Beiträge von Timba69

    Wundert dich das? -> Das war schon zwei Seiten vorher abzusehen..:-)


    handyman1981:


    Ich frage dich nochmal:


    Bekommen wir (ich) nun noch eine Antwort auf die Frage, ob du Rechtsanwalt (Volljurist) bist, so wie du es darstellst?



    Zitat

    Meinen Klarnamen samt Adresse und den Arbeitgeber schreibe ich dann im nächsten Posting hier hin,natürlich mit einem Link!


    Wo denn?



    Zitat

    Meiner Meinung nach ja,weil der Kunde,der konkludent beim Händler die Gewährleistung geltend macht nicht von diesem einfach auf die Garantie des Herstellers verwiesen werden kann.


    Wo hat das Deifi gemacht? Er wollte eine Reparatur, die kann über die Gewährleistung und eben auch die Garantie erfolgen.


    Zitat

    Hätte er diese gewollt,hätte er sich an den Hersteller gewendet und eben nicht an den Händler.


    Ah, das ist deine Schlussfolgerung, aus der du ableitest, dass es keine Garantie war? Aha.


    Scheinbar übersiehst du aber immer noch, das nicht unbedingt ein Sachmangel beim dritten Fall vorgelegen haben muss, selbst wenn Samsung auf Garantie zweimal repariert hat. Sie hätten auch 34545 mal auf Garantie reparieren können...




    murmel:


    Zitat

    Timba lass es lieber sein. Mediamarkt hat den Mangel schon 2x akzeptiert.
    .


    Falsch. Sie haben zweimal das Gerät zur Rapartur zwecks der Garantie eingeschickt, ein himmelweiter Unterschied. hast du die letzten 4 Seiten gelesen?


    Zitat


    Beim 3. mal könne sie da nicht verweigern.


    klar können sie, da keine Geährleistung in Anspruch genommen wurde.


    Zitat

    Die Garantiebedingungen in irgendeinem Handbuch zählen nicht.


    .


    Oh doch, genau die zählen für die Garantie. un im Zweifel auch für einen Sachmangel, wenn es um das Thema "Standard Handhabung und Gebrauch eines Samrtphones" geht. Das wird dann nämlich analog zur Prüfung herangezogen.


    Zitat

    Das Handy wird mit entsprechenden eigenschaften beworben und das zählt.


    Falsch. Darüber kann man sich sehr wohl streiten, siehe §434, Abs 1 Nr.2, mit was da Samsung genau wirbt.


    Ich lese da auf der Homepage z.B.:
    "..Tests mit dem Gerät in einer kontrollierten Umgebung haben ergeben, dass es unter bestimmten Umständen gegen Staub und Wasser resistent ist (...). Trotz dieser Klassifizierung ist das Gerät nicht in allen Situationen wasserdicht...."


    Man(n) kann sich also über die Ist-Beschaffenheit streiten:


    Ein Sachmangel liegt vor, wenn das IST vom SOLL-so-Sein zum Nachteil des Käufers abweicht. Man erwartet man von einem Smartphone nicht, dass es wasserdicht ist, trotz Aktive-Bezeichnung und IP67.


    Das SOLL ist also bei Smartphones, dass das Gerät vielleicht ein paar Tropfen Wasser verträgt, mehr nicht. Bestimmt nicht, das Wasser in das Innere eindringt.


    Aber wie gesagt, darüber kann man sich tatäschlich streiten, inbesondere, wenn man sich dann die Werbeaussagen ansieht.



    Zitat

    Nicht was in den Garantiebedingungen steht welche dem Käufer erst nach Kauf bekannt werden.
    ..


    Äh? Die Garantie kann gestaltet werden, wie sie will. Das ist rechtlich für (vor) den Kauf nicht von belang.


    Zitat


    Es geht um Gewährleistung. .
    .


    Aktuell nicht. Da Deifi keine Gewährleistung angenommen hat.


    Zitat

    Das S4 Active ist nach IP-67 zertifiziert


    Und?

    Ich verstehe dass also richtig, dass du fremde Rechtstexte zur Erklärung deiner eigenen Rechtsposition nutzt, ohne diese mit Quellenangabe zu kennzeichnen, um hier deine Meinung zu vertreten?


    Und wenn man dich darauf anspricht, dass du scheinbar nicht Dr. Kevin Grau bist, dann änderst du das Posting?


    Bekommen wir (ich) nun noch eine Antwort auf die Frage, ob du Rechtsanwalt (Volljurist) bist, so wie du es darstellst?


    Deine Kollegen machen das im TT auch so (arne oder damals booner aka Dauerposter z.B.), weil es eben ein Unterschied ist, ob Timba69 seine (private) Rechtsmeinung abgibt, oder User chickenhawk, oder andere User, oder eben der Volljurist handyman1981.


    Denn daraus ergeben sich eben u.U. andere Rechtsfolgen. Zudem wäre es als Anwalt von dir schön, wenn du die Subsumtion am Sachverhalt selber machst und eigene Worte nutzt.


