Beiträge von RA Fries

    Zitat

    Original geschrieben von qwqw


    Ich hoffe nur ich bekomme keinen Schufa-Eintrag.
    Aber wenn ich der (2.)Mahnung widerspreche, gibt es ja nicht einfach vom Richter einen Mahnbescheid und Schufa-Eintrag , hoffe ich mal oder?


    Ansonsten sterbe ich lieber ehrlich und dafür Schufa-gebrandtmarkt :)


    Mit einem gerichtlichen Mahnbescheid werden Sie, soweit ich diesen Sachverhalt momentan überblicken kann, wohl in absehbarer Zeit zu rechnen haben. Zu einem Schufa-Eintrag führt dies jedoch nur, wenn die Forderung Ihrerseits unbestritten war. Darüber brauchen Sie sich im Moment die geringsten Sorgen zu machen.


    Ich würde Ihnen dringend raten, spätestens bei Erhalt des Mahnbescheides einen Kollegen zur Beratung aufzusuchen. Alternativ könnten Sie natürlich von sich aus schon jetzt auf Feststellung des Nicht(mehr)bestehens des Vertragsverhältnisses klagen, um zu verhindern, daß weiterhin laufende Kosten (Grundgebühr) anfallen.

    Zitat

    Original geschrieben von Real
    Ein RA, der die Zeit hat, in so "einem" Forum (Thread) zu lesen (und zu schreiben) - ist sehr, sehr vertrauensvoll und glaubwürdig - wie übrigens viele Beiträge hier!! ;)
    Es (Ihr) ist (seit) doch einfach nur noch lächerlich...



    Es ist Ihr gutes Recht, über den Netzbetreiber O2 eine andere Meinung zu haben als ich und die meisten anderen Nutzer.


    Es ist nicht Ihr gutes Recht, andere Nutzer als unglaubwürdig und lächerlich zu klassifizieren. Dies disqualifiziert Sie und Ihre Meinung letztlich nur selber.


    Im übrigen rettet Sie auch ein Smiley nicht davor, daß Sie sich strafbar machen, wenn Sie hier im Forum unbefugt die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt sowie akademische Titel führen, die Sie nicht führen dürfen.

    Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht, was daran so schlimm sein soll, auszusprechen, was ohnehin eigentlich alle wissen: der Kundenservice bei O2 ist nun einmal miserabel. Ich selber habe in meinem beruflichen Umfeld (auch von Mandanten) zahllose vergleichbare Geschichten gehört, und auch ein Stöbern in diesem Forum führt doch eindeutig zu dem Ergebnis, das O2 der Netzbetreiber ist, bei dem solche Probleme mit großem Abstand am häufigsten auftreten.


    Das es natürlich trotzdem viele Kunden gibt, die mit O2 zufrieden sind, ist verständlich. Solange das Vertragsverhältnis ohne größere Änderungen o.ä. einfach "vor sich hin läuft", ist es ja auch eher unwahrscheinlich, daß es Ärger gibt. Fakt ist aber: sobald mal ein paar nicht völlig triviale Dinge geändert werden sollen, endet das bei O2 im Chaos (während alle anderen Netzbetreiber es routiniert und problemlos bearbeiten können).


    Wer in Deutschland einen streßfreien Mobilfunkvertrag sucht, bei dem einfach alles funktioniert, wie es soll, hat ja immer noch die Wahl zwischen T-Mobile und Vodafone. Natürlich zahlt man dort ein wenig mehr, das ist allgemein bekannt. Dafür genießt man einen 1a-Kundenservice, für den Probleme wie das in diesem Thread ein Kinderspiel sind.


    Bezeichnend ist die Aussage eines meiner Kollegen: "Seit ich bei T-Mobile bin, weiß ich erst, wie unproblematisch Mobilfunk sein kann." Sein alter Netzbetreiber: O2


    Eigentlich ist es doch immer so: man bekommt, was man bezahlt.

    Genau. Wenn ein Netzbetreiber eine fehlerhafte Kopie der MRDB hat, kann der Anruf nicht in das für die portierte Nummer korrekte Zielnetz geroutet werden. Das passiert aber in der Praxis nicht.

    MRDB ist die sogenannte "Master Routing Database". Die wird von T-Systems betrieben und enthält alle portierten Rufnummern mit dem jeweils aktuellen Zielnetz. Jeder Netzbetreiber ruft einmal täglich, meist irgendwann frühmorgens, eine Kopie davon ab. So können alle Anrufe korrekt geroutet werden.


    Deswegen funktioniert der Rufnummerntest auch eigentlich sehr zuverlässig. Würde hierbei ein falsches Ergebnis genannt hieße das, daß auch ein Anruf an die jeweilige Nummer nicht ankäme.

    Jede Nummer wird selbstverständlich über die MRDB geprüft.


    Daß die alte T-Mobile-Nummer immer noch als solche erkannt wird, ist ja völlig korrekt. Durch die Abschaltung des Anschlusses ändert sich der Netzbetreiber nicht, die Nummer gehört weiterhin ins Netz von T-Mobile.

