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Original geschrieben von bluestyler
Eine Frage habe ich noch: Ist bei dem Vodafone 50 nicht der monatliche Basispreis 20€? die rechnen bei mir irgendwie nur 17,24€ ab. Und dann steht da halt 16% Ust.-Satz, welcher aber scheinbar nicht drauf gerechnet wird. (?)
Das ist bei Vodafone-Rechnungen (und auch bei den meisten anderen Anbietern) normal. In der Rechnungsaufstellung finden sich immer die Nettopreise, sowohl für Grund-/Paketpreise als auch für die Gespräche. Weiter unten wird dann auf den gesamten Nettorechnungsbetrag in einer Summe die Umsatzsteuer berechnet und addiert. Dadurch lassen sich nämlich Rundungsfehler minimieren.
Schau mal genau auf die Rechnung: unterhalb der Aufstellung der Posten kommt eine entsprechende Zeile.
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Auch ich habe heute eine Bestätigung per E-Mail erhalten, daß die Karte versendet wird (da war übrigens auch noch eine Rechnung für das "Startpaket" als PDF angehängt). Wenn die Post normal funktioniert, sollte sie also morgen da sein.
Hab aber sogar erst am Dienstag bestellt. Wer Montag schon dabei war, aber noch keine Versandbestätigung erhalten hat, sollte vielleicht nochmal nachhaken...
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Ja, genau. Nach den ersten drei kostenlosen Monaten wären es 17,40 Euro zusätzlich zur normalen Grundgebühr.
Ob die 5 MB reichen, müßtest Du notfalls ausprobieren. Eigentlich ist das aber für reine Text-E-Mails genug, und Du kannst im E-Mail-Client Deines Telefones normalerweise einstellen, daß keine Attachments geladen werden sollen. Ansonsten: behalte den Trafficzähler im Auge. Wenn es eng wird, kann Dir die 2828 sofort eine höhere Datenoption einstellen (wird spätestens am nächsten Tag wirksam).
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Für die Nutzung des E-Mail-Push-Service wird eine Gebühr von 12,40 Euro im Monat fällig. Hinzu kommen die GPRS-Verbindungskosten, wenn Du ausschließlich diesen Dienst nutzt, dürfte die Option Data 5 (mit 5 MB Volumen) ausreichen, das wären nochmals 5 Euro monatlich. Bei Bedarf kann natürlich auch eine teurere Datenoption mit mehr Volumen gewählt werden. Die zeitbasierten Optionen sind bei geplanter BlackBerry-Nutzung hingegen nicht ratsam.
Momentan läuft eine Aktion, bei der in den ersten drei Monaten die Gebühr für den Push-Service und Data 5 (insgesamt 17,40 Euro) entfällt. Läuft vorerst bis zum 30.06.
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Original geschrieben von dotwin
- Simlock ausschließlich auf die mitgelieferte Karte?
- Simlock auf Prepaidkarte des jeweiligen NB?
- Netlock auf jeweiligen NB?
Dazu hätte ich mal eine technische Frage. Die Varianten 1 und 3 sind ja völlig klar. Aber wie soll Variante 2 funktionieren? Woran kann das Handy erkennen, ob die eingelegte SIM eine Pre- oder Postpaid-Karte ist? Immerhin kann man ja, außer bei O2, einen Prepaid- in einen Laufzeitvertrag umwandeln oder nach Erfüllung der Mindestlaufzeit auch umgekehrt, ohne dabei eine neue SIM zu erhalten. Technisch unterscheiden sich die Karten also offensichtlich nicht.
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Original geschrieben von warhorse_2
Aber wahrscheinlich ist bei dieser Sache wie oft wieder das Recht bei den Abzockern wie Teltex und nicht beim Verbraucher.
Das ist so natürlich völlig falsch ausgedrückt.
Die Frage ist doch, ob eine außerordentliche Kündigung des auf 24 Monate abgeschlossenen Mobilfunkvertrages möglich wäre. Damit hat diese Firma Teltex schon einmal gar nichts zu tun, denn der Vertragspartner ist hier T-Mobile. Und eine "Vertragsverletzung" seitens T-Mobile, die eventuell zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen könnte (was aber auch keineswegs zwingend der Fall ist, sondern sehr von dem jeweiligen Sachverhalt abhängen würde), liegt hier ganz eindeutig nicht vor. Das Recht ist damit auf der Seite von T-Mobile, und das ist auch völlig korrekt so.
