ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Axelchen
Man weiß nicht, wieviele Käufer so einer Loop die Nummer innerhalb von zwei Jahren portieren wollen, und auch nicht, wie viele von denen es vergeblich versucht haben, sich bei Dir nicht beschweren. Insbesondere wegen ...
... besteht ja keinerlei Veranlassung, sich bei Dir zu beschweren.
Von daher halte ich es für etwas voreilig, aus dem Ausbleiben von Beschwerden zu folgern, daß es oftmals auch ohne Entsperrgebühr klappt.
Für noch wahrscheinlicher halte ich es, daß es auf den Wissenstand des Mitarbeiters ankommt: Vermutlich würde auch von denen keiner von selbst auf die Idee kommen, das Portieren einer Rufnummer könnte irgendetwas mit dem kostenpflichtigen Entsperren eines Handys zu tun haben ...
Axelchen
Nunja, damit hast du allerdings im Prinzip recht. Wobei ich den Hinweis in meinen Angeboten auch erst seit kurzem drin habe, zuvor habe ich das selber nicht für möglich gehalten (dass man für das Entsperren eines Handys, obwohl nichtmal im Besitz desselben, eine Zwangsgebühr entrichten muss).
Wobei es für mich schon interessant zu wissen wäre, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Allerdings bin ich mir garnicht mal so sicher, ob diese Regelung im speziellen Fall bei eine Klage Bestand haben würde.
Weil: die Karte wurde ja ohne Handy an eine andere Person weiterverkauft. Diese hat durch die Umregistrierung bei o2 einen gültigen Nutzungsvertrag ohne Handy. Damit dürfte IMHO diese Klausel eigentlich ins Leere laufen, o2 hat ja der Weitergabe der Karte selber zugestimmt (durch Annahme des Vertrages).
Oder?
Bye, Mike

