Also.
Ein Fahranfänger, der mit neuen Prozenten anfängt, oder ein Erfahrener Autofahren, der mit neuen Prozenten anfängt, bekommen beide Regulär SF 0 - 240%.
SF1/2 140 % ist nur als normale Zweitwageneinstufung oder als Führerscheinregelung möglich.
Normaler Zweitwagen heisst, dass irgendwo ein ein Erstwagen vorliegen muss (Eltern, etc.).
Führerscheinregelung: Der Führerschein muss mindestens 3 Jahre bestehen.
Die nächste Möglichkeit wäre die verbesserte Zweitwageneinstufung mit SF 2 und 85%.
Hierbei muss
1. Der Erstwagen auf den VN oder seinen Ehepartner angemeldet sein und 2.(i.d.R) bei der selben Gesellschaft wie der Zweitwagen versichert sein.
3. Der Erstwagen muss mindestens in SF 2 eingestuft sein.
4. Der Zweitwagen darf nicht von jungen Nutzern (Fahrer unter 23 Jahre) genutzt werden.
(es gibt z.Zt. nur ein Deckungskonzept (Amex Karlsruher) wo dieses nicht erforderlich ist)
Bei der verbesserten Zweitwagenregelung ist zu beachten, dass diese 2 Jahre (SF 2) ein "Geschenk" der Versicherungsgesellschaft sind und sobald z.B. der Erstwagen die Versicherung wechselt oder wegfällt, oder der Zweitwagen die Versicherung wechselt, nur die reguläre SF Klasse, also unter Abzug der 2 Jahre bestätigt werden.
Beispiel: Ein FZ wird mit SF 2 eingestuft und hat demnach nach 2 Jahren SF 4 wenn es nun die Vericherung wechselt oder das Erstfahrzeug wechselt oder wegfällt, wird es in die reguläre SF Klasse eingestuft, die in diesem Falle SF 2 (2 Jahre) wäre.
Wenn Prozente "ruhen" verändert sich garnichts daran, es sei denn, man hatte eine verbesserte Zweitwagenregelung und einer der o.G. Fälle tritt ein. Dann würde bei Wiederaufnahme der SF Klasse nur die reguläre SF-Klasse bestätigt werden (wie oben erklärt).