Beiträge von bierinfos

    Zitat

    Original geschrieben von Amerikaner
    Ich würde Stillschweigen bewahren, evtl. kann man es mal gebrauchen, daß E- keine Widerrufsbelehrung mitschickt.


    Ja, im Extremfall kann ich mich damit auf eine nicht endende Widerrufsfrist berufen, wie in einem Beitrag von mir weiter oben schon erwähnt wurde.

    Kündigung und Umzug


    Ich häng mich mal an diesen Thread dran, weil das Thema passend ist:


    Folgender Sachverhalt liegt vor:


    Ich werde Ende des Monats aus meiner Studentenwohnung ausziehen, bis Anfang November wieder bei meinen Eltern wohnen, die einen Festnetz- und DSL-Anschluss haben, und anschließend in meine eigene Wohnung ziehen.
    Ergo kann ich von August bis Oktober diesen Vertrag in der Praxis nicht nutzen.
    Mein Vodafone-DSL-6000-Vertrag inklusive Festnetz-Flatrate läuft noch bis Anfang Dezember und kostet 29,95 € pro Monat.
    Dieses Angebot gibts derzeit für Neukunden mit DSL bis zu 16.000 für 24,95 €.


    Folgende Fragen:


    1. Muss bzw. sollte ich Vodafone mitteilen, dass ich zum Monatsende aus der Wohnung ausziehe, damit der Nachmieter ohne Probleme einen neuen Anschluss für sich beantragen kann? Ich kenne mich mit den technischen Gegebenheiten leider noch nicht so gut aus.


    2. Gibt es die Möglichkeiten, so wie bei Handyverträgen oft üblich, dass ich erst kündige und durch eine Kündigungsrücknahme bessere Konditionen aushandeln kann, z.B. die aktuellen Konditionen für Neukunden?


    3. Falls ich einen neuen Anbieter wählen sollte: Wie kann ich es hinkriegen, dass ich gleich Anfang November Internet in der neuen Wohnung habe und nicht wochenlang warten muss, bis der Anschluss freigeschaltet wird? Das ist sehr wichtig für den Abschluss meiner Diplomarbeit.



    Weitere Information, die ich nicht gerade kundenfreundlich finde und auf der Vodafone-Homepage gefunden habe:


    "Verlängert sich die Mindestlaufzeit bei einem Umzug mit meinem DSL-Paket?


    Ja, mit dem Anschaltedatum Ihres Anschlusses an Ihrem neuen Wohnort beginnt eine neue Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. "

    Widerruf per E-Mail


    Ich hab die Flat nun per E-Mail widerrufen und der Eingang ist mir, wie hier angekündigt, gleich bestätigt worden.


    Weiterhin habe ich noch ein postalisches Schreiben erhalten, mit dem exakt gleichen Inhalt wie in der E-Mail, die ich von E-Plus bekommen habe. Von den Widerrufsmöglichkeiten wurde auch darin kein einziges Wort erwähnt. :flop:

    Natürlich will ich es nicht darauf ankommen lassen bezüglich der Widerrufsfrist. Das war nur eine Überlegung, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen ergibt.
    Ich werde E-Plus aber auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die Widerrufsbelehrung in Textform nicht vorhanden ist.


    Widerrufen werde ich erstmal und rechtzeitig per E-Mail. Ich habe danach ja immer noch ein paar Tage Zeit, um ein Fax zu senden, falls keine Bestätigung kommen sollte.

    Vielen Dank für eure Informationen.


    Die SMS und auch die E-Mail sind jetzt nun doch noch bei mir angekommen, allerdings nach vier und nicht, wie am Telefon von der Callcenter-Mitarbeiterin zugesichert, innerhalb der nächsten zwei Tage.
    In der E-Mail sind alle Informationen über die Flat enthalten, nur fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform vollständig. Demnach müsste mein Widerrufsrecht nie erlöschen.


    Hier ein Auszug aus den Paragrafen, die ich mir aus Interesse mal angesehen habe:




    § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


    (Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)


    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


    (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


    (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.



    Ich habe schon ein bisschen mit der Flat gesurft und hab das Gefühl, dass diese 10 € im Monat fü mich schlecht angelegt sind.
    Wie soll ich am besten mein Widerrufsrecht erklären? Die Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass eine E-Mail an E-Plus genügen würde, aber das ist ungünstig im Streitfall.
    Was haltet ihr von Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?

    Ich hab vor mehr als zwei Tagen ebenfalls einen Anruf der E-Plus-Kundenbetreuung erhalten. Die Nummer lautet 0177/127 13 94.
    Mir wurde ebenfalls angeboten, dass ich die Internet-Flat L für einen Monat kostenlos testen darf. Ich hab der Mitarbeiterin gesagt, dass ich lieber die Internet-Flat M kostenlos testen möchte, also die, die 10 € als Option pro Monat kostet.
    Wenn ich diese Option nicht weiter haben möchte, dann muss ich innerhalb von 14 Tagen nach der Aktivierung E-Plus darüber informieren, damit die Option wieder deaktiviert wird. Dazu habe ich mein Einverständnis gegeben.


    Nun sind folgende Probleme da.


    1. Die Mitarbeiterin wollte mir diese Informationen und das, was im Telefongespräch vereinbart worden ist, per E-Mail zusenden. Das ist bis jetzt nicht passiert.


    2. Ebenso soll ich auf die Aktivierungs-SMS warten, die innerhalb von 48 Stunden zugestellt werden sollte. Diese bestätigt dann, dass die Flatrate wirklich aktiviert ist. Diese SMS ist ebenfalls nicht zugestellt worden.


    3. Laut der Kundenbetreuung online ist diese Flat aber aktiv.


    Wie soll ich jetzt vorgehen? Ich kann so nicht sicherstellen, ob die Flat nun aktiviert worden ist, oder nicht.
    Kann das im Einzelfall doch ein paar Tage länger dauern?
    Die Widerrufsfrist beginnt ja mit dem Tag der Aktivierung, den ich auch gerne wissen würde, falls mir diese Option nicht zusagen sollte.

    Zitat

    Original geschrieben von ilbasco
    Hallo zusammen,


    bin vertragstechnisch absolut nicht mehr auf dem Laufenden. Mein T&M 50 Web Tarif läuft bald aus. Würde gerne zu Base wechseln. Geht das, oder muß ich meinen alten Vertrag kündigen und kann dann später meine Nummer mit zu Base nehmen?


    Beste Grüße und danke für eure Infos :top:


    Also ich habe meinen Time & More 50 web 2004er-Tarif auch schon gekündigt und habe von E-Plus ein Schreiben erhalten, in dem mir ein Wechsel zu BASE vorgeschlagen wird, natürlich kostenlos und unter Beibehaltung der Rufnummer.
    Ergo kannst du einfach E-Plus kontaktieren und in einen BASE-Tarif wechseln, ggf. auch schon vor Ablauf der Vertragszeit des T&M-Vertrags. Kündigen musst du dafür nicht.
    Ich persönlich halte von den neuen BASE-Tarifen aber eher wenig und werde, sofern EPlus einverstanden ist, meinen alten Vertrag einfach verlängern oder dann den Anbieter wechseln.

    Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Beiträge der bisher 93 Seiten lesen kann.
    Ich habe folgende Frage: Ich habe einen E-Plus Time & More 2004 web, den ich bisher jedes Jahr ohne Probleme verlängern konnte. Sollte das auch jetzt noch möglich sein, nachdem E-Plus bis auf Weiteres erstmal als Marke beerdigt worden ist?