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Original geschrieben von Imp-Markus
BürgerGas - Gebietstarif
spuckt Verivox bei uns als günstigsten Anbieter aus. Die AGB sehen eig recht vernünftig aus, Abschlagszahlung monatlich klingt sogar noch besser als Quartalsweiße :top:
Bei den Leserbewertungen gibts ne Menge negative Kommentare, die beruhen aber alle darauf, dass diese Leute abgelehnt wurden (teils wohl wegen recht häufigem Gasanbieterwechsel).
Kann irgendjmd positives/negatives zu BürgerGas berichten?
Kenn ich zwar nicht, aber wenn für dich auch monatsweise abrechnung in Frage kommt, ist vielleicht hier was dabei (die findest du nicht in den Tarifrechnern):
http://www.egnw.de/
http://www.energensued.homepage.t-online.de/40029.html
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Original geschrieben von serkosum
Folgendes Problem.
Ich bin Anfang Dezember nach Duisburg gezogen und habe bis dato kein Strom angemeldet. Heute kam ein Schreiben von der Stadtwerke Duisburg, dass sie mich als Kunden begrüßen und das ich seit dem 03.12.2010 deren Vertragspartner sei.
Die Kosten finde ich zu hoch. 50 Euro im Monat für 1800kWh im Jahr.
Natürlich habe ich etwas recherchiert und eine Alternative gefunden. Muss ich jetzt wenn ich bei der Alternative einen Vertrag abschließe den jetztigen Stromstand angeben oder geht das auch Rückwirkend mit dem Zählerstand vom 3.12.2010.
Ich habe ja keinen Vertrag bei der Stadtwerke Duisburg abgeschlossen und ein Widerruf steht mir ja auch zu.
Doch, durch die Stromentnahme hast du einen Grundversorgungstarif abgeschlossen (sonst waers ja Stromdiebstahl).
Den kannst Du zwar kurzfristig kündigen, musst aber die bezogenen Kwh zahlen. Also bei Neuabschluss ist der Zählerstand zum Tag des Anbieterwechsels entscheidend.
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Original geschrieben von der.kleine.nick
Da das Angebot und die Preise reginal differenzieren wird hier niemand pauschal den günstigsten / besten Anbieter benennen können.
Zudem seh ich ein Problem mit dem quartalsmässigen Abschlag. Sowas hab ich bisher bei keinem der Anbieter gesehen.
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Original geschrieben von theTransporter
Bitte ein Auszahlungsangebot für VVL in o2 Blue.
An alle die für VVL danach fragen: Könntet ihr vielleicht mal auf den Link im Eröffnungspost für VVL klicken? Da wird euch geholft 
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re: Faxkündigung
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Original geschrieben von Eldschi
Das wäre mir gänzlich neu. Habe da eher vom genauen Gegenteil gehört.
Wie dem auch sei, gibt es die Möglichkeit das ganze per "Zustellurkunde" zustellen zu lassen. Und dies ist auch die einzige mir bekannte Möglichkeit, ein Schriftstück mit "beweisfähigem" Inhalt zustellen zu lassen. Ist aber extrem aufwändig.
Der E-Postbrief, der stark an Bedeutung gewinnen dürfte, könnte zukünftig evtl. eine weitere Möglichkeit sein.
http://heimspielcolonia.wordpr…ksamen-kundigung-per-fax/
geht schon mal die richtige Richtung:-). Und die E-Post will man nicht wirklich benutzen.
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Re: Re: Re: Re: Postbankkonto
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Original geschrieben von BartS1975
Eindeutig nein. Ein Einschreiben, erst recht mit Rückschein, ist teuer, sagt aber schlichtweg nichts aus - außer, dass irgendeine(!) Sendung des Absenders beim Empfänger angekommen ist, z.B. mit Konfetti als Inhalt...
Fax ist eine sehr gute Lösung, aber auch kein Allheilmittel. Denn auch wenn die Sendebestätigung sagt, dass das Fax angekommen ist, ist nicht völlig sicher, dass es beim Empfänger auch lesbar war.
