Baxx: Ich stelle den Kram meist mit Nero Vision zusammen. Gab es mal zum CD Brenner. Keine ahnung ob das taugt, es ist jedenfalls einfach zu handeln.
Das mit VDub probiere ich gerne aus. Evtl. kriegt man das ja so hin. Erstmal Merci!
M.
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Baxx: Ich stelle den Kram meist mit Nero Vision zusammen. Gab es mal zum CD Brenner. Keine ahnung ob das taugt, es ist jedenfalls einfach zu handeln.
Das mit VDub probiere ich gerne aus. Evtl. kriegt man das ja so hin. Erstmal Merci!
M.
@and: Jup! Mein Fehler zu 1. - zu 2. auch die müssen ausgebildetr, eingewiesen werden. Es ist nicht ohne wenn die Bundeswehr irgendwo aufläuft. Spätestens wenn auch nicht gegen aber im Beisein von zivilisten Waffensysteme eingesetzt werden gibt es denke ich ein bisschen was zu beachten. Oder dürfen die Soldaten dann nur reden .... klar
Aber es ist die typische Sommerlochdebatte. Ich meine könnte man Arbeitlose nichtsinniger einsetzen als als Mimen? Könnte man!
Un d das mit der Parallel ... die drängt sich halt doch auf! Auch wenn ich Herrn Struck das nicht mal vorwerfen wollte. Wollte halt auch mal was beitragen zur Debatte um unsere 5.xy Millionen ALs.
yox: Man wird wohl müssen. Ich hab auch ein Problem damit, wenn ich mir vorstelle als Zivilist in mitten von Krawumm und Soldaten mein ALG rechtfertigen zu müssen.
Ich hab glücklicherweise einen Job, war aber im letzten Jahr aus gut 6 Monate ohne. Daher kann ich nur sagen, das es wenig sinnvolle Ideen gibt ALs zu beschäftigen und leider noch weniger sie wieder einzugliedern.
Grüße
M.
Und das wird auch Herrn Strucks Vorschlag keinesfalls schaffen, oder sollen die Mimen dann ihre schauspielerischen Fähigkeiten entdekcen.
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... leider so unsinnig ist das nicht.
Zitat:
Fahren ohne Führerschein
Wer ohne Führerschein im Auto unterwegs ist, kann sich strafbar machen oder aber eine Ordnungswidrigkeit begehen. Hierbei kommt es auf die genauen Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Wer ein Kraftfahrzeug führt und nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat, die einmal erteilte Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde, macht sich strafbar. Ohne Führerschein fährt auch, wer zwar einen Führerschein hat, jedoch ein Kfz führt, für das die Fahrerlaubnis nicht ausreicht. Anders ist es in dem Fall, wenn man in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, den Führerschein aber nicht bei sich hat. Dafür kommen drei Gründe in Betracht: Der Führerschein wurde zu Hause liegen gelassen Der Führerschein wurde verloren Der Führerschein wurde gestohlen Generell muß man den Führerschein während der Autofahrt ständig mit sich führen. Vergesslichkeit ist zwar menschlich, findet aber bei den Ordnungshütern keine Rücksicht und kostet 20,00 DM. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins erhält man von der zuständigen Behörde eine sogenannte Zwischenbescheinigung, mit der man dann vorläufig weiterfahren kann. Auf Antrag hin wird dann ein Ersatzführerschein ausgestellt. Den gibt es aber erst, wenn der Antragsteller nachweist, daß er die entsprechende Fahrerlaubnis auch besitzt. Außerdem fordert die Verkehrsbehörde einen Auszug aus dem Verkehrsregister an.
[Zitat ende]
Und wem das zu windig ist:
Straftaten im Straßenverkehr:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
zzgl.
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
So und dann noch die Priobeziet, was ähnlichg keinem Lappen zu werten ist. Quelle bleibt gleich:
Zitat:
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung ....
Daraus folgt dann ...
"Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. "
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Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird."
So, da steht es lt. Bußgeldkatalog!
Grüße
M.
