ZitatOriginal geschrieben von handytim
Nein, da man sich wohl vorher mit dem Kundenkennwort /-zahl legitimiert hat.
Mündliche Verträge sind erstmal genauso wirksam, wenn auch schwieriger zu beweisen.
Die Arcor Drücker und T Callcenter machen es doch täglich vor.
Meinen Eltern ging es selbst mal so. :flop: Damals war die Telekom aber sehr kulant als ich das nach 2 Monaten zufällig bemerkte und meine Eltern dann erst schriftlich reklamiert haben. Die höhere Grundgebühr wurde komplett erstattet, die "zu günstig" berechneten Gespräche nicht nachberechnet.
Müssen, müssen die aber nicht, wenn die nachweisen können, und sei es nur durch geschickte Fragetechnik zustande gekommen, daß man was bestellt hat.
Wie Tim schon sagte. Das Wort "JA" ist bei solchen Gesprächen SEHR gefährlich.