Beiträge von Timba69

    Das ist mir dich schon klar, deshlab extra mit den (!) markiert. Aber, und ich betone es nochmals: Weder kann der Bsufahrer, noch das Unternehmen, noch einzelne Resiegäste als neuer Gewahrsamsgeber in Frage kommen, aufgrund der auch oben erwähnten Ausführungen, die dem entgegenstehen. Deshalb steht da auch ein i.d.R. Gleich danach erfolgt auch die Erklärung warum.


    Im Juris, auf das du gerantiert auch Zugriff hast, sind OLG, BGH Entscheidungen in Fülle zu finden, die bei verlorenen Gegenständen in öffentlichen Räumen (Flughafen, Flugzeug, Fußballstadium, etc...), generell auf Unterschlagung hinauslaufen, eben aufgrund der Unbestimmbarkeit.
    Der öffentliche ÖPNV hat eine Sonderstellung, die Krey und Fischer explizit anführen.


    :) Nix albern.

    Egal, wie oft du hier Fischer zitierst, richtiger wird es dadaruch nicht. Grundsätzlich ist das Aneignen einer Sache, welche verloren wurde, eine UNterschlagung, kein Diebstahl.


    Und grundsätzlich erwirbt ein Unternehmer nicht automatisch Gewahrsam über eine fremde Sachen in seinen Herrschaftsbereich. Das weißt du auch. Der Herrschaftswille muß genau diefniert sein, damit eine Diebstahlshandlung (die Qualifizierung) begangen werden kann.
    Unabhängig davon, was du da zitierst, ich habe dich weiter oben schon drauf hingewiesen:
    aber der erneute Hinweis sei an dich gestattet: Selbst dein Fischer Zitat weißt darauf hin:
    i.d.R. (und da steht noch mehr unter der 15!)



    Quellmeinung von Volker Krey, ständiger Kommetar seit 1969, und auch Tröndle (Ausgabe seit 1974, ohne Fischer)


    Wird die Sache hingegen verloren, muß deutlich abgegrenzt werden: Wird die Sache innerhalb einer eigenen Gewahrsamssphäre verloren (verlegt), so genügt das einem generellen Gewahrsamswillen, damit Sachherrschaft weiterhin angenommen werden wird.


    Ist die Sache an einem unbekannten Ort verloren, so endet die Sachherrschaft des bisherigen Inhabers, weil dieser keine tatsächliche Einwirkungsmöglichkeit mehr hat.


    Die Sache wird gemeinhin gewahrsamslos (aber nicht herrenlos!). Wird die Sache jedoch in einem fremden Gewahrsamsbereich mit Zugriff(!) verloren (oder vergessen!), wird i.d.R. (!!!!!!) ein neuer Gewahrsam des Inhabers dieser Gewahrsamssphäre begründet werden können, weil auch hier von einem generellen Gewahrsamswillen des neuen Gebers ausgegangen werden kann. Wird eine Sache dagegen in einem von mehreren Individuen oder Institutionen beherrschten Raum verloren, wird kein neuer Gewahrsam begründet, da kein konkreter Inhaber feststellbar ist. In diesen Fällen wird die Sache i.d.R. gewahrsamslos.

    Wo ist denn bitte der Transferbus "ÖPNV"? Die Eigenschaft des ÖPNV als Körperschaft des öffentlichen Rechtes ergibt das mögliche neue Gewahrsam, bei einem Transportunternehmen eines unebeteiligten Dritten sieht das schon anders aus. Oder siehst du das anders?


    "Die Transferleistungen des Reiseveranstalters begründen nicht eine individuelle Sorge für die einzelnen Gepäckstücke des Reisenden (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.)"
    Denn die Herrschaft über die in Rede stehende Sache beurteilt sich doch maßgeblich nach der Auffassung serselben darüber, oder täusche ich mich da?


    Dazu kommt, das zu Prüfen wäre, ob ohne oder gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers das Gewahrsam gebrochen wurde.


    Du willst doch nicht ernsthaft Behaupten, das der Busfahrer oder jeder andere im Bus die tatsächliche Sachherrschaft über den Rucksack innehatte?

    Selbst beim ÖPNV kommt es da immer wieder zu Konkurrenzen; Fischer selbst Einschränkungen vornimmt, lies einfach nur ein Stück weiter.


    horstihorsthorst:


    Falsch, aber diskutiere gerne weiter mit. Machst du ja eh immer auf der falschen Seite.

    Du hast dir hier die Fallkonstellation des TE und den von dir verlinkten Artikel genau durchgelesen und am Sachervhalt subsumiert?


    Dann ist dir bestimmt aufgefallen, warum dein Link in diesem Falle nicht greifen wird.

    jimmy:


    Zitat

    Da hast du Recht. Allerdings ist Sozialisation ja ein Teil der Kultur, und es ist nunmal so, dass man als Ausländer in jedem asiatischen Dorf mit freundlicher Neugier und unglaublicher Gastfreundschaft empfangen wird.


    Wobei das auch nicht überall in Asien stimmt, ganz im Gegenteil. Und schon gar nicht, wenn es mehr wie einer oder ein Paar sind. Unterscheide zudem zwischen Touristen und Einwohnern oder Einwanderern.
    :-)

    jimmy:


    Für einen Diebstahl muß der Täter fremdes Gewahrsam brechen. Tut er nicht. Und deine rechtstheoretische Meinung, das der ÖPNV oder jeder andere Transporteur ein neues "Allgemein-Gewahrsam" bildet, ist schlichtweg nicht haltbar. Wenn es so wäre, hätte der ÖPNV eine Menge neuer Probleme,.....

    Plötzlich ist die Sache klar, und keiner will es gewesen sein:


    http://www.sueddeutsche.de/bay…anwalt-erzaehlt-1.1690371


    Meinung in einem anderen blog dazu, aber sehr passend:


    Zitat

    Soll das ein Witz sein?! Der Mollath sitzt seit JAHREN in der Psychiatrie! Wenn ihr das alle so offensichtlich findet, dass das Verfahren eine Wiederaufnahme verdient hat, worauf habt ihr dann all die Jahre gewartet?!? Unglaublich! Wie schnell Menschen von Sturheit auf Ass-Covering umschalten können! Das beeindruckt mich immer wieder