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Original geschrieben von Deifie
Das is ja klar, nur kann man nicht generell sagen das je weiter man vom Sender weg ist desto geringer die Feldstärke ist, man kann durchaus auch nah am Sender probleme haben.
Weil bei CDMA die Feldstärke nur von untergeordneter Rolle ist. S/N ist entscheidend und Linkbudget.
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Original geschrieben von boecki
Beim ADAC gehts auch, da brauch man aber wohl eine Kundennummer
Ich bin kein Kunde beim ADAC Halsabschneiderverein. 
Man bekommt den Vertrag dort aber trotzdem. Kostet dann aber einen oder zwei? Euro. Dafür ist der dann mit selbstdurchschreibenden Durchschlägen und die Postkarten zum verschicken sind auch dabei.
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Original geschrieben von ra-kessel
b) der Verkäufer seiner Versicherung den Verkauf nicht umgehend angezeigt hat.
Wer ein Auto verkauft und sich nicht über seine Pflichten informiert und die Veräußerungsanzeige nicht an Versicherung und Zulassung schickt, dem gehört es auch nicht anders!
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Daß man hier immer alles belegen muß!
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Mit dem Verkauf des Fahrzeuges tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des in diesem Zeitpunkt bestehenden Versicherungsvertrages des Verkäufers ein (§ 69 Abs. 1 VVG in Verbindung mit den AKB des Versicherungsvertrages). Die für das Kraftfahrzeug bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung geht also kraft Gesetzes auf den Käufer über.
Quelle ADAC
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Original geschrieben von Timba69
Das deine Versicherung korrekt abrechnet ist auch richtig; sollte jedoch der neue Eigentümer/Besitzer mit dem Auto schuldhaft einen VU verursachen wird immer erst deine Versicherung in Anspruch genommen.
Das sage ich doch. Aber es interessiert mich nicht, weil es nicht mehr mein Versicherungsvertrag ist! Ich werde auch nicht zurückgestuft, und selbst wenn sie Millionen zahlen müssen.
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Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?
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Original geschrieben von *Hirschi*
Aus welchem Märchen stammt das denn?
Jeder kann ein Auto kaufen, ohne eine Doppelkarte in der Tasche zu haben.
Er braucht keine Doppelkarte. Denn das Auto IST versichert, wenn er es mitnimmt. Aber mit der Übernahme des Fahrzeugs übernimmt er auch den Versicherungsvertrag.
Aber wie gesagt, die Versicherungen stellen das gerne anders dar. Höchstens, daß sich das im Zuge des EU Rechts kürzlich erst geändert hat.
Über meine alte Versicherung habe ich mich daher auch immer geärgert. Und die wissen, daß man wegen zwei Tagen Versicherung nicht klagt. Aber meine aktuelle Versicherung arbeitet da korrekt. Der Versicherungsvertrag endet immer zu dem Datum, welches auf der Veräußerungsanzeige steht. So muß das sein!
Die Versicherungen sind nur zu faul, dem neuen Besitzer für die paar Tage eine Rechnung zu schicken, wenn er einen Vertrag bei einer neuen Gesellschaft abschließt. Und aufs Geld verzichten wollen sie auch nicht. Da ist es viel bequemer, das den Vorbesitzer zahlen zu lassen.
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Original geschrieben von Der mit dem Bart
kostenloser Urlaubshin- und Rückflug für die ganze Familie.
Würde mich auch schlapp lachen, wenn er demnächst Post vom Finanzamt bekommt.
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Das Problem ist vorallem ziemlich verzwickt.
Und zwar.
Bonusmeilen sind kaum für geschäftliche Flüge zu verwenden. Von daher haben sich Arbeitgeber da auch oft garnicht drum gekümmert.
ABER. Überlassen sie die Meilen einfach so dem Arbeitnehmer, könnten Finanzamt und Sozialversicherungen auf blöde Gedanken kommen.
Stichworte: verdeckte Lohnausschüttung, Lohnsteuerhinterziehung, Sozialbeitragshinterziehung.
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Original geschrieben von boecki
Also melde es ab, ist nen gut gemeinter Rat (kenne mich in der Branche aus). 
Damit ist so ein Auto aber nahezu unverkäuflich.
Ich würde niemals, nur weil so ein Kasper das Auto schon abgemeldet hat, auf die Zulassung rennen, für ein Heidengeld rote Nummern besorgen, und es dann erst abholen.
Dann kann er seinen Schrotthaufen gleich behalten!
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Re: Re: Re: Auto privat verkaufen - Wie mit dem Kennzeichen handhaben?
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Original geschrieben von Schnappi
Wobei mir da grad `ne Frage einfällt:
Was wäre gewesen, wenn mein Bruder innnerhalb dieser zwei Tage den Wagen zerschrottet hätte?
Wer hätte für den Schaden aufkommen müssen?
Das ist ganz eindeutig geregelt.
Das Auto ist ab dem Übergabezeitpunkt Eigentum des Käufers. (wenn's bezahlt ist natürlich)
Er ist ab diesem Zeitpunkt voll dafür verantwortlich. Ebenso gehört die Haftpflichtversicherung ab diesem Zeitpunkt ihm. Nicht mehr dem Verkäufer. Der muß auch nicht die Versicherungsprämie bis zur Ummeldung bezahlen, wie es die Versicherer immer wieder gerne machen.
Nur für die Steuerschuld, muß man im Zweifelsfalle als Vorbesitzer aufkommen.
Man ist aber verpflichtet, sowohl der Versicherung als auch der Zulassungstelle die Veräußerung anzuzeigen.