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Wenn der Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten hat - wie z.B: ein Handyvertrag, dann *kann* der Anbieter Dir diesen Vertrag nach 24 Monaten kündigen und einen neuen Vertrag anbieten. (Ebenso wie Du den vertrag kündigen kannst) Das wäre z.B: eine Option wie das ganze durchgehen könnte.
Ebenso könnte es sein, dass sich FlexStrom auf Punkt 10.1 der aktuellen AGB beruft - da steht was von Preisanpassung und dass die Dir 6 Wochen vorher bescheid geben.
Vielleicht stand auch in dem Vertrag den Du unterschrieben hast, dass ich der Tarif nach der Mindestlaufzeit ändert.
Worauf die sich genau berufen kannst du einfach klären, indem du nachfragst.
Wenn die Verbraucherzentrale das bezweifelt - dann lass die Sache doch von Denen durchfechten. Ist doch dann eine kostengünstige Geschichte für Dich.
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Mein erstes Handy war ein AEG PT10 von E-Plus - müsste so um 1996 gewesen sein...
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Geht es hier um die UHF-Einspeisung? Die funktioniert aber andersrum, d.h. der analoge Receiver erzeugt ein Signal im UHF-Bereich und das wird (anstatt über SCART) über das Antennenkabel in den TV eingespeist. Halt der Vorläufer von SCART aus den Anfängen des Videorekorders.
Solche Receiver gibt es zunehmend weniger. Die Dreambox 7020 (ohne HD) konnte das z.B.
Ich würde nach "digital receiver uhf-modulator" suchen - da sollten sich dann noch einige Geräte finden. Je nachdem wie sich das preislich abspielt ist auch ein externer UHF-Modulator, also ein Gerät was aus einem SCART-Signal das UHF-Signal erzeugt (z.B. eBay 390410034171) günstiger.
Aber "Aufnehmen" im Sinne von auf der Festplatte abspeichern und archivieren wird das kein digitales Gerät können - dafür bräuchte man dann noch einen analog/digital-Wandler.
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Na ja, ob WLAN oder LAN ist dann ja wurscht - entscheident ist halt, dass man einen Drucker aus der doch recht kargen Liste der unterstützen Drucker hat.
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Drucken mit Android scheint ein Thema für sich zu sein. Wenn zufällig der richtige Drucker im Hause ist und dann noch die passende App existiert ist es wohl möglich - meinen MP620 konnte ich jedenfalls noch nicht zur Zusammenarbeit mit meinem Android-Gerät über WLAN bewegen. Angeblich soll es über Bluetooth funktionieren - aber auch das klappt bei mir nicht.
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Hat zwar absolut nichts mit dem Kindle zu tun - aber was solls: http://www.nerdizm.de/2012/03/…m-amazon-nicht-mitspielt/
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Hä? Du antwortest auf eine konkrete Frage "allgemein"? Was isn das für ein Quatsch. Wir sprechen doch hier über das Problem des Threaderstellers und philosophieren nicht darüber, wer die besten lateinischen Vokabeln in den Raum wirft die nichts mit dem Problem zu tun haben!?!
Übrigens: Wenn du die Rechtgültigkeit der AGB anzweifelst, dann stellst Du Dich ja explizit gegen Deine lateinische Vokabel, denn Du willst ja dann eben den geschlossenen Vertrag nicht als gültig anerkennen... Aber das wird jetzt wirklich off-topic und bringt dem TE nichts mehr.
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Wenn man sich die andauernden Verletzungen von Reus anschaut ist das so gesehen keine Überraschung sondern eine Frage der Wahrscheinlichkeit.
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Na ja, Bestandteil des Vertrages sind die AGB - darin wird eben diese Klausel stehen, die genau diesen Umstand regelt - konkret Punkt 10.1 der AGB.
Inwiefern hält also Flexstrom Deiner Meinung nach den Vertrag nicht ein?
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