Beiträge von Brainstorm

    Im Grunde würde ich genauso vorgehen wie bei Kindern.
    Die Stützräder dienen ja nicht dazu, das Fahren zu erlernen, sondern dazu, daß die noch unkundigen Kinder nicht umfallen. Die Stützräder werden immer vor dem eigentlichen Lernen entfernt. Mal abgesehen davon, daß es für Erwachsenenräder ohnehin keine Stützräder gibt.
    Die Kurbelbewegung mit den Füßen an den Pedalen braucht keiner zu lernen, das können selbst Kleinstkinder sofort. Sollte also kein Problem darstellen. Kenntniß der Verkehrsregeln kann man auch vorraussetzen.


    Es fehlt also nur das Fahrgefühl, und das Gleichgewicht. Das kommt aber fast von selbst, wenn man einfach anfängt. Am besten beim ersten Mal jemand Kräftiges hinter das Rad stellen, der das Rad hält, bis der Schüler sitzt. Dann losradeln, und der hinten festhaltende läuft mit, und hält das Rad weiterhin fest, bis genug Geschwindigkeit erreicht ist, daß das Rad eigenstabil wird.
    Spätestens nach dem Zewiten Mal hat jeder das Prinzip raus. Von da an heißt es eigentlich nur: So oft wie möglich selbst fahren, die Feinheiten kommen nur durch Übung.


    Noch ein Tipp am Rande: Fang damit nicht jetzt an, der Winter ist die Denkbar schlechteste Zeit zum Fahrradfahren. Und wenn der gute jetzt so lange ohne Fahrrad ausgekommen ist, wird er es auch noch ein paar Monate aushalten.

    Zitat

    Original geschrieben von Christian
    Das Argument hört man öfter - was ich aber trotzdem nicht verstehe, denn meines Wissens nach besitzt jedes Handy so einen kleinen Knopf, mit dem man das Gerät ausschalten kann, wenn man nicht gestört werden möchte...


    Eben, genau so sehe ich das auch. Wenn ich nicht gestört werden will, und keinen Anruf bekommen will, dann kann mich auch direkt neben einer BTS keiner Anrufen. Aber ich möchte gerne selbst entscheiden, wann ich erreichbar bin, und wann nicht. Wenn irgendwo in der Pampa aus technischen Gründen ein Funkloch ist, OK, aber nicht wenn in einem Ort Mobilfunk möglich wäre, und einzelne meinen, daß sie durch die Funkmasten gegrillt werden.

    Wie kommst Du da drauf, daß die Strahlung das verursacht?
    Es gibt genügend Fälle, wo selbst Mobilfunkmasten, die abgeschaltet sind, und deswegen garantiert keinerlei Strahlung abgeben, diese Symptome hervorrufen.
    Auch in diesem Bericht sieht man, daß es genug Fälle gibt, bei denen völlig untaugliche "Abschirmungen" scheinbar eine besserung oder völlige Abhilfe schaffen, und das obwohl jedem klar sein muß, daß die Strahlung vor und hinter der Abschirmung die gleiche ist.


    Daher führt wohl weniger sie Strahlung, als mehr die Angst davor, zu den diversen Krankheiten. :)

    Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Meine "Opfer" kommen z.T. aus Gewinnspielen. Was dürfte man diesen Kunden denn verkaufen, damit der Anruf legal ist?


    Nix. Anrufen darfst Du eigentlich nur, wenn es zur Durchführung des Gewinnspieles erforderlich ist.
    Begründung:
    Dem Anrufer muss deshalb eine Erklärung des Anzurufenden vorliegen, aus der er schließen darf, dieser sei mit dem Anruf zu dem betreffenden Zweck einverstanden.
    Wenn der Angerufene an einem Gewinnspiel teilnimmt, dann gibt er bestimmt keine weitere Einwilligung. Dir muß eine Einwilligung des Angerufenen aber vorliegen. Wenn diese Einwilligung nicht vorliegt, darfst Du nicht anrufen.
    Wenn der Angerufene irgendwo im Gewinnspiel eher Beiläufig Der Werbung über Telefon zugestimmt hat, zählt das nicht:
    3. Eine vorformulierte Einwilligung eines Verbrauchers in künftige Telefonwerbung stellt jedenfalls dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, wenn die Einwilligung an versteckter Stelle mitten in einem vorformulierten Text untergebracht ist und damit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB widerspricht.


    Zitat

    Andere haben sich bein einer Firma zu einem Produkt informieren wollen. Nun rufen wir als diese Firma zurück, bieten jedoch ein komplett anderes Produkt an, das nur sehr wenig mit dem eigentlichen Produkt zu tun hat.


    Wenn sich jemand über ein Produkt informiert ist ein Rückruf gar nicht erlaubt. Denn die Info hat der Kunde ja schon bekommen. Sollte die Frage des Kunden beim ersten Anruf nicht geklärt werden können, darf man natürlich einen Rückruf vereinbaren. Dann muß dieser aber nur zur klärung der Kundenfrage durchgeführt werden. Jede Werbung für andere Produkte, sonstige Anrufe wäre Illegal.
    Begründung:
    Eine solche unzumutbare Belästigung liegt nach § 7 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. UWG vor, wenn gegenüber Verbrauchern mit Telefonanrufen ohne deren Einwilligung geworben wird.
    Eine Einwilligung liegt bei einem Vorherigen Anruf zu einem anderen Produkt bestimmt nicht vor.


    Zitat

    Wäre wirklich wichtig für mich das zu wissen. Dass ich Leute nerve, finde ich ja gerade noch ok,


    Für Dich vielleicht. Für mich nicht.


