Wundert dich das? -> Das war schon zwei Seiten vorher abzusehen..:-)
Ich frage dich nochmal:
Bekommen wir (ich) nun noch eine Antwort auf die Frage, ob du Rechtsanwalt (Volljurist) bist, so wie du es darstellst?
ZitatMeinen Klarnamen samt Adresse und den Arbeitgeber schreibe ich dann im nächsten Posting hier hin,natürlich mit einem Link!
Wo denn?
ZitatMeiner Meinung nach ja,weil der Kunde,der konkludent beim Händler die Gewährleistung geltend macht nicht von diesem einfach auf die Garantie des Herstellers verwiesen werden kann.
Wo hat das Deifi gemacht? Er wollte eine Reparatur, die kann über die Gewährleistung und eben auch die Garantie erfolgen.
ZitatHätte er diese gewollt,hätte er sich an den Hersteller gewendet und eben nicht an den Händler.
Ah, das ist deine Schlussfolgerung, aus der du ableitest, dass es keine Garantie war? Aha.
Scheinbar übersiehst du aber immer noch, das nicht unbedingt ein Sachmangel beim dritten Fall vorgelegen haben muss, selbst wenn Samsung auf Garantie zweimal repariert hat. Sie hätten auch 34545 mal auf Garantie reparieren können...
ZitatTimba lass es lieber sein. Mediamarkt hat den Mangel schon 2x akzeptiert.
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Falsch. Sie haben zweimal das Gerät zur Rapartur zwecks der Garantie eingeschickt, ein himmelweiter Unterschied. hast du die letzten 4 Seiten gelesen?
Zitat
Beim 3. mal könne sie da nicht verweigern.
klar können sie, da keine Geährleistung in Anspruch genommen wurde.
ZitatDie Garantiebedingungen in irgendeinem Handbuch zählen nicht.
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Oh doch, genau die zählen für die Garantie. un im Zweifel auch für einen Sachmangel, wenn es um das Thema "Standard Handhabung und Gebrauch eines Samrtphones" geht. Das wird dann nämlich analog zur Prüfung herangezogen.
ZitatDas Handy wird mit entsprechenden eigenschaften beworben und das zählt.
Falsch. Darüber kann man sich sehr wohl streiten, siehe §434, Abs 1 Nr.2, mit was da Samsung genau wirbt.
Ich lese da auf der Homepage z.B.:
"..Tests mit dem Gerät in einer kontrollierten Umgebung haben ergeben, dass es unter bestimmten Umständen gegen Staub und Wasser resistent ist (...). Trotz dieser Klassifizierung ist das Gerät nicht in allen Situationen wasserdicht...."
Man(n) kann sich also über die Ist-Beschaffenheit streiten:
Ein Sachmangel liegt vor, wenn das IST vom SOLL-so-Sein zum Nachteil des Käufers abweicht. Man erwartet man von einem Smartphone nicht, dass es wasserdicht ist, trotz Aktive-Bezeichnung und IP67.
Das SOLL ist also bei Smartphones, dass das Gerät vielleicht ein paar Tropfen Wasser verträgt, mehr nicht. Bestimmt nicht, das Wasser in das Innere eindringt.
Aber wie gesagt, darüber kann man sich tatäschlich streiten, inbesondere, wenn man sich dann die Werbeaussagen ansieht.
ZitatNicht was in den Garantiebedingungen steht welche dem Käufer erst nach Kauf bekannt werden.
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Äh? Die Garantie kann gestaltet werden, wie sie will. Das ist rechtlich für (vor) den Kauf nicht von belang.
Zitat
Es geht um Gewährleistung. .
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Aktuell nicht. Da Deifi keine Gewährleistung angenommen hat.
ZitatDas S4 Active ist nach IP-67 zertifiziert
Und?