Zitat
Original geschrieben von Daniel_23
...Ich musste auch schon mit über 80 vor der Polizei in der Stadt herfahren, Gegenfahrbahn war Stau, rechts ran ging nicht sofort, da hab ich draufgetreten... Was sollt ich machen...?
Ist doch in Ordnung. Wenn ich mit Blaulicht angedüst komme sind mir die Leute allemal lieber die ein Stück vor mir rasen bis sie die erste Möglichkeit finden zum ranfahren. Aber es gibt da noch die Fahrer mit Hut (alte Omas oder Opas); die bleiben sturr an der roten Ampel stehen und fahren nicht einen halben Meter über die Linie um einem RTW Platz zu machen.
Aber jetzt mal die Gesetze:
Sonderrechte § 35 StVO:
Wegerecht § 38 StVO:
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
Was noch aus meiner Ausbildung hängen geblieben ist: Nur wenn beide Sondersignale zusammen eingeschaltet sind, hat der Einsatzfahrer das Recht, freie Fahrt zu fordern! Blaues Blinklicht alleine schafft keine Wegerecht!
bye
m@rtin