Der Artikel war es heute Vormittag noch nicht. Aber: Gern geschehen.
Der Artikel ist auch jetzt noch ohne Bezahlung lesbar. Aber manche haben einfach immer etwas zu meckern.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Der Artikel war es heute Vormittag noch nicht. Aber: Gern geschehen.
Der Artikel ist auch jetzt noch ohne Bezahlung lesbar. Aber manche haben einfach immer etwas zu meckern.
Ok, ich gebe mich geschlagen. Du bist da einer ganz großen Entdeckung auf der Spur. Etwas völlig Außergewöhnlichem, das niemand erklären kann.
Das ist in Neustadt regelmäßig der Fall und wegen der Nähe zu Frankreich und der Zugverbindungen dorthin auch nicht so außergewöhnlich.
Nach Preisangabenverordnung müssen die Preisauszeichnungen im Supermarkt aber auch richtig und vollständig sein. Schon fahrlässige Preisauszeichnungen können eine Ordnungswidrigkeit sein. Systematische Abweichungen dürften wohl den Tatbestand der vorsätzlichen Falschauszeichnung erfüllen…
Ja, aber…
bei der PAngV geht es um Verbraucherschutz- bzw. Wettbewerbsrecht, nicht um Vertragsrecht. Die Preisauszeichnungen müssen also richtig sein, stellen aber dennoch „nur“ eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (durch den Kunden) dar.
Wenn die nein sagen lass ich den Joghurt einfach an der Kasse stehen. Dann können die den eigentlich nicht mehr verkaufen, da Kühlkette durchbrochen. Ist halt für die ein größerer Verlust als wenn sie einfach ihren Preis korrigieren.
Das ist für „die“ kein Verlust, denn dein kindisches Verhalten macht - wenn es denn überhaupt irgendeine Auswirkung hat - den Einkauf für alle anderen (und auch dich) teurer. Denn am Ende landet alles auf die eine oder andere Art in den Preisen.
Ahnungslosigkeit lässt sich nicht durch Glauben ausgleichen.
Preisauszeichnungen sind keine unverbindliche Empfehlung sondern bindend.
Nein. Nein. Nein. Es stimmt einfach nicht.
Einer von beiden hat Recht. Und das ist ohne jeden Zweifel: tobmobile
Ein Preisschild im Supermarkt ist lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots".
Statt hier x-fach zu posten: Vermieter anrufen und die Sache regeln (lassen). Fertig. So, wie das die allermeisten Erwachsenen tun würden.
Problem ist wahrscheinlich dass seine Bude verwahrlost ist, darum will er ja keinen reinlassen.
War doch bei der Heizung damals auch so.
Auch dann wäre es einfach: aufräumen statt posten.
Das war ja auch nur der Testballon um zu sehen wie es läuft. Bisher eher suboptimal. Ich bin immer noch im Minus.
![]()
![]()
3 Tage oder wie viele sind es? ![]()
![]()
Hast du irgendwas von dem in diesem Thread Geschriebenen und Verlinktem gelesen/verstanden, oder trollst du nur, so wie es einige mutmaßen?
Die Diskussion ob der Gesetzgeber Teilzeit verbietet, oder der Gesetzgeber dem Arbeitgeber ermöglicht Teilzeit zu verbieten ist philosophischer Natur. Für den Arbeitnehmer macht es exakt gar keinen Unterschied.
Mag ja sein, dass du den Unterschied nicht verstehst, dennoch gibt es eine erheblichen Unterschied.
Teilzeit würde es auch nach Aufhebung des Zwangs noch reichlich geben.