Dann ist die Nachtruhe ja wieder hergestellt und beim nächsten mal einfach legal üben...
CH
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Dann ist die Nachtruhe ja wieder hergestellt und beim nächsten mal einfach legal üben...
CH
ZitatOriginal geschrieben von _Willkommen_
Ich wäre gern die Polizeistreife gewesen, dann hättest du deinen Führerschein verloren+Punkte + Bußgeld und deine Freundin hätte eine Führerscheinsperre von 2 Jahren + Geldstrafe bekommen + das Geld was sie schon in der Fahrschule und bei der Stadt gelassen hat wären weg... und nur weil man zu GEIZIG ist 5€/1h für den Übungsplatz zu zahlen!
Wenn dir mein Comment nicht gefällt, dann mach so einen scheiss nicht!
Seine Bekannte hätte zu 100% keine Führerscheinsperre bekommen.
Hab selbst 2 Anzeigen bekommen, 2 x Fahren ohne Führerschein/fahrerlaubnis, die erste wurde fallengelassen. Bei der zweiten hab ich, da ich 1 Woche vor dem Gerichtstermin wegen der zweiten Anzeige noch ein Gerichtsverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat 25 Sozis bekommen hatte, noch einmal 25 draufbekommen. Der RIchter meinte halt ja hier haste schon 25, jetzt gibts nochmal 25.
Und nix Führerscheinsperre, ist auch alles unsinnig.
Achja, meinen Autolappen mache ich im Moment^^
ZitatOriginal geschrieben von Dr.Beer
Und nix Führerscheinsperre, ist auch alles unsinnig.
Das beweist deine Schilderung ja eindrücklich. ![]()
... leider so unsinnig ist das nicht.
Zitat:
Fahren ohne Führerschein
Wer ohne Führerschein im Auto unterwegs ist, kann sich strafbar machen oder aber eine Ordnungswidrigkeit begehen. Hierbei kommt es auf die genauen Umstände des jeweiligen Einzelfalles an. Wer ein Kraftfahrzeug führt und nicht die dazu erforderliche Fahrerlaubnis hat, die einmal erteilte Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt wurde, macht sich strafbar. Ohne Führerschein fährt auch, wer zwar einen Führerschein hat, jedoch ein Kfz führt, für das die Fahrerlaubnis nicht ausreicht. Anders ist es in dem Fall, wenn man in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, den Führerschein aber nicht bei sich hat. Dafür kommen drei Gründe in Betracht: Der Führerschein wurde zu Hause liegen gelassen Der Führerschein wurde verloren Der Führerschein wurde gestohlen Generell muß man den Führerschein während der Autofahrt ständig mit sich führen. Vergesslichkeit ist zwar menschlich, findet aber bei den Ordnungshütern keine Rücksicht und kostet 20,00 DM. Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins erhält man von der zuständigen Behörde eine sogenannte Zwischenbescheinigung, mit der man dann vorläufig weiterfahren kann. Auf Antrag hin wird dann ein Ersatzführerschein ausgestellt. Den gibt es aber erst, wenn der Antragsteller nachweist, daß er die entsprechende Fahrerlaubnis auch besitzt. Außerdem fordert die Verkehrsbehörde einen Auszug aus dem Verkehrsregister an.
[Zitat ende]
Und wem das zu windig ist:
Straftaten im Straßenverkehr:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges
ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte
zzgl.
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen 5 Punkte
So und dann noch die Priobeziet, was ähnlichg keinem Lappen zu werten ist. Quelle bleibt gleich:
Zitat:
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung ....
Daraus folgt dann ...
"Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. "
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Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
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Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird."
So, da steht es lt. Bußgeldkatalog!
Grüße
M.
ZitatOriginal geschrieben von Dr.Beer
Achja, meinen Autolappen mache ich im Moment^^
Um Gottes Willen... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Dr.Beer
Seine Bekannte hätte zu 100% keine Führerscheinsperre bekommen.
Hab selbst 2 Anzeigen bekommen, 2 x Fahren ohne Führerschein/fahrerlaubnis, die erste wurde fallengelassen. Bei der zweiten hab ich, da ich 1 Woche vor dem Gerichtstermin wegen der zweiten Anzeige noch ein Gerichtsverfahren wegen Vortäuschung einer Straftat 25 Sozis bekommen hatte, noch einmal 25 draufbekommen. Der RIchter meinte halt ja hier haste schon 25, jetzt gibts nochmal 25.
Und nix Führerscheinsperre, ist auch alles unsinnig.
Achja, meinen Autolappen mache ich im Moment^^
Bist wirklich ein ganz toller Hecht. Sowas kommt heraus, wenn die Erziehung versagt. :flop:
ZitatOriginal geschrieben von SEGA
Bist wirklich ein ganz toller Hecht. Sowas kommt heraus, wenn die Erziehung versagt. :flop:
Ja, deine Elten konnten dich auch nicht erziehen. Geh in die Ecke und heul doch, ich hab Scheisse gemacht, steh dazu und brauch mir von dir nicht solche dummen Kommentare anhören zu müssen. Du beziehst es auf meine Eltern dass diese mich nicht erziehen können, aber sonst noch alles klar? Anscheinend hast du keine Jugend gehabt in der du mal Spaß hattest mit Freunden was auch mal in einer Anzeige geendet hat...
Du musst dir alles anhören, was willst du denn dagegen machen? :p
Ich hatte und habe jede Menge Spass. Allerdings gefährde ich NICHT DAS LEBEN ANDERER MENSCHEN du Spast. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von SEGA
Ich hatte und habe jede Menge Spass. Allerdings gefährde ich NICHT DAS LEBEN ANDERER MENSCHEN du Spast.
Komm(t) runter und gewöhn dir einen anderen Ton an. Auch wenn es jetzt wieder fürchterlich politisch korrekt wirkt, aber du (und andere Jugendliche) könnten sich vor der Benutzung von Wörtern wie "Spast", "schwul" usw. usf. auch mal zur Abwechslung ein paar Gedanken machen, was sie da gerade überhaupt und in welchem Zusammenhang sagen.
Gefährde ich das Leben anderer Leute? Weisst du in was für Situationen die Anzeigen entstanden sind bzw. was da überhaupt los war? NEIN, also wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten, den Spruch solltest du kennen.
Ich habe damit sicherlich keinen gefährdet oder in irgendeiner Weise Schaden zugefügt.
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