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Original geschrieben von Squib
Aber wieso schriebt man dann vom Gesetz her nicht einfach vor, dass auch am Tag alle mit Licht fahren müssen?
Das wird schon noch kommen - leider. Obwohl es absoluter Unsinn ist, bei strahlendem Sonnenschein Licht anzumachen.
Oder läßt Du auch bei Dir in der Wohnung den ganzen Tag das Licht brennen, weil die Chance über den Teppich zu fallen womöglich etwas geringer ist.
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Re: Re: Re: Tagfahrlicht: bei welchen Modellen bereits Serienmässig? Wie realisiert?
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Original geschrieben von Blondinenfreund
Find ich auch sehr unverstänlich
Was ist daran unverständlich. Sowas kostet Geld.
Setze es mal für 500 Euro in die Aufpreisliste. Mal sehen, wieviele Kunden dann Tagfahrlicht noch meinen zu brauchen.
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Original geschrieben von LarryT78
Es ist mir natürlich nicht erst nach 13 Monaten aufgefallen sondern in dem Moment als sie ihren Geist aufgegeben haben.
Dann hast Du sowieso schlechte Karten, da Du verpflichtet bist, den Händler "umgehend" über den Mangel in Kenntnis zu setzen.
Und Gewährleistung gibt es nicht, wenn irgendetwas während der Gewährleistungszeit den Geist aufgegeben hat, sondern nur wenn das Gerät bei der Übergabe bereits mangelhaft war.
Und ja, die 24 Monate sind Augenwischerei, weshalb ich bis heute nicht verstehe, was die Kunden und Verbraucherschützer an der neuen Regelung so "geil" finden/fanden.
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Original geschrieben von Blondinenfreund
auch die Rückleuchten sind dabei aktiv. Was ich sehr gut finde.
Wozu braucht man am Tag Rückleuchten? Beim 3er Limo und Touring gibt es auch Tagfahrlicht. Allerdings wird da automatisch das normale Abblendlicht angeschaltet. Zum Glück kann man's abschalten! :top:
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Bei Audi wird das Thema lockerer gesehen und man überlasst dem Kunden die Entscheidung, da Audi das Tagfahrlicht nur als Extra anbietet und nicht serienmässig.
Gibt es halt nur in Verbindung mit Xenon. Aber dann immer. Verstehe eh nicht, warum, wenn man so ein Wahnsinnsgeld für ein Auto bezahlt, dann aber mit den Halogenkerzen ein paar Euro wieder einspart.
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Re: Probleme mit Garantie / Gewährleistung bei HP und Notebooksbilliger.de
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Original geschrieben von LarryT78
Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Ich denke sowas ist ja kaum nachzuweisen.
Nichts tun, wie schon gesagt. Wenn Dir nach 13 Monaten erst aufgefallen ist, daß die LS nicht gehen, kann's ja nicht so wichtig sein.
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Original geschrieben von Martyn
deswegen muss das Finanzamt auch Überweisung oder sogar Barzahlung akzeptieren.
Ohne Steuerfachmann zu sein, hat uns das Finanzamt schon vor jahren mitgeteilt, daß es die Finanzkasse nicht mehr gebe und die Steuern nur noch per Scheck oder Überweisung eingehen können.
Ich habe beim Finanzamt noch keinen Einzug storniert, aber auf alle Fälle wird Dir dann der Säumniszuschlag berechnet.
Aber bei den Sozialkassen weiß ich das, weil durch einen blöden Zahlendreher in der Einzugsermächtigung der Einzug nicht möglich war. Die kassieren ordentlich Dummheitszuschlag!
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Re: Herausgabedatum von TomTom Karten
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Original geschrieben von donpedro104
Anhand der Versions-Nummer von TomTom Karten soll man erkennen, wann sie herausgekommen sind. Wo ersehe ich das?
Im Prinzip ist es wohl relativ egal.
Denn die kommen von TeleAtlas. Wer ein Gerät mit Karten dieses Herstellers hat, wird wissen, was ich meine.
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Original geschrieben von oleR
wenn man fst davon ausgehst, dass irgendwas passiert
Richtig. Deshalb.
solche Versicherungen lohnen sich:
- für Leute mit erhöhtem Risiko.
- Leute, die nicht in der Lage sind, das Geld auch ohne Zwang auf ein Sparkonto zu bringen.
- Leute mit paranoidem Schutzbedürfnis
Alle anderen finanzieren unnütz Glaspaläste und Managergehälter.
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Original geschrieben von brasax
aber gibts sonst noch konsequenzen? strafen etc. meine ich damit...
Na jetzt warte doch mal bis der Steuerberater wieder da ist. Der kann Dich beraten, im Gegensatz zu uns.
Wenn der Steuerberater die Posten gebucht hat, haben ihm auch Belege vorgelegen. Sonst hätte er nicht buchen dürfen. Wenn der StB dies dem Finanzamt versichert, kann sein, daß die das auch so akzeptieren.
Sowas verhandelt aber wirklich am besten der Steuerberater mit dem Finanzamt.
Daß die ein Steuerstrafverfahren einleiten ist eher unwahrscheinlich, wenn die nicht glauben, daß Du vorsätzlich zum Zwecke der Steuerverkürzung die Belege vernichtet hast oder Buchungen ohne Beleg zu diesem Zweck durchgeführt wurden.
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Original geschrieben von realice
Es gibt auch gute Versicherungen

Ich habe es erst einmal erlebt, daß eine Versicherung ohne rum Gezeter den Schaden bezahlt hat.
Das Zauberwort hieß "Fahrerunfallflucht".
10 Minuten später hatte ich einen Vorschußscheck in der Hand.