Re: Re: ehevertrag (bitte gebt uns infos...)
ZitatOriginal geschrieben von mannesmann
Wenn also tatsächlich noch ein Ehevertrag geschlossen werden soll oder evtl. schon worden ist, dann sollte der Vertrag unbedingt durch einen Anwallt mit Kenntnissen des französischen Rechts ausgefertigt/überprüft werden. Ein durchschnittlicher Anwalt dürfte diese Besonderheit des französischen Rechts evtl. übersehen.
Das schlägt dem Fass ...
Eheverträge sind beurkundungspflichtig, weil in der Tat Beratungsbedarf besteht ... aber in Bezug auf eine Beratung durch den Notar. Die Gebühren, die hier als hoch angesehen werden, gelten ja nicht den Job des Notars als "Vorleser" ab, sondern rechtfertigen sich (auch) mit der Beratungspflicht durch den Notar. Die Notargebühren verringern sich um keinen Cent bei Einschaltung des überflüssigen Anwalts. Wo es Anwälte mit Kenntnissen des ausländischen Rechts gibt, sind auch entsprechende Notare zu finden! Die These, dass Anwälte im Eherecht mit Auslandsbezug versierter sind als Notare, halte ich für seeehr gewagt ...
Im linksrheinischen Gebiet gibt es in Grenznähe mit Sicherheit Notare, die in französisch-deutschen Eheverträgen geübt sind. So selten sind die ja nicht.
Wer anwaltlichen Kenntnissen mehr vertraut, kann sich ja einem Anwaltsnotar anvertrauen ... wenn er mutig ist ... :p
Gruß aus Wedau
Edit:
Und zudem: was nützt eine noch so gute Beratung, wenn Jahre oder Jahrzehnte nach Vertragsabschluss der BGH in seiner selbstherrlichen Art alles bisher als Recht geltende auf den Kopf stellt und mit Rückwirkung in die Vertragsfreiheit der Eheleute eingreift?
Dann entscheiden Richter, welche Teile des Ehevertrags "genehm" sind und welche Passagen dagegen keine Anwendung finden. Gegen solchen Irrsinn kann auch der beste Anwalt/Notar nichts ausrichten. :flop: