Vielen Dank für eure Informationen.
Die SMS und auch die E-Mail sind jetzt nun doch noch bei mir angekommen, allerdings nach vier und nicht, wie am Telefon von der Callcenter-Mitarbeiterin zugesichert, innerhalb der nächsten zwei Tage.
In der E-Mail sind alle Informationen über die Flat enthalten, nur fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform vollständig. Demnach müsste mein Widerrufsrecht nie erlöschen.
Hier ein Auszug aus den Paragrafen, die ich mir aus Interesse mal angesehen habe:
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Ich habe schon ein bisschen mit der Flat gesurft und hab das Gefühl, dass diese 10 € im Monat fü mich schlecht angelegt sind.
Wie soll ich am besten mein Widerrufsrecht erklären? Die Mitarbeiterin hat mir gesagt, dass eine E-Mail an E-Plus genügen würde, aber das ist ungünstig im Streitfall.
Was haltet ihr von Einschreiben mit Einwurf oder Einschreiben mit Rückschein?