Beiträge von handytim

    Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Nehmen wir an, ich kündige aus wichtigem Grund zum 31. Januar. O2 wird die Kündigung aber nicht akzeptieren.


    Wenn o2 der Kündigung widerspricht, schreibt man denen einfach, dass man nun also eine Feststellungsklage einreichen wird und alle Zahlungen von nun an unter Vorbehalt geschehen und nach einem Urteil zurückgefordert werden.


    Zitat


    - soll ich nach dem 1. Februar trotzdem über o2 weiter telefonieren? (Ich denke nicht, denn darin könnte man die Rücknahme der Kündigung sehen)


    Nein, da Du ja selbst gekündigt hast.


    Zitat

    o2 versucht dann irgendwann das geld (grundgebühr, mindestumsatz) für februar einzuziehen.


    Werden sie auch.


    Zitat

    - wenn man nicht telefoniert, und sich eh einen anderen anbieter suchen muss, was bringt es dann, weiter zu zahlen?


    Man lässt den ganzen Inkasso-Apparat aus dem Spiel, der die Sache unnötig aufbläht und verteuert. Zudem bist Du für o2 kein "Extrem"-Verweigerer und auch das Gericht wird Dich nicht so sehen.


    Alles weitere geht zu weit ins Detail, befrage am besten Deinen Anwalt dafür. Ich kann (aus eigener o2-Erfahrung) den Anwalt empfehlen, der bei Teltarif in dieser Meldung seine Meinung kundgab.

    Zitat

    Original geschrieben von kris781
    Kannst Du das bitte begründen?


    Wenn man die Rechnung einfach nicht zahlt dauert es länger. Erst kommt ne Mahnung, dann irgendwann Inkasso und dann vielleicht eine Klage...


    Mit einer Feststellungsklage geht das ganze wesentlich schneller und man hat gleich Klarheit.


    Was meinst Du wie das Landgericht München schaut, wenn da 10 o2-Kunden gleichzeitig eine Feststellungsklage einreichen?

    Wieso "versucht" ihr zu kündigen?


    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, und keine "Anfrage" o.ä..


    Natürlich wird o2 erstmal in zig Briefen versuchen sich rauszureden mit Nebenleistungen und Sondernummern usw (bei mir waren das 5 Briefe seitens o2 :) )... Bleibt hartnäckig und fordert ein Urteil heraus. Genau das will o2 nämlich verhindern.


    Besser als die Rechnung nicht zu bezahlen ist eine Feststellungsklage gegen o2 einzureichen.

    Wer den MB CL sehen will muss einfach nur auf der A8 bei Stuttgart fahren. Habe den bei zwei Fahrten dort gleich drei Mal gesehen...


    Nebenbei: Hinten stand "Werkswagen" drauf und der Fahrer hatte aus dem Geschehen um den "Todesraser" (MB-Werksfahrer, Unfall auf der A5 bei Karlsruhe mit anschließender Fahrerflucht) wohl nicht allzuviel gelernt...

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Ehrlich gesagt kann ich nicht daran glauen, den das wäre wirklich dramatisch günstig, und T-Mobile müsste dann hoffen das viel T-Mobile intern oder ins Festnetz telefoniert wird. Aber andererseits ist es bei E-Plus Zehnsation das Gleiche.


    Zumal es (statistisch gesehen) mehr T-Mobile-interne Verbindungen geben würde als E-Plus-interne beim E-Plus-Tarif.