    Fremde Wörter und Aussagen bei Google suchen kann Deifi selber, denke ich.


    Eine Aussage von eine Juristen wie dir hat dann eben einen höheren Stellenwert, wenn es so ist,....



    ...ich bin der letzte, der sich nicht über einen neuen Volljuristen hier im Forum freut.

    Ich möchte von dir einfach wissen, welcher Rechtsanwalt du bist, ganz einfach. Wenn du Rechtsberatungen durch Postings abgibst, dann musst du diese kennzeichen, wenn sie auf einen bestimmten Fall bezogen sind, denn als User zieht man(n) daraus ganz andere Schlüsse.


    Ich entnehme also deinem Posting, dass du die Texte von Dr. Kevin Grau (der du ja nun scheinbar nicht bist?!) benutzt hast, um deine anwaltschaftliche Meinung ausdrücken, die falsch ist?


    Zitat

    Du bist einfach nur ein Polemiker.


    Das nehme ich sogar als Kompliment.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Polemik


    Zitat

    Kein Wunder,dass keiner mit dir diskutieren will.


    Nun, scheinbar hier mehr wie genug. Ich diskutiere aber immer nur mit Leuten, von denen ich weiß,dass sie etwas beitragen können, ob nun richtig oder falsch.


    Richtig wäre aber besser.


    Zitat


    Dann sag mal an?
    Wo wird diese nicht übernommen?


    Teile uns und insbesondere Deifi doch ersteinmal mit, ob du Rechtsanwalt bist und wenn ja, wer.


    Damit kann man deine Postings und dessen Gewicht viel besser einordnen. Denn bis jetzt haben wir hier +2 Meinungen. Und Deifi würde sich über eine richtige Meinung bestimmt freuen, denke ich.



    Edit:
    Zu deinem Nachträglich angeführten Paragrafen: Entscheidung BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11 reicht mir. Du kannst die Garantie von Samsung nicht für den Sachmangel hernehmen, da diese nicht ausreicht, die Wasserdichtigkeit zu begründen, im Gegenteil. Samsung rät davon sogar ab.

    Scheinbar hast du es nur überlesen:


    Bist du denn nun Rechtsanwalt?



    Edit:
    Die Zusammenfassung von dir kommt von hier


    http://www.juraforum.de/forum/hande...-fristen-443218


    und hier:


    http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html


    Daher entnehme ich, dass du Dr. Kevin Grau bist?




    Zitat

    Und genau von der sprechen wir hier.Somit ist alles dazu gesagt.


    Falsch, leider nicht, da keine Haltbarkeitsgarantie übernommen bzw. begründet wurde, im Gegenteil, siehe Garantiebestimmungen von Samsung und die Bedienungsanleitung und den extra Hinweiszetteln.

    handyman1981:


    Ich glaube eher, dass du den Unterschied nicht verstanden hast. Leistungskreditbetrug ist von der Tathandlung etwas anderes, wie Leistungsbetrug. Aber das Bild kann sich ja jeder selber machen im Thread.


    Das beide ein Betrug sind, ist unstrittig, aber beide sind anders zu erfüllen.


    Es geht hier aber darum, dass du sagst, Anwalt zu sein.


    Das ist erfreulich, dass wir wieder mehr Anwälte im TT haben. Da aber dann bei deinen Ratschlägen zu konkreten Themen eine andere Rechtslage vorliegt, würde ich gerne wissen, von wem ich da Ratschläge bekomme.


    Außerdem solltest du dann deine Postings deutlich kennzeichen, siehe oben, Stichwort: Rechtsdienstleistungsgesetz.


    Deine Kollegen machen das ja auch, nicht ohne Grund.


    Oder bist du doch kein Rechtsanwalt?



    PS:


    Das hier:


    Zitat

    Und übrigens: So leicht kommt der Händler aus seinem Gewährleistungsanspruch nicht raus,es sei den er kann nachweisen er habe im Kundenwunsch gehandelt.


    hast du doch nachträglich eingefügt, oder? -> Siehe oben. Das habe ich bereits beschrieben, dass das ebenfalls ein Angelpunkt ist, den es zu beachten gilt.


    PSS:


    Zitat

    Hier genau dasselbe,aber ein Kollege hat es sehr schön sachlich formuliert,was deine Ratschläge anbetreffen:


    http://www.telefon-treff.de/showthr...422#post5213422


    Nun, dann lies dir mal genau durch, was Arne da geschrieben hat. Er meinte das nicht negativ. Im Gegenteil.




    ChickenHawk:


    Zitat

    Wie kommst Du zu dieser wundersamen Aussage? (Die genau wie der Rest Deines Postings aus jur. Sicht schlichter Unfug ist...)