    Die Frage ist, ob Du eine Wahl hast, was sagt Dein Chef dazu, wenn Du die Anrufe verweigerst? Wenn Du nur noch legale Anrufe durchführen willst, bleibt Dir wohl nur, den Job aufzugeben.


    Laß Dir von deinem Chef für jeden Anruf eine Schriftliche Einwilligungserklärung des Angerufenen vorlegen. Gibt es keine, dann darfst Du auch nicht anrufen. Fertig.

    Das ist schön, nur was will ich damit anfangen?
    Die meißten Werber sind Anonym, oder zumindest nicht so einfach zu erwischen. Und welche Ansprüche entstehen mir daraus? Und vor allem: Wenn man wegen jedem Anruf zum Anwalt rennen würde, dann würde nur der Anwalt reich, aber viel ändern würde sich wohl nicht. Leider.


    Obwohl: Wenn plötzlich hunderte besser zehntausende gleichzeitig sowas machen, dann wäre die Werbeanrufer bald so pleite, daß die nichtmahl mehr das Fahrgeld zum Heimlaufen hätten :)

    Apropo Spurwechsel:
    Gestern wieder so ein Fall. 2 Spurige Straße mit einer weiteren Rechtsabbiegerspur rechts.
    Wegen einer Baustelle sind die beiden Spuren nach rechts verlegt, also die Rechtsabbiegerspur wird zu einer Geradeaus-Rechtsspur, und die rechte Spur wird zur Linken Spur, ursprüngliche linke Spur Baustelle. Alles natürlich mit Gelben Fahrbahnmarkierungen hingeklebt.
    Und dann fährt doch einer Stur auf der Rechten Spur die normale Richtung, also so wie die weißen Striche kleben ab, unter völliger Mißachtung des anderen Verkehrs. Zuerst gnadenlos vor mich hin, so daß der Unfall nur mit Notbremsung verhindert werden konnte, und am ende der Baustelle dasselbe mit dem rechts neben ihm fahrenden. Kein Blinken, kein Blick in den Spiegel. Auch später als ich den überholt hab, den Blick immer stur geradeaus gerichtet, der hat alles um sich herum völlig ausgeblendet.


    Sowas gehört sofort aus dem Auto gezogen und verhaut. War der Lieblingsspruch von meinem Fahrlehrer damals. :)

    Zitat

    Original geschrieben von leibi111 Überholen kann das Einsatzfahrzeug wegen dem Gegenverkehr auch nicht.


    Die Situation gibt es so nicht, denn auch der Gegenverkehr muß dem Einsatzfahrzeug das Überholen ermöglichen.
    Also fährst Du so weit rechts ran, wie es geht, der Gegenverkehr ebenfalls. Schon passt es. :)


    PS: Um dem Argument entgegenzuwirken, daß die Straße so schmal sein könnte, daß auch wenn beide Seiten ganz am Rand stehen, der Platz nicht reicht:
    Straßen die so viel Verkehr haben, daß in beiden Richtungen Kolonnenverkehr auftritt, sind nicht so schmal :)
    Und schmalere Straßen haben im allgemeinen so wenig Verkehr, daß man problemlos versetzt zueinander stehen bleiben kann, damit es auch wieder passt.


    Die von Dir geschilderte Situation ist also dermaßen hypotetisch, daß man sich da eigentlich keine Sorgem machen muß :)


    Um aber eine andere Frage noch anzuhängen:
    Muß man denn stehenbleiben wenn ein Einsatzfahrzeig mit Blaulicht kommt?
    Erst kürzlich erlebt: Hauptstraße mit 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung in der Stadt. Der Verkehr ist normal, also nicht zu voll. Da kommt ein Einsatzfahrzeug von hinten. Natürlich fahre ich auf die rechte Spur, um die Linke Spur freizumachen. Aber was ich nicht verstanden habe, daß alle auf der Rechte Spur fahrenden dort stehengeblieben sind. Dafür gibt es doch überhaupt keinen Grund. Wenn eine Fahrspur komplett frei ist, und damit dem Einsatzfahrzeug zur verfügung steht, kann man doch rechts normal weiterfahren, oder hab ich da was übersehen?

    Ich lese hier immer wieder das Argument, daß die Maut endlich auch den (bösen) Ausländern das Geld aus der Tasche zieht. Immerhin sind die Massen an ausländischen Fahrzeugen ja so gewaltig, und ausschließlich diese an Staus, und Straßenschäden schuld.
    Es ist schon erstaunlich: Auch der Deutsche Autofahrer, der schon mehr als genug Geld für sein Vergnügen zahlen muß, und um jeden Cent an der Tankstelle Feilscht, ist plötzlich bereit, mal eben 100€ im Jahr extra zu bezahlen, wenn es denn nur die Ausländer auch trifft.Daher nochmal etwas zum Nachdenken:
    Der Anteil an ausländischen KFZ auf Deutschen Autobahnen (inklusive Transitverkehr) beträgt gerade mal 3% (an anderen Stellen werden auch 5% genannt). Die meißten werden kein Jahresticket, sondern ein billiges Kurzzeitticket kaufen.
    Die dabei zusätzlich eingenommenen Beträge sind so gering, daß allein das Kontrollieren, der Vignetten schon mehr kostet, als man dadurch einnimmt.
    Wenn also durch die Maut wirklich Mehreinahmen erwartet werden, dann dürften die kaum hauptsächlich von den bösen Ausländischen Transitfahrern kommen, sondern (ratet mal...) genau von eben denen, die jetzt noch so fröhlich sagen: Genau, Maut brauchen wir, damit die Ausländer endlich mal zahlen müsen, und nicht nur wir.


    Eigentlich hätten diejenigen es nicht anders verdient, aber jammert dann bitte nicht, wenn es noch kommt. :)