Beiträge von polli

    aber nochmal zum Thema zurück:
    ich bin mir wirklich recht sicher das man ein herkömmliches Analogfax nicht so einfach per GSM ansteuern kann - das müsste doch jemand noch verbindlicher wissen!

    Es gibt Gerichtsurteile welche die Kosten des "reparierenden" dem Auftraggeber zu Last legen wenn der "reparierende" darum gebeten wurde einen Gewährleistungsfall zu beheben und dabei aber feststellen musste das eben keine GW besteht. = Grundsätzlich müssen die Kosten getragen werden, über die Höhe liese sich sicherlich streiten, scheinen mir aber gerechtfertigt - auf der anderen Seite hast du aber sogar die Möglichkeit kostenlos raus zu kommen indem du denen das defekte Gerät lässt.

    du bist dir schon bewusst das für das Rechtsverhältniss zwischen dir und deinem Endverbraucherkunden ausschließlich die regionalen Gesetze gelten? (Ich nehme an du bist in Deutschland).


    Laut deutschem HGB hast du ein Rückgriffsrecht auf deinen Vorlieferanten, ist dies auch ein Deutscher kannst du mit dem weiter feilschen und die Österreicher getrost ignorieren da du mit denen ja keinen Vertrag hast.

    na dann werden sie halt einen Hausbesuch machen um ihre Fragen zu stellen - kommt ja gerne bei der Nachbarschaft nicht so gut an wenn die Polizei klingelt = die Polizei wird sicherlich hin fahren in der Annahme dann leichter was heraus zu bekommen.


    Die Aussage:
    "Wir hatten verabredet das ich ihn von der Party abhole da er so spät abends (aufgrund der mangelhaften Überwachung der Strassen durch die Polizei) Angst hatte, ob er Alkohol getrunken hat weis ich nicht" kann von der Polizei sicherlich nicht widerlegt werden.

    Zitat

    Original geschrieben von Bielefelder
    aber ich wollte ja auch nur von mehreren hier wissen


    dann bitte, bitte, bitte gehe zielgerichtet vor ohne ständig "seltsam" auf zu fallen.


    Konstruieren auf einer gängigen "Umfrageseite" im Internet eine Meinungsumfrage "welche Bielefelder Rufnummer gefällt dir am besten?" und mache dir eine passende Signatur welche auf die Umfrage hinweist.


    Das beständige Wiederholen der Rufnummern (ja, Nummerninteressierte lesen sich die JEDESMAL aufs neue durch!) führt nicht zum Ziel da es hier nicht gern gesehen ist wenn alle plötzlich genau auf deine Frage im Thread antworten würden...


    Vermutlich ist eben dies der Grund weshalb du schon wieder mit dem Thema anfängst - jetzt hast du ja nen Vorschlag wie du dein Ziel erreichen kannst, also los gehts an die Umsetzung!

    ist schon sehr lange her das jemand ein Fax per GSM senden wollte ;-)


    Soweit ich das noch in Erinnerung habe bräuchtest du ein GSM-Faxmodem - kann mir nicht vorstellen das deine Siemens Telefonanlage das drin hat, ebensowenig die GSM Card.


    Einfach ein Analogfax an ne GSM Card ran zu stöpseln kann dann nicht funktionieren.


    = bitte Name der Siemens Anlage nennen um heraus zu finden ob diese tatsächlich für deinen Funktionswunsch ausgelegt ist.

    Zitat

    Original geschrieben von Rudi78
    Kurz: Kein Gesetz würde es verbieten, das hier das T kundenfreundlicher handelt ... Und sich hier auf der Gesetz zu berufen ist IHMO nicht mehr als ne schlechte Ausrede !


    Wie kommst du da drauf? Wie kommst du zu dem Ergebniss das ein bestimmtes Alter eines Produktes automatisch dazu führt das du eine kostenlose Reparatur bekommen sollst? Welches Alter würdest du als fair empfinden?


    Wieso gehen die meisten hier davon aus das T-Mobile/Apple bei einem Produkt welches einige Monate alt ist und benutzt wurde schuld daran sein soll das es plötzlich nicht mehr funktioniert? Die hatten das Ding ewigkeiten nicht in der Hand, der User aber schon - vermutlich hat er es auch schon fallen lassen und in suboptimalen Gegenden (z.B. Auto im Sommer) benutzt.



    Kommt bitte mal auf den Boden zurück und seid froh das der Gesetzgeber sagt das er in den ersten 6 Monaten nach Gefahrübergang davon ausgeht das der User nicht schuld an einer Beschädigung ist, Apple das ganze (oder ähnliche) sogar auf 12 Monate auf bläst aber irgendwann muss doch eine (zeitliche) Grenze gezogen werden nach der der Hersteller guten Gewissens die Ergebnisse seiner Überprüfung präsentieren darf.
    Eine lebenslage Garantie ist in Deutschland gesetzlich übrigens nicht erlaubt - überlegt mal woher das kommen könnte...(OLG Frankfurt a. Main, Az.: 6 U 198/04 )