Probleme mit Media Markt Service, Gewährleistung

  • [QUOTE] Original geschrieben von ChickenHawk
    Wie kommst Du zu dieser wundersamen Aussage? (Die genau wie der Rest Deines Postings aus jur. Sicht schlichter Unfug ist...)


    Ich als Hersteller kann auch eine 1tages Garantie gewähren wenn ich das möchte - natürlich entbindet das den Verkäufer nicht von seinen Pflichten im Rahmen der Sachmängelhaftung.


    /QUOTE]


    Abgesehen davon,dass dein Beispiel völliger Unfug ist sprechen wir von Samsung S4 Active und 2 Jahre Garantie.


    Meine Aussage ist zudem nicht auf die Dauer der Garantie angelegt,sondern auf den LEISTUNGSUMFANG - ich dachte das wäre soweit klar. ;)

  • Bist du denn nun Rechtsanwalt?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981


    Meine Aussage ist zudem nicht auf die Dauer der Garantie angelegt,sondern auf den LEISTUNGSUMFANG - ich dachte das wäre soweit klar. ;)


    Auch wenn Du hier rumschreist: Diese Aussage ist und bleibt falsch.


    477 ff. lesen, denken und verstehen...

  • Scheinbar hast du es nur überlesen:


    Bist du denn nun Rechtsanwalt?



    Edit:
    Die Zusammenfassung von dir kommt von hier


    http://www.juraforum.de/forum/…hweise-und-fristen-443218


    und hier:


    http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html


    Daher entnehme ich, dass du Dr. Kevin Grau bist?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Scheinbar habt ihr es überlesen:
    Eine Garantie ist zwar eine freiwillige Leistung (es gibt aber verschiedene Garantieversprechen).Die Haltbarkeitsgarantie ist in Paragrafen 443 BGB geregelt:


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html


    Somit kann also die gesetzliche Gewährleistung nicht unterlaufen werden bei einer Beschaffenheits oder Haltbarkeitsgarantie.


    Und genau von der sprechen wir hier.Somit ist alles dazu gesagt.


    Ist das so schwer zu verstehen?

  • Scheinbar hast du es nur überlesen:


    Bist du denn nun Rechtsanwalt?



    Edit:
    Die Zusammenfassung von dir kommt von hier


    http://www.juraforum.de/forum/hande...-fristen-443218


    und hier:


    http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html


    Daher entnehme ich, dass du Dr. Kevin Grau bist?




    Zitat

    Und genau von der sprechen wir hier.Somit ist alles dazu gesagt.


    Falsch, leider nicht, da keine Haltbarkeitsgarantie übernommen bzw. begründet wurde, im Gegenteil, siehe Garantiebestimmungen von Samsung und die Bedienungsanleitung und den extra Hinweiszetteln.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Deshalb habe ich geschrieben,dass es zusammenfasst ist und auf den Fall bezogen.Das ist kein Geheimnis,sonst hätte ich die Passagen und Form geändert.Aber was solls.....


    Du bist einfach nur ein Polemiker. ;)


    Kein Wunder,dass keiner mit dir diskutieren will.;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69

    Falsch, leider nicht, da keine Haltbarkeitsgarantie übernommen bzw. begründet wurde, im Gegenteil, siehe Garantiebestimmungen von Samsung und die Bedienungsanleitung und den extra Hinweiszetteln.



    Dann sag mal an?
    Wo wird diese nicht übernommen?


    Du hast einfach Paragraf 443BGB nicht gelesen oder nicht verstanden.

  • Ich möchte von dir einfach wissen, welcher Rechtsanwalt du bist, ganz einfach. Wenn du Rechtsberatungen durch Postings abgibst, dann musst du diese kennzeichen, wenn sie auf einen bestimmten Fall bezogen sind, denn als User zieht man(n) daraus ganz andere Schlüsse.


    Ich entnehme also deinem Posting, dass du die Texte von Dr. Kevin Grau (der du ja nun scheinbar nicht bist?!) benutzt hast, um deine anwaltschaftliche Meinung ausdrücken, die falsch ist?


    Zitat

    Du bist einfach nur ein Polemiker.


    Das nehme ich sogar als Kompliment.


    http://de.wikipedia.org/wiki/Polemik


    Zitat

    Kein Wunder,dass keiner mit dir diskutieren will.


    Nun, scheinbar hier mehr wie genug. Ich diskutiere aber immer nur mit Leuten, von denen ich weiß,dass sie etwas beitragen können, ob nun richtig oder falsch.


    Richtig wäre aber besser.


    Zitat


    Dann sag mal an?
    Wo wird diese nicht übernommen?


    Teile uns und insbesondere Deifi doch ersteinmal mit, ob du Rechtsanwalt bist und wenn ja, wer.


    Damit kann man deine Postings und dessen Gewicht viel besser einordnen. Denn bis jetzt haben wir hier +2 Meinungen. Und Deifi würde sich über eine richtige Meinung bestimmt freuen, denke ich.



    Edit:
    Zu deinem Nachträglich angeführten Paragrafen: Entscheidung BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11 reicht mir. Du kannst die Garantie von Samsung nicht für den Sachmangel hernehmen, da diese nicht ausreicht, die Wasserdichtigkeit zu begründen, im Gegenteil. Samsung rät davon sogar ab.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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