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Zitat
Original geschrieben von 1.BigDaddy
Durch die Bundesnetzargentur ist o2 verpflichtet, für den Tarif o2
Genion-Card-S eine einmalige Bereitstellungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR
brutto zu erheben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
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Fax zurückschicken: Die Aussage ist eine dreiste Lüge, damit der Bestand des Betruges erfüllt, und Fristsetzung von einer Woche zur Korrektur, ansonsten Strafanzeige.
Und die dann eben stellen- kostet ja nix.
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Ach, liest man mit und rudert rückwärts?
Zudem, was heisst wohlwollen- Du bestehst auf Deinem guten Recht!
Und mir können sie jetzt anbieten was sie wollen, der Duo-Vertrag bleibt gekündigt.
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@seby
Na wunderbar. Hoffe ich bekomme die gleiche Antwort von der BNA.
Sollte O2 dann mir gegenüber schriftlich äussern, sie müssten die Gebühr erheben aufgrund BNA-Anordnung, werde ich dann wohl Strafanzeige wegen Betruges stellen.
Bisher habe ich selber in keinem Schreiben von O2 diese Begründung vorliegen (ausser dem Passus in FAQ).
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FrankSasse
knapp 3 Wochen bis zum Geldeingang
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Gunn:
Sowie ich das sehe, zahlst Du aber nur einmalig 25/Vertrag, wäre ja OK (oder sind das Verträge zwischen dem 13.11. und 27.11?).
Aber auch bei Dir berechnen sie noch 47 cent Netto an GG, obwohl Du ja auch offenbar schon den ganzen Dezember in Card-S warst.
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Uebrigens, O2 scheint selber mit den Begriffen "Tarifwechselgebühr" und "Bereitstellung" völligst durcheinander zu kommen.
Aus der O2-FAQ:
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29. Ich bin O2 Genion-Card Kunde. Kann ich vom neuen O2Genion-Card Benefit profitieren?
Ja, sie können durch einen Tarifwechsel von den neuen O2Genion-Card S/M/L-Tarifen profitieren. Für eine Wechsel in den O2 Genion-Card S zahlen Sie hierfür eine Bereitstellungsgebühr von 30 € (über die Kundenhotline) für diesen Wechsel.
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http://o2online.de/nw/support/…ionsml-haupt-artikel.html
Also einer der 25€ Abzockversuche ist definitiv unrechtmässig.
Achja, und erstemal bei O2 was zur BNA gefunden- ebenfalls in der FAQ:
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35. Wieso heißt es beim Tarif O2Genion-Card S „Bereitstellungspreis“ und nicht „Anschlusspreis“ wie bei allen anderen Tarifen? Ist das ein Unterschied?
Für Sie als Kunde ist macht es keinen Unterschied. Beide Gebühren kosten 25 € und sind einmalig bei Vertragsabschluss zu entrichten. Die unterschiedlichen Bezeichnungen resultieren aus einer Auflage der Bundesnetzagentur zur Einführung des Tarifs O2 Genion-Card S.
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So, mal schauen, was mir die BNA wohl antwortet, wenn ich sie nach diesem Zitat frage.
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jo9999
Bei mir jetzt ähnlich, ebenfalls 2 (alte) GenionCard von 2005 umgestellt (online). Jetzt wird mir Tarifwechsel berechnet, Bereitstellungsgebühr, und sogar noch eine minimale Grundgebühr, obwohl der eine Card schon am 29.11. gewechselt wurde, und damit ja definitiv für Dezember keine GG mehr anfallen darf. und die GG fuer den anderen ist auch falsch.
Konsequenz: Habe für diese beiden Verträge Gegenrechnung aufgemacht, Einzug widerrufen und gekündigt (per Fax unter Zeugen). Zahlen werde ich natürlich nur die Tarifwechselgebühr.
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Zitat
Original geschrieben von 1.BigDaddy
Die Bundesnetzagentur ist nicht erreichbar !
Sie seite geht nicht auf.
Mein Link oben funktioniert zumindest jetzt und gestern als ich gepostet hatte.
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Zitat
Original geschrieben von 1.BigDaddy
Gerade kam die Mail von O2 :
Es fallen keine Kosten für den Wechsel an, jedoch gibt es bei Genion
Card S aufgrund der Auflagen der Bundesnetzagentur keine
Bereitstellungspreisbefreiung.
Ihr Team von o2 Germany
Den Text würde ich dochmal in einer Anfrage an die zuständige Verbraucherabteilung der BNA quoten und um definitive Antwort bitten. Die einzelnen Bereiche findet man auf der Homepage.
http://www.bundesnetzagentur.d…ntur/Au_enstellen_3z.html
Hier gibts unter Aussenstellen dann die Links.