Beiträge von senderlisteffm

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    Original geschrieben von Martin Reicher
    die Anruferliste gibts ab 3000, man braucht dafür aber auch min. eine 3000er Station wie du schon gemerkt hast ;)


    Soweit ich weiß, stimmt das nicht! Das erste Telefon, welches CLIP konnte, war das 2000C Release II.


    Das 4000er ist meines Erachtens an einer alten Basis nicht zu empfehlen.


    1. Der Klang ist zu den 2000er und 3000er viel schlechter geworden
    2. Es wurden einige Funktionen in die Basis verlegt. An einer alten Basis kann das 4000er Handset fast nichts :(


    Vorteil des 4000er ist klar der Stromverbrauch. Der ist um einiges verringert worden.

    Re: Re: Re: Re: Teltarif: Telekom versucht T-Net 100 als Basisanschluss zu verkaufen


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    Original geschrieben von dob
    hat die CLIP Funktion UND den Aktiv + basis :)


    Und warum steht das dann auf der [URL=http://www.telekom.de/dtag/ipl2/cda/mrp/0,15188,014012951bd110000136010803001000006,00.html]T-Net 100[/URL] Seite explizit anders?


    Rufnummernübermittlung ist nämlich nicht ankommend, sondern abgehend.


    Rufnummernanzeige (CLIP) dagegen ist ausdrücklich beim kostenpflichtigen Komfortpaket erwähnt!

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    Original geschrieben von Carsten
    Mir ist nicht bekannt, dass ein Hersteller verbietet, das Handy im Kfz ohne Aussenantenne zu nutzen.


    Doch! Tut eigentlich jeder. Nur liest das keiner.


    In der Bedienungsanleitung der neueren Fahrzeuge steht eigentlich immer so ein Passus. "Der Betrieb von Mobiltelefonen ohne geeignete Außenantenne kann zu Störungen der Fahrzeugelektronik führen und ist nicht gestattet." Danach kommt in der Regel noch ein Bla,Bla- Gesundheit u.s.w.


    Der rechtliche Hintergrund ist der, daß die Hersteller beim KBA die Betriebssicherheit nachweisen, um die Zulassung zum Straßenverkehr zu kriegen. Und nur so darf das Fahrzeug auch betrieben werden.


    Ab Oktober wird es dann aber erst richtig interessant. Denn die Fahrzeughersteller müssen dann einen EMV Nachweis für e1 zertifizierte Einbauten erbringen. Sie können jedoch beim KBA auch wesentlich höhere Standards genehmigen lassen. Aber rate mal, was das bedeutet, wo in dieser Sparte um zehntel Cent gefeilscht wird.


    Aber wie gesagt. Auch heute führt telefonieren ohne Außenantenne schon zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Genauso, als ob Du Dir eine Alublende ohne ABE an den Auspuff klemmst.

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    Original geschrieben von winnertrack
    aber ich würde es gerne auch technisch verstehen.


    Die Sache beruht auf den Gesetzen der Freiraumdämpfung.


    Die Grundlage ist, daß die Ausbreitung einer Funkwelle idealisiert einer Kugelfläche entspricht und alles der Energieerhaltung gehorcht.


    Berechne eine Kugelfläche mit der Handyantenne als Mittelpunkt und einer Aufnahmefläche der schnurlosen Antenne, sagen wir mal so groß wie das induktive Klebeteil. Nun berechne, wieviel Energie die Antenne nach draußen befördern kann!


    Beim umgekehrten Weg sieht es noch schlechter aus, da die Kugelfläche der Abstrahlantenne noch viel größer ist.


    Das berücksichtigt jetzt keine Naheffekte, die bei HF durchaus gegeben sind. Aber wenn Du nur die Fensterfläche mit der wirksamen Antennenfläche in Bezug bringst, kannst Du Dir sicher denken, durch was wohl der Energiefluß höher ist.

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    Original geschrieben von Benj
    Diese lösung ist etwas besser als ganz ohne Antenne


    Wenn Du mit etwas besser meinst "Man kann unter Umständen mit extrem empfindlicher Meßausrüstung eine Wirkung der Antenne nachweisen" dann ja.


    Die einzige Wirkung, die man so einem Ding zuschreiben kann, ist die Erhöhung des Luftwiderstands und des Leergewichts des Autos!

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    Original geschrieben von Pitter

    Im übrigen ist der "Knopf-im-Ohr" nicht betroffen, wie man hier nachlesen kann.


    Und das stimmt wahrscheinlich nicht. KFZ Hersteller müssen für Ihre Zusagen gerade stehen. Ein EMV Nachweis für e1 Geräte dürfte billig und einfach zu erreichen sein.


    Deshalb werden die Hersteller mit Sicherheit nur dafür garantieren! Wozu gibt es denn sonst so eine schöne Verordnung.


    Diese Verordnung hat auch eine ungeahnte Tragweite. Gesetzt den Fall, das Fahrzeug ist mit mehreren Personen besetzt. Auf der Rückbank klingelt ein Telefon und es wird telefoniert. Es kommt währenddessen zu einem Unfall.


    Was, wenn die Versicherung sagt: "Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zulassung für den Straßenverkehr"? Da kommen schnell mal große Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen auf Halter und Fahrer zu.