ZitatOriginal geschrieben von Pitter
Im übrigen ist der "Knopf-im-Ohr" nicht betroffen, wie man hier nachlesen kann.
Und das stimmt wahrscheinlich nicht. KFZ Hersteller müssen für Ihre Zusagen gerade stehen. Ein EMV Nachweis für e1 Geräte dürfte billig und einfach zu erreichen sein.
Deshalb werden die Hersteller mit Sicherheit nur dafür garantieren! Wozu gibt es denn sonst so eine schöne Verordnung.
Diese Verordnung hat auch eine ungeahnte Tragweite. Gesetzt den Fall, das Fahrzeug ist mit mehreren Personen besetzt. Auf der Rückbank klingelt ein Telefon und es wird telefoniert. Es kommt währenddessen zu einem Unfall.
Was, wenn die Versicherung sagt: "Das Fahrzeug hatte zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zulassung für den Straßenverkehr"? Da kommen schnell mal große Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen auf Halter und Fahrer zu.