlich komplex, denn es kann das Widerrufsrecht erloschen sein, wenn der Unternehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Ob das schon beim Zusenden einer aktivierten Simkarte (mit der also telefoniert werden kann --> die Leistung des Unternehmens diesbezüglich ist damit ja erstmal erfüllt) erfüllt ist, ist sicher eine Frage die hier nicht zu beantworten ist.


    Sicher sollte man sich jedenfalls nicht sein, wenn man Simkarte und Handy schon erhalten hat.

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    Original geschrieben von Marko
    Es ist aber nunmal so, dass man sein Kind nicht 24h beaufsichtigen kann.


    Dieser Umstand spiegelt sich ja aber auch in der Rechtsprechung wider. Kein Richter geht davon aus, das ein Kind ab einem bestimmten Alter grundsätzlich und immer beaufsichtigt werden kann und muß...