Beiträge von Teddie_Neubert

    Zitat

    Original geschrieben von Scorpio75
    1.) Gehe ich zum Aldi, dann gehe ich jetzt zu dem Aldi, den ich kenne und wo ich meistens hingehe


    2.) Gehe ich zu Aldi, dann ist das eine generelle Aussage, dass ich eben oft bei Aldi kaufe


    Kann man das so stehen lassen?


    Ich meine ja, nur mit der Begründung zu 1.) habe ich ein Problem.
    Ich hätte es so formuliert:
    Wenn ich gehe ... zum Alexanderplatz, zum Frisör, zum Aldi, dann meine ich nicht einen Eigennamen (das wäre dann falsch) sondern einen Platz, Standort, Location.


    Bei 2.) gehe ich zum Eigennamen generell, also zu keinem bestimmten (Platz, Standort, Location).

    Der folgende Tip - in anderem Zusammenhang - geisterte die tage schon mal durch das Forum, suchen musst Du selber.


    Mal angenommen Du hättest an Deinem Hauptwohnort Call & Surf Comfort Plus,
    dann ist in diesem Tarif die Benutzung der T-Home Hotspots bereits eingeschlossen und bezahlt.


    Also musst Du an Deinem Zweitwohnsitz doch nur einen Hotspot finden und es kostet Dich weiter nichts. :)


    Telefonieren kannst Du ja mit Deinem Handy. ;)



    Hast Du an Deinem Hauptwohnort kein Call & Surf Comfort Plus, dann musst Du weitersuchen und doppelt zahlen. :(

    Zitat

    Original geschrieben von Hope0815
    Ich bin normaler Arbeiter.
    Selbstständig bin ich nicht.


    Dann bist Du bereits seit 31.05.2007 in Verzug


    Steuerberater haben (ohne vorherigen Antrag) Frist bis zum letzten Arbeitstag des Monats September
    und bekommen diese auf Antrag auch meistens verlängert,
    Privatleute eher nicht - und bei "Dauerschlampern" sind die sowieso zickig.

    Zitat

    Original geschrieben von protonic1
    ... es ist bei einem vertrag nun mal so, dass dieser auf gegenseitiger leistungserbringung beruht.


    Das ist ja zunächst unbestritten.


    Hier jedoch verändert der Kunde einseitig die vertraglichen Randbedingungen durch Umzug an eine andere Stelle als der, an welcher die vertragliche Leistung originär zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschuldet ist bzw. war.
    Diese Änderung hat der Kunde (und eben nicht der Anbieter) zu vertreten und kann daher nicht verlangen, daß der Anbieter am anderen Ort die Leistung genau so wie vorher bereit stellt.
    Dies stellt u. U. ein grob unbilliges Verlangen dar, nämlich genau dann, wenn der Anbieter nur unter unverhältnismässig hohen Kosten einen Anschluss oder evtl. auch gar nicht herstellen könnte.


    Wenn Du Rechtsvorlesungen hattest, dann müsstest Du obiges Juristengeschwafel verstanden haben :D


    Für alle anderen nochmal:
    Der Anbieter hat Euch nicht befohlen umzuziehen und ist selbstverständlich gern bereit seine Leistungen am ursprünglichen Vertragsort zu erbringen.
    Wer das (durch Umzug) verhindert, der ist trotzdem in der Zahlungspflicht
    - und hat Glück, wenn es ihm der Anbieter grosszügigerweise erlässt.
    MÜSSEN muß der Anbieter das nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Feuerwehrmann
    Haben die gesagt was denn AOCD kostet?


    Nein, das hast Du nicht gefragt und ich folglich auch nicht.
    Du hast ja nur behauptet, daß es nicht ginge.


    Oben ist die Original-Antwortmail,
    ich habe keinen eigenen Wunschgedanken hinzugefügt oder weggelassen :D


    Bei T-Com:
    Die Tarifinformation können Sie zusätzlich beauftragen. Die monatliche Nutzung kostet 1,58 Euro. Einmalig wird ein Bereitstellungsentgelt in Höhe von 10,16 Euro berechnet.


    Bei anderen wird es nicht wesentlich anders sein.

    Dann kündige brieflich
    das Tarifpaket Call & Surf Comfort
    und erkläre gleichzeitig
    den Telefonanschluss behalten zu wollen.


    Anschriftsfindung wie oben beschrieben.


    Du kannst die Kündigung prinzipiell jederzeit aussprechen,
    wirksam wird sie jedoch erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.


    Übrig bleibt danach nur noch ein normaler Telefonanschluss.