Beiträge von Timba69

    Hallo!



    Ich verkaufe hier folgendes:



    Cyberport Geschenkgutscheinkarten (ähnlich wie MM/Saturn Gutscheinkarten) = 16 x 25 Euro = 400 Euro und einen 75 Euro Geschenkgutschein, der aber eine wesentliche Einschränkung hat: Die Bestellung muss über Gutscheinwert liegen.


    Ich setze hier mal für den Komplettverkauf folgende Summe an: 428 Euro incl. Versand als Paket,


    Einzelverkauf nach Absprache.

    jimmy:




    Das ist die quasi Legaldefinition, die überall verwendet wird. In allen Büchern, Aufsätzen, Literatur?


    Was denkst du, wo Wiki die her hat? Aus deiner Feder scheinbar nicht.


    Da nützt auch dein Smile nicht mehr.



    Zitat

    Du wirfst hier so viel durcheinander, langsam wird es zu müßig. Parteibehauptungen haben nichts mit Sachverständigen oder Inaugenscheinname zu tun, das ist eine Sache der Beweisaufnahme.


    habe ich auch nicht gesagt. ich habe weiter oben ausgeführt, das eine Parteibehauptung auch beweisen werden muss.


    Durch die entsprechenden Mittel der Beweisaufnahme, was sonst?



    Zitat

    Der Richter muss sich i.R.v. § 286 ZPO selbstverständlich an die rechtlichen Beweisregeln halten und kann nicht nach Gutsherrenart und Bauchgefühl entscheiden,


    Ach, kuck an. Oben behauptest du was anderes.



    Zitat

    wie du es hier offensichtlich machst.


    Praxiserfahrung.


    Zitat

    Und was haben die Stichworte haftungsausfüllende und haftungsbegründende Kausalität hiermit zu tun?


    Die gehören zu deiner Aussage, das die Beschädigung des Handy keine Rolle spielt im Zuge des Verfahrens bzw. für den Wertersatz im Widerruf, was nun einmal nicht stimmt.


    Grundsatz des Haftungsrechts.

    The_ExoRcist and nokia:


    Nö, wieso? Schreibe ich ne Doktorarbeit?


    ;:-)


    Es reicht einfach, wenn die Details und die Begründungen auf dem Tisch liegen; ich muss mir tatsächlich nicht die Mühe machen, 12 Sätze mit 840 Wörtern neu zu tippen.


    In der Sache habe ich Recht.


    3% sind einfach falsch bzw. ohne zusätzliche Angaben nicht richtig.

    Das war eine RHETORISCHE Frage.


    3% das glaubst du selbst nicht.


    Die Wahrscheinlichkeit "falsch" zu liegen, liegt alleine bei 50% bei zweit Antwortmöglichkeiten, entsprechend müßen folgende Punkte beobachtet werden:


    Bei allen Umfragen treten unvermeidbare statistische sowie kaum vermeidbare systematische Fehler auf. Der Begriff „repräsentative Umfrage“ ist als solcher in der Demoskopie gar nicht definiert. Er kann aber nicht mehr und nicht weniger bedeuten, als dass Befragte zufällig ausgesucht werden und in der Grundgesamtheit jeder – unabhängig von den anderen Befragten – dieselbe Chance hat, gefragt zu werden. Eine Umfrage zum Wahlverhalten weit vor einer Wahl kann schon deshalb nicht repräsentativ für eine Wahl sein, da die Befragten sich nicht in dem Maße mit der Wahl auseinandergesetzt haben, wie kurz vor der Wahl.
    Bei 1.000 Befragten liegt der statistische Unsicherheitsbereich (Fehlertoleranz) bei ca. 7 % (das heißt, mit 93 %-iger Wahrscheinlichkeit liegt der wahre Wert in einem Intervall von +/− 3 % um dem angegeben Umfragewert. Der Unsicherheitsbereich kann auch durch statistische Tricks nicht mehr verkleinert werden (sondern nur durch mehr Befragte). Umfragewerte sollten daher nicht überinterpretiert werden. Dazu kommen systematische Fehler, Lügen, sozial genehmes Antworten, Antwortverweigerer bzw. Vielbeschäftigte, die man niemals erreichen kann sowie Interviewer, die viel Zeit durch das Selbstausfüllen der Umfrageformulare sparen. Die Meinungsforschungsinstitute versuchen diese systematischen Fehler zum Teil dadurch auszugleichen, dass die Antworten der Befragten unterschiedlich gewichtet werden.