Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann eine zu spät abgegebene Steuererklärung allenfalls zum Vorwurf einer Steuerverkürzung, nicht jedoch der Steuerhinterziehung führen. Das hängt auch damit zusammen, dass eine Steuerverkürzung auch "leichtfertig" begangen werden kann. Und leichtfertig handelt schon jemand, dem man nicht einmal den Vorwurf der fahrlässigen Begehung machen kann ... priniziell also fast jeder, der nicht nachweisen kann, dass er entweder dement oder debil ist ... :p
Ich hab morgen einen Termin beim StB, um die 2006-er auf den Weg zu bringen ... da scharrt die Sachbearbeiterin des FA wirklich schon mit den Füßen ...
Durch eine Nichtabgabe der Erkärung kann man im Ergebnis ohnehin nichts (positves) erreichen ... wenns dem Sachbearbeiter des FA zu bunt wird, schätzt er halt ... und das nicht unbedingt zum Nachteil des Fiskus ...
Dann hat man denn Salat ... und ich bin nicht scharf darauf, noch einmal zu erleben, wie ein derartiger Sturm über mich herüberweht ... ![]()