Beiträge von caoz

    vielen Dank :top: . Aber jetzt bin ich um so verwirrter :confused:


    edit:


    Moin,


    den habe ich noch nicht erreicht. Bzw. an wem liegt es wohl eher, an Kabel D oder am Hoster?
    Mein Webspace liegt auf diesem Server: 173.212.215.34
    Falls hier jemand mit Kabel D unterwegs ist, würde ich mich freuen, wenn er mal versuchen könnte, den anzupingen.



    greetz

    Moin,


    seit gestern kann ich meinen Webspace nicht mehr aufrufen, anpingen funktioniert auch nicht. Erst dachte ich, dass der Webspace abgeschmiert ist. Allerdings kann ich den Server über Webproxys aufrufen, und auch Freunde bei anderen Anbietern können ohne Probleme den Server anpingen und den Webspace aufrufen.
    Ich surfe über Kabel D. Kann mir jemand erklären, woran das liegen könnte?


    greetz

    Moin,


    für das DKB-Konto braucht man kein Einkommen. Zumindest kann dies nicht das Ausschlusskriterium sein, denn als ich im ALG2-Bezug war, gab es keine Probleme das Konto bei der DKB zu eröffnen. Bzgl. der Gehaltsfrage hatte ich damals die Hotline kontaktiert, und dort wurde mir mitgeteilt, dass die Angabe nicht relevant ist, sondern eigentlich nur der Score zählt. Bei Geringverdienern und Studenten ist dann das Limit der KK und des Girkontos eben bei "nur" 500€.
    Trotz dessen viel Glück beim zweiten Anlauf.


    greetz

    imho nein. Nach meiner Erfahrung wird taggenau abgerechnet.


    edit: bzgl. der Nichtberechtigung zum Bezug von ALG2 und Studium gibt es aber evtl. Ausnahmeregelungen. Ich hatte aufgrund des Druckes der hier zuständigen Behörde für ALG2 mich an der Uni exmatrikuliert, um Leistungen zu erhalten. Der Sachbearbeiter der dann für meine Vermittlung zuständig war, erklärte mir dann, dass ich auch erst einmal hätte weiter stdieren können, bis ich einen Job gefunden habe :rolleyes: . Auch hätte ich neben ALG2-Bezug zumindest als Teilzeitstudent weiter studieren können (was ich aber zu der Zeit auch nicht wusste).

    Du möchtest also Arbeitslosengeld 2 beantragen, und das rückwirkend für 2 Tage? Das macht keinen Sinn ;).
    Wie Du ja schon festgestellt hast, bist Du i.d.R. nicht berechtigt, ALG2 zu empfangen, wenn Du studierst, da Du dann ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

    hast Du denn mal die Luftfeuchtigkeit gemessen? Wir haben bei uns im Sommer im Keller eine zu hohe Luftfeuchtigkeit (teilweise >80%), daher lasse ich dann immer einen Raumluftentfeuchter rödeln.


    greetz