Mit nichts anderem hatte ich gerechnet ... ![]()
Gruß aus Wedau
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Mit nichts anderem hatte ich gerechnet ... ![]()
Gruß aus Wedau
Ich hab ne Mail, dass meine Online-Rechnung erstellt wurde, obwohl ich die Papierrechnung bestellt hatte.
Ich habe gleich per Mail klargestellt, dass ich alle Lastschriften bis zum Eingang der Papierrechnung rückbuchen werde. Ich hab ja gleich befürchtet, dass es Ärger gibt ... :mad:
Obwohl ich es eigentlich nicht wollte, habe ich mir wegen des Jamba-Pakets die Online-Rechnung mal angesehen. Wie kann ich denn feststellen, ob das Jamba-Paket in der GG enthalten ist?
Namentlich bezeichnet ist es in der Rechnung nicht. Die GG für den lfd. Monat ist anteilig, die für den Folgemonat mit 8,36 € zzgl. Märchensteuer ausgewiesen (= 9,95 € brutto).
Darf ich davon ausgehen, dass ich das Jamba-Paket nicht habe?
Gruß aus Wedau
ZitatOriginal geschrieben von Thomas4711
... Kein Gerich tdieser Welt wird einen NB dazu bringen, dich als Kunden zu nehmen.
Darum geht es doch gar nicht! Ziel eines solchen Strafantrags kann doch nur sein, die Quelle der kreditgefährdenden Fehlinformationen auszumachen! Und die Verbreitung solcher "Gerüchte" ist definitiv eine Straftat, die es aufzuklären gilt, bevor noch weiterer Schaden entsteht. Und der kann immens sein ...
Die Stellung eines Strafantrags mit dem Ziel, Kunde eines NB zu werden? Zu einer solchen Interpretation gehört schon eine Menge "Phantasie" ... ![]()
Sind wir hier im TT oder bei den Sozialpädagogen? :p
Gruß aus Wedau
Das meiste der Steuerberatungskosten kann man immer noch absetzen!
Jetzt zwar nicht mehr als Sonderausgaben, sondern als Werbungskosten. Herauszurechnen sind jedoch die Gebühren des StB für das Ausfüllen von Vordrucken, die nicht durch die Arbeitseinkünfte bedingt sind (Mantelbogen, Kapitalerträge o.ä.).
Liegen die Steuerberatungskosten in einem gewissen Rahmen (ich glaube der beträgt etwa 520,- €) darf man auch großzügig schätzen.
Diesbezüglich haben hier ja etliche die Links im Petto ... aber bitte nicht immer nur die halbe Wahrheit ... :p
Gruß aus Wedau
Edit:
Den Passus betreffend Lohnsteuerhilfevereine hab ich mal rausgesucht:
"Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Software wird es nicht beanstandet, wenn diese Aufwendungen i.H.v. 50 Prozent den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden. Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 Euro im Veranlagungszeitraum zu folgen.
Beispiel:
Der Steuerpflichtige zahlt in 01 einen Beitrag an einen Lohnsteuerhilfeverein i.H.v. 120 Euro. Davon ordnet er 100 Euro den Werbungskosten zu; diese Zuordnung ist nicht zu beanstanden."
Beiträge i.H.v. 80,- € können daher auch weiterhin in voller Höhe geltend gemacht werden.
Also mein XP-Aufkleber auf dem Notebook hat eine glasklare Kunststoffbeschichtung ... und sieht ziemlich dauerhaft aus.
Bei mir nicht nötig ... aber ansonsten scheint mir der Tipp betreffend das Überkleben des Aufklebers mit Tesa-Film wirklich sehr vernünftig.
Oder hat hier jemand Bedenken?
Einen Fred mit gleichem Thema und gleichen Argumenten gab es vor kurzem schon einmal ...
Wenn man nun nirgends einen Vertrag bekommt, obwohl man seit vielen Jahren sämtlichen Zahlungverpflichtungen nachkommt, liegt m.E. der Verdacht einer Straftat nach §§ 186, 187 StGB (Üble Nachrede, Verleumdung) nahe.
Im Rahmen der Ermittlungen aufgrund eines Strafantrags werden die NB ggü. der StA die Fakten auf den Tisch legen müssen, ob es ihnen schmeckt oder nicht.
Ein solcher Strafantrag ist hier der einzige Weg, dem Urheber der zu diesem Zeitpunkt ggf. nicht mehr gerechtfertigten Auskünfte auf die Schliche zu kommen.
Alles andere wäre ein "Stochern im Nebel" ... und dieser Nebel, den Schober und Co. um sich herum aufbauen, um möglichst unentdeckt zu bleiben, gehört hier definitiv gelüftet.
Gruß aus Wedau
Ich dachte immer, diese "fälschungssicheren" Sticker seien besonders robust.
Das ist ja mehr als ärgerlich. Bei Gelegenheit werd ich mir den Code vom Notebook mal notieren. Bei meinem PC klebt der Sticker glücklicherweise noch auf der XP-Verpackung.
ZitatOriginal geschrieben von C1-Dieter
Dass bei Asaptern aber immer nur eine Karte aktiv ist, weißt Du?
Das ist mir schon klar ... für eine Übergangszeit wird das aber reichen.
Eins meiner aktuellen Geräte ist das Samsung D900. Ich befürchte, dass ein "No cut"-Adapter da nicht hineinpasst. Hat das hier vllt. schon mal jemand getestet?
Was spricht eigentlich gegen das "Beschneiden" der SIMs? Damals (anno 14/18 :p ) musste ich ja schon einmal ran ... als meine erste (große) SIM nicht in die heute gebräuchlichen Slots passte. Da hab ich das ganze mit Laubsäge und Feile in Form gebracht ... ohne jegliches Problem. Später musste ich die SIM nur tauschen, weil keines der aktuellen Geräte mehr mit dieser alten 5V-Variante zurecht kam.
Oder kennt jemand Fälle, in denen die SIM dabei zerstört wurde? Oder sonstige Nachteile?
Diese Fälle meinte ich auch gar nicht ...