Mal kurz was zur Klarstellung: Wer seine Steuererklärung selbst erstellt und diese nicht bis zum 31.05. des Folgejahres abgibt begeht eine Steuerhintzerziehung.
Dies hat aber nichts mit der Festsetzungsverjährung zu tun. So kann die Einkommensteuer auch noch 7 Jahre nach dem Veranlagungsjahr festgesetzt werden.