Darum: Immer vom Empfänger eine rasche Bestätigung erbitten. 
Imho ist in den letzten Jahren die Rechtsprechung zur Auffassung gekommen, dass auch ein unlesbares Fax in den Empfangsbereich des Empfängers und damit in seine Verantwortung gelangt ist. Auf der eigenen Sendebestätigung sollte dann natürlich auch Teil des Faxinhalts zu lesen sein, und nicht nur das Übermittlungsprotokoll.
Ansonsten gebe ich Dir recht: Die AUfforderung zur Bestätigung der Kenntnisnahme sollte auf keinem Widerspruch/Kündigungs/Rücknahme-Schreiben fehlen.
Leider gibts hartnäckige Gesellen, die dazu lange brauchen. Ich gehe dann dazu über, das Fax nach einer gewissen Zeit 2tägig erneut zu schicken, später dann Wiedervorlage täglich (natürlich nur bei Telefonflat und normaler Festnetznummer- siehe 0180 Telefonbuch
). Bis jetzt kam spätestens dann auch von Firmen wie mogelcom oder deviltel die Antwort.
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Re: Postbankkonto
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Original geschrieben von prämienjäger
Ich möchte verhindern, dass der wegen Insolvenzgefahr in die Schlagzeilen geratene Stromanbieter TELDAFAX noch Geldbeträge von meinem Postbankkonto abbuchen kann.
Wie läuft der Widerruf einer Einzugsermächtigung bei einem Postbankkonto konkret ab?
Wie gehe ich am effektivsten vor?
Hat jemand Erfahrungen dazu ?
Danke für die Antworten
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Bei der Bank geht da gar nichts. Du musst Teldafax schriftlich informieren, dass du die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung zurückziehst und ihnen jeden weiteren Zugriff auf dein konto untersagst. Am besten Einschreiben oder Fax mit Faxbestätigung. Dann einfach zurückbuchen, wenn sie trotzdem einziehen.
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Original geschrieben von vodafrank
Der Hintergrund ist folgender:
Technisch gesehen wäre eine Sperrung auf ein und dieselbe SIM Karte durchaus ohne größeren Aufwand realisierbar, wenn sie gleich im Hause des Herstellers durchgeführt werden würde, so wie die Einrichtung des entsprechenden Netlocks eben.
Dass es nun weder beim Hersteller, noch zum Zeitpunkt des Verlassens des Verantwortungsbereichs des Herstellers möglich ist rührt daher, dass die sog. "Hochzeit", also das sowohl tatsächliche als auch systemseitige verbinden von Mobiltelefon und SIM Karte in eine gemeinsame Umverpackung bei allen Netzbetreibern in Deutschland weder vom
Hmm, ich habe vor 2 Jahren noch ein Samsung Klapphandy SGH-C260 mit Callya gekauft, das hatte definitiv Kartenlock. Auch andere Callya Karten gingen nicht.
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Original geschrieben von Timba69
Mit NGN ist das Angebot scheisse, echer ISDN/Analog ist besser.
Kann man nicht so unbedingt verallgemeinern, kommt auf die Anbindung an. Ich kann per NGN problemlos faxen. Allerdings geb ich dir recht: Bei echtem ISDN/Analog lässt sich eben auch bei Internetproblemen telefonieren.
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OT: Buhl-software + Postgiro
Hallo,
Bekannter hat über Buhl das Postbankkonto eröffnet. Jetzt hat er MeinGeld 2011 zugeschickt bekommen, will es aber nicht nutzen. Kann er das verkaufen oder ist die Sernr fest an seinen Namen gebunden? Das wär dann ja schlecht, wenn ein anderer das aktiviert und er muss dann die Jahres-Updates zahlen :D. Dann doch besser so entsorgen. (so habs ich zumindest vor 2 Jahren damals mit dem PC-Schutzpaket gemacht)