Moin,
als Sommerlochstory deklassiert. Strucki will auch mal wieder was sagen.
a) lt. Verfassung kann ich niemanden zum dienst an der Waffe zwingen.
b) Wenn schon Feind, dann sollte der auch ausgebildet sein. Bei dem Etat der bundeswehr - wer leistet sich das?
c) Wir haben keine Berufsarmee in die man sowas integrieren könnte.
Und die kätzerische frage zum Schluß - Wenn ich quasi abkommandiert bzw. eigezogen werde als ALG Empfänger und komme nicht. Ist das dann Fahenflucht? *LOL*
Das erinnert mich elider an Zeiten, in denen man mit Methoden wie "Winterhilfe" Erntheilfe" oder "Sommerarbeit" einen Großteil unseres autobahnnetzes gebaut hat. Schön mit Arbeitskraft ohne Maschinen. Leider ist der Staat ausser um Schulden (die dann ja zum bekannten Vorgehen ab dem 01.09.1939) geführt haben, nicht reicher geworden.
Mein Opa (92 Jahre) würde sowas begrüßen. Ich kann nur dne Kopf schütteln. Und sowas will dann der oberste Befehlshaber unserer Streitkräfte im Friedensfalle sein ... schlechte PR Arbeit Herr Struck.
Grüße
M,.
Moin,
RegEdit ????
oder platt machen ... hilft zuverlässig und sollte öfter mal gemacht werden.
Da ist das Treiberupdate ja dann auch dabei;-)
M.
D-Link hat Probleme mit ASUS oder AS RockBoards. Evtl. liegt es daran. Hab iher auch Router und 3 Karten von D-Link am Start. Nur am ASRock Rechner macht es immer weider Probleme.
Tja ...
M.
Moin,
HP Laserjet 5
Bei Ebay als defekt (zieht mehre Blätter ein) kaufen und beim HP Händler für 1,99 das Ersatzteil - ist kein dEfekt sondern ein Konstruktionsfehler, der damit behoben wird.
Kosten beis um die 30 Euro und mit etwas Glück gibts noch nen Toner gratis.
Mein LC5 hat jetzt 70Tsd Seiten und geht wie Luzi. Kosten bisher 25€s für Ebay und E-Teil. Toner war dabei!
Grüße
M.
Moin,
ich hab die Nummer auch durch. Besser gesagt mein Bruder und seine damals noch minderjährige Freundin.
Privatgrundstück hin oder her. Gängige Rechssprechung beruft sich auf einen abgeschlossenen Platz. Da darf man, wenn der Eigentümer sein i.O. gibt und der Wagenentsprechend versichert ist.
D.h. damals - war da ein tor oder eine Kette?
War der Eigentümer informiert?
Und - bestand ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug mit einem nicht Führerscheinbesitzer am Steuer.
Letzteres ist weniger ausschlaggebend.
Ich möchte nur noch eines einwerfen. Einem Wachmanns teht es auch bei angenommenem illegalen Aufenthalt Deinerseits auf dem Grundstück nicht zu Papiere einzufordern. Dazu braucht es die staatlichen Ordnungsorgane.
Letztlich kann Deinem Lappen recht wenig passieren.
Eines noch zum Schluß, warum eigentlich der Aufwand. Wozu gibt es Fahrschulen? Wozu gibet es Übungsplätze.
Ich hoffe, das Du und Deine "Bekannte" ohne Blessuren da rauskommst. Aber es sollte Dir wenn eine Lehre sein, entweder es nicht mehr zu tun, oder das 11. Gebot zu beachten.
Grüße
M.
Hallo Admin,
'Du bist anscheinend nie mit 45km/h in einer Großstadt unterwegs gewesen. Du schneidest alleine durch Deine anwesenheit auf de rStraße alle autofahrer. Daraus folgt, Du wirst abgedrängt an die Seite gedrängt und hier sehe ich das Risiko.
Der Stadtverkehr fließt mit 48-55 km/h - ausser es ist mal Stau.
Grüße
M.