Die Durchsetzung der Ansprüche gegen Teltex ist Deine Sache und nicht die von T-Mobile. Dir steht es jederzeit frei, die fälligen Zahlungen notfalls auch auf dem Rechtswege einzuklagen. Dabei wäre das Recht selbstverständlich auf Deiner Seite und nicht auf der des "Abzockers".
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Re: Bundeswehr-Tarif
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Original geschrieben von CookieMonster
O.T.: Wie wärs mit nem Priester-Tarif?! Äußerst werbewirksam: "Der heiße Draht zum lieben Gott." 
Gibt es. Die Kirchen haben für ihre Mitarbeiter natürlich auch Rahmenverträge mit den Mobilfunkanbietern, immerhin muß ein durchschnittlicher Gemeindepfarrer beruflich ziemlich viel telefonieren.
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Original geschrieben von muli
Wenn man die Bestellung vornimmt, steht unter "Vertragsdaten - Bitte tragen Sie hier Ihre Kundendaten ein." bei "Geburtstag": "Eine Bestellung ist erst ab 18 Jahren möglich."
Das steht aber bei der Bestellung einer normalen, kostenpflichtigen Xtra-Card ebenfalls da. Habe ich gerade mal ausprobiert. Somit besteht kein kausaler Zusammenhang zwischen der Eingabe eines falschen Geburtsdatums und dem kostenfreien Versand einer solchen Karte, mithin also auch kein zurechenbarer Vermögensschaden.
Auf dem Fragebogen für die Aktion wird das Geburtsdatum noch nicht abgefragt. Nur auf dessen wahrheitsgemäße Ausfüllung kann es hier aber ankommen.
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alexloe:
Tut mir leid, daß ich jetzt erst antworten kann. Ich habe mir noch einmal die Bedingungen des Angebotes und den Fragebogen angesehen. Meine Auffassung ist folgende: in der Tat macht T-Mobile die kostenlose Xtra-Karte von einigen Voraussetzungen abhängig. Wenn nun jemand hierbei falsche Angaben macht, also z.B. wahrheitswidrig behaupten würde, er sei noch kein T-Mobile-Kunde oder wohne in einem der genannten PLZ-Bereiche, wäre selbstverständlich der Betrugstatbestand verwirklicht. In diesem Falle würde T-Mobile den Xtra-Vertrag normalerweise nur gegen Zahlung der 19,95 Euro abschließen, es würde also tatsächlich ein Vermögensschaden in dieser Höhe entstehen.
Ich kann den Bedingungen allerdings nicht entnehmen, daß die kostenlose Karte nur an volljährige Kunden abgegeben werden soll. Insofern wäre eine falsche Angabe des Geburtsdatums im weiteren Bestellprozeß irrelevant, sofern nur der Fragebogen für die Aktion korrekt ausgefüllt wurde.
Wie gesagt, das ist lediglich meine Rechtsauffassung zu dem Thema. Aber nichts für ungut: was wäre die Juristerei langweilig, wenn immer alle einer Meinung wären. Dann bräuchte man uns ja eigentlich gar nicht mehr... 
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Original geschrieben von alexloe
Urkundenfälschung ist das nicht - sog. schriftliche Lügen sind gerade nicht strafbar.
Aber Betrug liegt natürlich vor - der Schaden sind die Kosten für die SIM und deren Versand - denn diese wollte T-Mobile nur dann aufwenden, wenn man noch kein Kunde und 18 ist, sowie in einem der genannten PLZ-Bereiche wohnt.
Vielleicht sollten Sie Ihre, bis auf die korrekte Aussage bezüglich der hier sowieso nicht einschlägigen Urkundenfälschung, nicht vorhandene juristische Sachkenntnis nicht unbedingt in einem öffentlichen Forum zur Schau stellen. Ein Vermögensschaden auf Seiten von T-Mobile in der für einen Betrug erforderlichen Form liegt hier schlichtweg nicht vor. Ihre Argumentation bezüglich der Kosten für die SIM und deren Versand vermag hier nicht zu überzeugen. Die Bereitstellung ist ohnehin unentgeltlich und zudem für die ordnungsgemäße Erbringung der Mobilfunkdienstleistung erforderlich, so daß hier nicht einmal die dann mindestens erforderliche Zweckverfehlung gegeben wäre. Ebenso fehlt ein kausaler Zusammenhang zu der falschen Altersangabe, da T-Mobile durchaus Prepaid-Verträge mit Minderjährigen abschließt, die im Zweifel über § 110 BGB sogar wirksam wären.
Als (in Bayern) mit zweimal Prädikat examinierter Jurist verbitte ich mir Ihre unverschämten Anmerkungen hinsichtlich meiner Qualifikation.