Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann eine zu spät abgegebene Steuererklärung allenfalls zum Vorwurf einer Steuerverkürzung, nicht jedoch der Steuerhinterziehung führen. Das hängt auch damit zusammen, dass eine Steuerverkürzung auch "leichtfertig" begangen werden kann. Und leichtfertig handelt schon jemand, dem man nicht einmal den Vorwurf der fahrlässigen Begehung machen kann ... priniziell also fast jeder, der nicht nachweisen kann, dass er entweder dement oder debil ist ... :p


    Ich hab morgen einen Termin beim StB, um die 2006-er auf den Weg zu bringen ... da scharrt die Sachbearbeiterin des FA wirklich schon mit den Füßen ...


    Durch eine Nichtabgabe der Erkärung kann man im Ergebnis ohnehin nichts (positves) erreichen ... wenns dem Sachbearbeiter des FA zu bunt wird, schätzt er halt ... und das nicht unbedingt zum Nachteil des Fiskus ...


    Dann hat man denn Salat ... und ich bin nicht scharf darauf, noch einmal zu erleben, wie ein derartiger Sturm über mich herüberweht ... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Durch eine Nichtabgabe der Erkärung kann man im Ergebnis ohnehin nichts (positves) erreichen ...


    Dann erhalte mal ein Incentive deines AG in Form einer Dienstreise in ein Golfhotel in der Karibik zur Belohnung Deiner Tätigkeiten. In solchen Fällen wirst Du ziemlich sicher ziemlich dumm sein, die Erklärung abzugeben, natürlich c.p.


  • Stimmt, war sehr verkürzt und daher wohl missverständlich. Klar kann eine Steuer nur dann verkürzt werden wenn eine Steuerschuld herauskommt. Ein Guthaben zu hinterziehen geht ja schlecht.


    Aber: wie kommst du drauf, dass nur ein kleiner Teil Steuererklärungspflichtig ist? Z.Bsp. Beamte, Ehegatten mit LSt.-Klassen 3/5 die beide arbeiten, Nebeneinkünfte (z.Bsp. Zinsen) > 410 Euro, Einkünfte unter Progressionsvorbehalt, mehrere Arbeitsstellen gleichzeitig,... Und diese Ausnahmen gelten sowieso nur bei fast ausschließlichen Einkünften die dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden. Also führen alle anderen 6 Einkunftsarten automatisch zur Abgabepflicht.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK

    Aber: wie kommst du drauf, dass nur ein kleiner Teil Steuererklärungspflichtig ist? Z.Bsp. Beamte ...


    Der überwiegende Teil der Bevölkerung geht z.B. davon aus, dass Beamte weder Steuern noch Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen. Und derartiges "Wissen" existiert entsprechend für die Steuerpflicht anderer Berufsgruppen ... :p

  • Hi!
    Meine Frage: ich habe in den letzten 4 Jahren bedingt durch mein Studium nur 1x eine Stuererklärung abgeben, da ich bei einer Bank keinen Freistellungsauftrag hatte.
    Seit letztem Jahr arbeite ich, habe mich aber nicht um eine Steuererklärung gekümmert. Ein Kumpel der mit mir studiert hat und eine Erklärung abgegeben hat bekam nun 400 Euro raus...
    Kann ich jetzt noch eine Steuer ohne Steuerberater abgeben? Im Internet habe ich bisher nur gefunden, dass ich die Frist über den 31.5. verlängern kann wenn ich einen Steuerberater oder Steuerhilfeverein beauftrage...
    Danke für eure Hinweise/Hilfe!


    PS: Kann ich über Elster auch das mit Umzugswechseln / Zweitwohnsitz etc. einfach handhaben oder hol ich mir doch besser ein Programm à la Wiso...?

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Hast Du denn bei Deiner studentischen Arbeit überhaupt soviel verdient, dass Du Lohnsteuer gezahlt hast?


    Ich habe nur bis Juni studiert und danach eben als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angefangen.
    Während des Studiums nicht, da hatte ich wie geschrieben nur einmalig einen Freistellungsauftrag für meine Zinsen vergessen...

  • Zitat

    Original geschrieben von mager-man
    Kann ich jetzt noch eine Steuer ohne Steuerberater abgeben?

    Im Zweifelsfalle:
    Mach doch, wenn es nicht zu viel Aufwand für dich ist.
    Dann wirst du's schon sehen. ;)


    Wenn du zur Einkommensteuererklärung verpflichtet bist, kannst du bis zum 31.12.08 noch die Einkommensteuererklärung für 2006 machen,

    Zitat

    Elster
    einfach handhaben

    Geht das? :confused:

    Zitat

    oder hol ich mir doch besser ein Programm à la Wiso...?

    Wie ware es mit einem Formular vom Finanzamt? :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von RzwoD2


    Wie ware es mit einem Formular vom Finanzamt? :rolleyes:


    Neeee... die bekommste bei der Gemeinde...

  • Zitat

    Original geschrieben von mager-man


    Ich habe nur bis Juni studiert und danach eben als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angefangen.


    Dann dürften sogar erheblich mehr als die 400,- € deines Kollegen herausspringen ...


    Am besten gehst du zu einem Lohnsteuerhilfe-Verein. Die gibts in Großstädten gleich im Dutzend. Die letzte Rechnung meines Steuerberaters belief sich auf knapp 700,- € - und da sind Lohnsteuer-Vereine doch erheblich günstiger.


    Aber mal 'ne Frage: Wenn du studiert hast, müsstest du dann nicht wenigstens rudimentäre Kenntnisse in (betriebs-)wirtschaftlichen Dingen haben? Egal, was man studiert hat ... wenn man die erworbenen Kenntnisse dann im Arbeitsleben einsetzt, gehts ganz am Ende doch (zumindest auch) ums Geld. Und darauf müsste man doch in jedem Studiengang vorbereitet werden ...


    Oder sehe ich das falsch?

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