Moin,
ich hab die Nummer auch durch. Besser gesagt mein Bruder und seine damals noch minderjährige Freundin.
Privatgrundstück hin oder her. Gängige Rechssprechung beruft sich auf einen abgeschlossenen Platz. Da darf man, wenn der Eigentümer sein i.O. gibt und der Wagenentsprechend versichert ist.
D.h. damals - war da ein tor oder eine Kette?
War der Eigentümer informiert?
Und - bestand ein Versicherungsschutz für das Fahrzeug mit einem nicht Führerscheinbesitzer am Steuer.
Letzteres ist weniger ausschlaggebend.
Ich möchte nur noch eines einwerfen. Einem Wachmanns teht es auch bei angenommenem illegalen Aufenthalt Deinerseits auf dem Grundstück nicht zu Papiere einzufordern. Dazu braucht es die staatlichen Ordnungsorgane.
Letztlich kann Deinem Lappen recht wenig passieren.
Eines noch zum Schluß, warum eigentlich der Aufwand. Wozu gibt es Fahrschulen? Wozu gibet es Übungsplätze.
Ich hoffe, das Du und Deine "Bekannte" ohne Blessuren da rauskommst. Aber es sollte Dir wenn eine Lehre sein, entweder es nicht mehr zu tun, oder das 11. Gebot zu beachten.
Grüße
M.