    Nun, wenn er laut eiegener Aussage Rechtsanwalt ist, sollte seine Aussagen aber Hand und Fuß haben, meinst du nicht?.....

    handyman1981:


    Zitat

    Passt,wie schon mein Kollege sagte:


    Oh, du bist Rechtsanwalt? Das wusste ich bzw. das Forum tatsächlich nicht. Dann solltst du DAS deutlich machen, dass du keine Rechtsberatung hier im Forum im Form von Postings in einem konrekten fall (so wie hier!) machst, sonst ist das eher (für uns und das Forum) schlecht. Das solltest du eigentlich wissen, Stichwort: Rechtsdienstleistungsgesetz


    Wenn du jedoch keiner bist: Dann lasse einfach die Anspielungen. Ich weiß von zwei Leuten, die tatsächlich Rechtsanwälte sind und das auch hier belegt haben. Das fehlt bei dir bis jetzt.


    Du kannst aber gerne deinen Nachweis hier erbingen, sollte ja dann kein Problem sein.


    Es hat keiner ein Problem damit, wenn jemand juristisch ein wenig bewandert ist und/oder seine Erfahrungen einbringt, die er in ähnlichen Fällen gesammelt hat; denn das alles hilft dann dem User (oder auch nicht), das machen hier viele gerne, so wie ich auch.


    Wenn ein RA allerdings einen Rat gibt, dann kann und sollte man dem auch vertrauen können, so wie dann bei eben dir. Und dann stellen sich auch andere Folgen ein, oder siehst du das anders?


    Zitat

    Lass die juristischen Angelegenheiten und Beratungen sein,denn alles,was du sagst ist immer für die Tonne.


    So hier auch.


    Belege? Quelle?


    So wie von dir hier:
    http://www.telefon-treff.de/sh…8&perpage=15&pagenumber=1


    Ich behaupte im Gegensatz zu dir aber nichts.




    Zitat

    zwar ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Vertragspartners/Herstellers,


    Stimmt, nichts anderes behauptet.


    Zitat

    sie darf allerdings nicht schlechter sein,als die gesetzliche Gewährleistung,sonst würde der Vertragspartner das Gesetz unterlaufen.


    Darum geht es hier nicht. Das Thema ist: Ist der Mangel überhaupt ein Mangel? Und wurde die Gewährleistung schon in Anspruch genommen?


    Bei der ersten Frage: Nein, wenn ich mich so durch das BGB klicke. Zu der zweiten:
    Nein. Sondern die Garantie. Und daraus ergeben sich eben andere Konsequenzen, da stimmst du ja wohl zu, oder?


    Zitat

    Der Mangel ist in den Fachzeitschriften/Foren allseits bekannt: Durch die mangelhafte USB Abdeckung kommt es IMMER zum Eintritt des Wassers.


    Ah, du bist auch noch Gutachter und hast das Handy von Deifie in der hand gehabt?


    Zitat

    Das ist ein Sachmangel,besonders auch im Hinblick auf das Versprechen des Herstellers zur Nutzung und der Hersteller dürfte es somit im Streitfall schwer haben einfach auf unsachgemäße Handhabung des Verbrauchers zu verweisen


    Wenn es doch nur so einfach wäre....


    Welches rechtsverbindliche Versprechen gibt Samsung ab? Tausende von Nutzer gebrauchen das Active ohne Schaden, wird Samsung argumentieren. Bei Deifie ist es der dritte Schaden in der Sache (wenn es dann so ist). Da wird man schon die Frage der Handhabung stellen. Ein Smartphone ist ein Smartphone, trotz Zertifizierung.


    Die Frage ist, wie § 434 BGB und insbesondere §434 Abs. 1 Nr. 2 BGB in der Sache hinschtlich der Werbung, Bilder und der Zertifizierung gewichtet werden.




    Es wäre schön, wenn wir Deifie weiterhelfen könnten. -> Mein Rat: Nachmal die Garantie direkt bemühen (und hoffen, dass sie geährt wird), als den unsicheren Weg des Mangels beschreiten.

    a)
    Quatsch. Lies leiber nochmal genau, was Deifie geschrieben hat. Es liegt in der Wahl des Kunden, und Deifie hat sich für "Garantie" entschieden (was ihm nicht bewsst gemacht wurde durch den MM)


    b)
    Lies auch hier richtig, es ist kein Sachmangel, wenn die Garantie bemüht wurde. Deifie kann nicht garantie geltend machen und im Anschluss einen Sachmangel für die Gewährleistung rügen bzw. anzeigen.


    c)
    Auch falsch, da der Wasserschaden kein Sachmangel an der Sache ist (siehe BDA, in der Sache lässt sich herlich streiten, ob Wasserdichtigkeit bei einem Active-Gerät eine zugesicherte Eigenschaft ist und wenn ja, in welchen Maßen) und zudem, selbst wenn, da der erste Sachmangel, wenn es denn einer gewesen wäre, bereist auf Garantie(!) repariert worden ist.


    Aus welchen Zusammenhang ergibt sich da für dich ein Sachmangel, der bereits zwei mal repariert wurde?