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Original geschrieben von Mercury
wenn ich Dich richtig verstehe, dann gehe ich zum Amtsgericht, der für mich zuständig ist, das heißt unabhängig davon wo das Unternehemen sitzt.
Für das Mahnverfahren ja. Für eine anschließende Klage kommt das drauf an.
Klagst Du als Privatperson gegen eine Firma, kannst Du Dein örtliches Gericht wählen. Trittst Du dagegen als Vollkaufmann auf, gilt der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand. Meistens der der Firma.
Die Gebühren für den Mahnbescheid sind erträglich. Die fangen bei 12,50 Euro an und bewegen in haushaltsüblichen Forderungsgrößen +/- 1 % der Summe. Die entsprechende Tabelle findest Du auch unter meinem Link.
Das mit der Rechtsanwalt würde ich mir überlegen, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die dafür gerade steht. Ist von der Gegenpartei nichts zu holen, bleibst Du auf allen Kosten sitzen.
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Original geschrieben von Dj F-O-G
Erstatte mal Anzeige bei der Polizei
Das ist in der Regel die schlechteste Aktion. Von einem Strafverfahren hat er nichts und die Chance sein Geld zu bekommen, wird dadurch eher geringer.
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Original geschrieben von Paolo Pinkel
Ein Pfändungsbescheid ist nichts was einen umbringen kann.
Es ist nur ein Stück Papier.
Eine Pfändung egal ob Lohn oder Konto sollte sie unter allen Umständen aktiv versuchen zu verhindern!
Sie fängt nämlich im August erst eine Arbeit an. Dann ist innerhalb kürzester Zeit der GV beim Arbeitgeber und überbringt die Lohnpfändung.
Nahezu jeder Arbeitgeber wird sie dann fristlos in der Probezeit wieder raus schmeißen! Das ist dann der Anfang vom Ende.
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Original geschrieben von Mercury
ist das zuständige Amtgericht das, welches am Sitz des Unternehmens ist?
Nein, Mahnverfahren werden meistens von einem Gericht zentral abgewickelt. Für Hessen ist das z. b. Fulda. Steht aber auf dem Formular, was Du im Schreibwarenladen kriegst, welches Amtsgericht für Deinen Wohnort zuständig ist.
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Re: wie leite ich eine Zahlungsklage ein?
Also Du kriegst von jemand Geld, der zahlt aber nicht?
Zuerst mal einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen.
Widerspricht derjenige dann nicht dagegen, kannst Du anschließend die Vollstreckung durchführen lassen.
Widerspricht er gegen den Mahnbescheid, mußt Du klagen.
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Original geschrieben von SebastianBonn
Ich habe mich aber damals NIE dabei erwischt, und das habe ich auch NIE gehört, dass jemand absichtlich einfach nur deshalb vorm PC saß und gesurft hat, weil er es ja bezahlt hat.
Wieso davor sitzen? Also ich kenne genug Leute mit DSL-Flat, bei denen der Rechner 24 Stunden Dauersaugen macht. Die kaufen dann regelmäßig neue Festplatten, weil sie garkeine Zeit haben, den ganzen Krempel auf CD oder DVD zu brennen. :flop:
Wenn Du die dann mal fragst "Was machst Du denn mit dem ganzen Kram von http://*.* ?" kriegt man eigentlich nie eine vernünftige Antwort.
Wenn es die Leute so nutzen würden (abends und am WE surfen oder online spielen, mal große Programmpakete saugen, wenn sie sie brauchen und solange sie zu Hause sind alle 10 Minuten den POP abfragen), dann würde es auch bezahlbare und attraktive Flatrates geben.
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Ich glaub´, ich würde Kopfschmerzen kriegen, wenn ich jeden Tag auf dieses häßliche Gestell blicken müßte! Als Nachbar hätte ich einer solchen Grenzbebauung jedenfalls niemals zugestimmt!
> dass er zu hause keinen Empfang hat
Dafür hat er ja extra das Abschirmgitter nicht bis zum Boden gemacht. :eek:
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Re: 3G: UMTS vs. GPRS
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Original geschrieben von bimmelbommel
Hallo!
Mal ein paar Fragen zu (meinem) besseren Verständnis:
1. Gehört GPRS zu 3G oder ist 3G nur das Synonym zu UMTS?
2. Kann man folgendes so stehen lassen?
1. CSD - leitungsvermittelt, langsam
2. GPRS - paketvermittelt, schnell
3. UMTS - paketvermittelt, noch schneller
Also ist im Endeffekt aus Anwendersicht der einzige Unterschied zwischen GPRS und UMTS die Übertragungsgeschwindigkeit (analog: ISDN vs. DSL)?!?
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@mods: Ist vielleicht in Mobilfunktechnik besser aufgehoben?
zu 1. Nein und Nein.
GPRS ist der paketvermittelte Dienst für GSM Mobilfunk. Es gehört zu 2G (der zweiten Generation von Mobilfunk)
3G bedeutet, es ist die 3. Generation von Mobilfunk. UMTS ist eine Möglichkeit dies zu tun.
zu 2.
CSD leitungsbasiert ja, langsam nein. Es können mehrere Kanäle gebündelt werden. Maximale Geschwindigkeit derzeit: 53,6 kbit/sek.
GPRS paketbasiert: Die Geschwindigkeit ist bei IP ähnlich.
UMTS: die in Europa verwendete Variante des IMT-2000. Technologie W-CDMA. Schneller als GPRS und GSM? Wahrscheinlich! 
Da es für den Anwender ziemlich egal ist, welche Technologie auf der Luftschnittstelle angewandt wird, dürfte es Deine Aussage ziemlich genau treffen.
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Original geschrieben von Martyn
andere brauchbare Sender als Bayern 3
In der Zeit, von der ich spreche, gab es exakt den und sonst nix! Eine Autofahrt außerhalb von SWF3-Land war nur mit Stummschaltung und gedrückter ARI Taste zu ertragen. 
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Original geschrieben von Martyn
War das ernst? SWR3 und Bayern3
Das war noch zu Zeiten, als die bayerischen Landesmedienanstalten noch regelmäßig das Senden von Liedern im Bayern 3 verboten hat, bzw. Bayern 3 in freiwilliger Selbstbeschränkung Lieder garnicht gespielt hat.
Im Prinzip war das aber das Beste, was einem Künstler passieren konnte. Lieder, die bei Bayern 3 auf dem Index standen, waren spätestens eine Woche später Platz 1 in Deutschland, weil die Bayern alle in die Plattenläden gerast sind, um die Scheibe zu kaufen.
SWF 3 wollte den bayerischen Markt erobern, und einen Sender direkt an die Grenze stellen. Bayern konterte mit der Abschirmlösung. Allerdings, wenn die vom Schwarzwald oder der Alb aus mit Richtantennen nach Bayern blasen, hätten die nichts machen können. Das hätte aber mit Sicherheit ähnliche Maßnahmen vom BR bewirkt. Zum Schluß hat zum Glück die Vernunft gesiegt.