Nein, sollte immer noch so sein. Berlin = keine Probleme.
https://www.dhl.de/de/paket/in…hl-titlecontent-only.html
Letzter Absatz, gilt auch ohne Abholung.
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Nein, sollte immer noch so sein. Berlin = keine Probleme.
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Letzter Absatz, gilt auch ohne Abholung.
Ja. Du kannst aber auch Pakete beim Paketfahrer abgeben, der dir welche bringt...
Wir sehen schon, du hast hunderte Leasingverträge unterschrieben. Wahrscheinlich Privat- und Business-Kilometerleasing. Wir sind alle unwissend.
Erkläre uns doch bitte noch, warum Businessleasing trotz besserer Leistung, Autos (Wert) und kürzeren Laufzeiten billiger ist, wenn es mit Privatleasing vergleichbar ist. Und bitte erkläre und auch, warum alle Geschäftskunden Privatkundenleasingverträge unterschreiben.*
Wahrscheinlich, weil es total vergleichbar ist, wegen Brutto und Netto und so...
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*Ironie.
Ja, kann sie, wenn die entsprechenden AGB stimmen.
Zum TE: Grundsätzlich endet dein Vertrag zum Ende des 24monatigen Dauerschuldverhältnisses, da keine Änderungen der Vertragsbedingungen oder des Vertrages getroffen wurden.
In welcher Form liegt denn das "schriftliche Stück" vor?
Denn wir hatten das Thema schon einmal und hier die damaligen Ausführungen von "Dauerposter":
Zitat:
"
Durch den Zugang der Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" wurde das Dauerschuldverhältnis zum Ablauf der 24monatigen MVLZ beendet.
Für eine frühere Beendigung des Vertrags müsste der Vertrag durch einen Änderungsvertrag geändert werden.
Ob man das Bestätigungsschreiben von T-Mobile nun als Angebot auf Abschluss eines solchen Änderungsvertrags, welches der TE ohne Weiteres annehmen könnte, ansehen kann, würde ich bezweifeln.
Diese Bestätigung hat nicht den Charakter einer Willenserklärung.
T-Mobile möchte damit nicht den bestehenden Vertrag modifizieren, sondern dem Kunden für seine Akten lediglich den Stand der Dinge mitteilen. Daher hat die Erklärung rein deklaratorischen Charakter und ist nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet.
Selbt wenn man darin eine Willenserklärung seitens T-Mobile sehen würde, wäre diese mit großer Sicherheit anfechtbar, da ihr ein Irrtum zugrundeliegt.
Nichtsdestotrotz ist aus praktischer Sicht die Wahrscheinlichkeit gar nicht so gering, dass der Vertrag ein Jahr früher beendet wird, wenn der SB das falsche Datum eingepflegt hat. Ich würde mich überraschen lassen....."
Ach bitte:
Steuerliche Absetzbarkeit wäre nur ein Beispiel, aber es gibt noch mehr: andere Ausgestaltung der Leasingverträge aufgrund anderer Haftungsarten, möglicher "Kauf" von Service-/Reparaturplänen, die Privatkunden nicht angeboten werden können/dürfen (bei BMW und Range Rover z.B.), Mengenrabatt, Firmenkonditionen, Mehrleistungskilometer, etc.
ZitatQuatsch.
Es gibt keine definierten Unterschiede zwischen Business und privat, ausschlaggebend sind die Verträge, Konditionen, Gutachter und Leasinggesellschaften.
Damit widersprichst du dir selber in einem Satz, aber gut.
Nein, beim Kilometerleasing hast solche Probleme nicht, da ein fixer Betrag errechnet wird, der all die Punkte einbezieht. Nachberechnet werden übermäßige Schäden (siehe dann vertrag) und Unfallschäden. Aber keine Abnutzung.
Business-KM-Leasing ist ÜBERHAUPT nicht mit Privat-KM-Leasing vergleichbar.
Welche Frist? Es ist überhaupt kein (Kauf-)Vertrag zustande gekommen, da die beiderseitigen Willenserklärungen nicht einheitlich und übereinstimmend erklärt wurden. Auch ist hier kein konkludentes Handeln der Bestellerin erkennbar. Sonst hätte sie den Vertrag genutzt.
Als Privater wenn überhaupt: Kilometerleasing, sonst gar nicht. Rechnet sich nicht. Zu verschenken hat KEINER was.
Echt? in Russland erscheint es? -> Wo ist da bitte die Logik, wenn MS sagt, dass ab jetzt die Billig-Schiene von WP besetzt wird?
Kommt es in den USA?
Dominik, weißt du mehr?