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Er hatte Eier aus Stahl, konnte sich diesen Mut aber leicht finanziell leisten.
Eier aus Stahl? Weshalb? Wie und an welcher Stelle hat er denn Mut bewiesen? 
Bei Wolle aus Holz (im Kopf) dieses Tennisspielers hätte ich ja zugestimmt. Aber Eier aus Stahl? Nö.
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Nicht an der Software, aber an der Funktion, sofern sie mir nicht von Vorneherein als Abo mit Ablaufdatum verkauft wurde.
Auch das nicht. Du bezahlst dafür die Funktion (ordnungsgemäß) nutzen zu dürfen - also bei Erfüllung diverser Bedingungen. Aber vermutlich meinen wir beide dasselbe 
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Worüber ich rede ist eine Verletzung des Eigentumsrechtes, die durch eine "Fernabschaltung" des "Autopilot" einher geht. Das ist ein ganz anderes Thema.
Und wie kommst du auf die Idee, du hättest das Eigentum an der Software erwoben?
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Schiefer Vergleich, da Systemupdates üblicherweise keine erheblichen Funktionseinschränkungen mit sich bringen.
Erstens bringen Systemupdates zum Teil sehr wohl (auch erhebliche) Funktionseinschränkungen mit und zweitens passt der Vergleich allein schon aus einem Grund gut: in beiden Fällen erwirbst du Eigentum (am Fahrzeug bzw. Smartphone) jeweils im Sinne der Hardware jedoch nicht an der Software. Sie wird dir lediglich zur bedingten Nutzung überlassen.
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Ich wünsche, dass ein Autohersteller nicht an meinem Eigentum völlig eigenmächtig Änderungen vornimmt, die nicht mit mir explizit abgestimmt sind.
Wie gesagt - dann kommen in Zukunft keinerlei Autohersteller für dich mehr in Frage - aber du wirst noch ein paar Jahrzehnte auf dem Gebrauchtwagenmarkt Fahrzeuge ohne Onlineanbindung finden.
Wie machst du es eigentlich beim Smartphone? Stimmt da der Hersteller die Änderungen am OS im Detail mit dir ab?
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Auf etwas, was man bezahlt hat, hat man einen Anspruch. Das ist in einem Rechtsstaat meines Wissens so, und ich glaube nicht dass sich das per AGB aushebeln lässt.
Du musst dir im Zweifel genau anschauen, was du kaufvertraglich zugesichert bezahlst - und was nicht.
Bosch zum Beispiel, ein altehrwürdiger deutscher Hersteller (auch) von Autokomponenten, reduziert durchaus per Softwareupdate das Drehmoment bei deren Elektromotoren.
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Ohne Gerichtsurteil, und damit ohne rechtliche Grundlage, Funktionalität nachträglich einkassieren, die man mit dem Kauf des Autos bezahlt hat, und auf die man damit einen Anspruch hat, ist definitiv "einfach so
Du weißt also, dass die Autohersteller (und Handyhersteller, und Fernseherhersteller und....) bzw. deren Rechtsabteilungen nicht dazu in der Lage sind, das entsprechend rechtssicher zu "verpacken". Oder gehst du einfach davon aus, dass du einen Anspruch auf die entsprechende Funktionalität auf immer und ewig hast?
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Für was genau steht Wp? Dachte wenn der Wechselrichter eh nur 600W an die Stromleitung abgibt, ist es egal ob sie Module 750 oder 820 an den Wechselrichter abliefern?
https://de.wikipedia.org/wiki/Watt_Peak 😉
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Noch ein Grund weniger einen Tesla zu kaufen. Autos, die dem der Hersteller erlauben, einem einfach so Funktionen unterm Ar... weg zu ziehen? Geht gar nicht.
Dann gehörst du zu denjenigen, die in Zukunft gar kein neues/neuwertiges Fahrzeug kaufen können. Denn die Möglichkeit dazu kommt bei allen Herstellern. Außerdem geht es ja im konkreten Beispiel keineswegs darum, dass eine Funktion „einfach so“ gesperrt wird, sondern nach deren - auch für andere Menschen lebensgefährlichen - missbräuchlichen Nutzung.
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Ich biete die Lederhülle der Modellreihe „Chicago“ von Kavaj für das iPhone 14 Pro in der Farbe „Cognac“ an. Die Hülle ist neu und unbenutzt, sie wurde von mir lediglich zur Sichtprüfung ausgepackt. Habe sie zu Weihnachten bekommen - aber besitze gar kein iPhone 14 Pro 
Festpreis 20 € inkl. Versand in einem Luftpolsterumschlag.