    Zitat

    Original geschrieben von sammelbares

    Danke, das ist schonmal eine ziemlich hilfreiche Auskunft. Würde man also das Gerät nicht annehmen, wäre somit die Angelegenheit vorerst erledigt, oder?


    Nun ja. Ich muß Ihnen dazu sagen, daß Sie rein rechtlich gesehen am Telefon Ihren Mobilfunkvertrag wirksam verlängert und außerdem einen ebenso wirksamen Kaufvertrag über das Mobiltelefon abgeschlossen haben, also zu dessen Abnahme und Bezahlung verpflichtet sind.


    Wenn Sie das Telefon nicht annehmen und behaupten, Sie hätten nie etwas bestellt, wird Ihnen E-Plus das Gegenteil nicht beweisen können und in einem eventuellen Rechtsstreit unterliegen.


    Das korrekteste Verhalten (wenn Sie Privatkunde sind) wäre: widerrufen Sie einfach den am Telefon geschlossenen Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist (am besten nachweisbar, also per Einschreiben) und senden Sie das Telefon zurück.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

    Grundsätzlich sind mündlich geschlossene Verträge genauso wirksam wie schriftliche. Das deutsche Recht kennt Formerfordernisse nur in ganz speziellen Einzelfällen, wie z.B. bei Grundstücksgeschäften, die der notariellen Beurkundung bedürfen.


    Eine andere Frage ist natürlich die Beweisbarkeit eines mündlichen Vertragsschlusses, weswegen Mobilfunkanbieter normalerweise natürlich Wert auf die Schriftform legen. Wie E-Plus bei Vertragsverlängerungen vorgeht, weiß ich mangels Erfahrung mit diesem Anbieter leider nicht.


    Wen allerdings z.B. der Kunde im Nachhinein behaupten würde, er hätte seinen Vertrag nie verlängert, wäre die Annahme und Bezahlung des subventionierten Mobiltelefones schon ein gewichtiges Argument für E-Plus. Vor Gericht hätte der Kunde dann eher schlechte Chancen, wieder aus dem Vertrage herauskommen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

    Zitat

    Original geschrieben von b90210

    Aber ist in dem so geschilderten Fall der Weg von VV, sich nicht meine neue Adresse besorgt zu haben, was ja laut Dr.Fries wohl problemlos möglich gewesen sein dürfte, und direkt mit Mahnbescheid zu kommen, rechtens ?


    Rechtens ist das schon, wenn auch nicht gerade die höflichste Vorgehensweise. Es liegt natürlich auch im Interesse eines Unternehmens, seine Forderung zunächst auf anderem Wege einzutreiben, da bei einem gerichtlichen Mahnverfahren immerhin die Gerichtskosten vorzuleisten sind.


    Wenn Sie aber doch das Gefühl haben, die Forderung könnte berechtigt sein, sollten Sie sie vielleicht bezahlen, um weitere Kosten zu vermeiden.

    Die Sache hört sich dennoch merkwürdig an. Ein Mobilfunkvertrag, von dem Sie nichts wissen, dessen Abschluß "so nebenbei" passiert ist? Der nun eventuell mangels Kündigung weiterläuft und monatliche Kosten verursacht? Vielleicht sollten Sie sich doch einmal an einen Kollegen in Ihrer Nähe wenden.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries

    Wenn Sie relativ sicher sind, daß die Forderung des Antragsstellers nicht besteht, sollten Sie natürlich Widerspruch einlegen, um weiteren Ärger zu verhindern. Nach Ihrer Schilderung dürfte eine Aufklärung innerhalb der 14-tägigen Frist nicht möglich sein. Ansonsten würden Sie nämlich besagten Vollstreckungsbescheid erhalten.
    Das weitere Vorgehen hängt dann vom Verhalten des Antragstellers ab. Wenn er Klage erhebt, wird Ihnen diese zugestellt und Sie müssen Ihre Erwiderung dazu abgeben. Nachteil: stellt sich dann heraus, daß die Forderung doch besteht, werden Sie auf den Gerichtskosten sitzenbleiben, die Sie allerdings dann durch sofortige Anerkennung des Anspruches zumindest minimieren können.


    Der ganze Sachverhalt stellt sich für mich aber momentan etwas undurchsichtig dar. Sie geben an, niemals eine Geschäftsbeziehung mit dem Antragssteller gehabt zu haben. Eventuell liegt wirklich eine Personenverwechselung vor, das passiert bei solchen Dingen viel häufiger, als die meisten Leute annehmen. Haben Sie einen relativ häufig vorkommenden Namen?


    Die neue Adresse wäre über eine Melderegisteranfrage relativ problemlos zu ermitteln gewesen. Aber warum sollte diese Firma Ihnen Rechnungen an Ihre alte Anschrift senden, wenn Sie nie eine Geschäftsbeziehung hatten? Wie gesagt, ich kann anhand Ihrer Angaben noch nicht so ganz durchschauen, was hier passiert sein könnte.


    Ansonsten wäre mein Rat: Widerspruch.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Ihr
    RA Dr. Fries