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Re: Re: AndreFo
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Original geschrieben von AndreFo
Es gibt aktuell einen Bug im o2 Rechnungssystem. Es fehlen die Gutschriften auf den Anschlußpreis (bei einigen Wechselszenarien). Eben auch bei deinem Tarifwechsel. Es findet zwar eine - wie bei jedem Wechsel - Berechnung statt, aber es fehlt die Gutschrift zu der Berechnung. Habe in den letzten Tagen schon paar Mal den Fall gehabt, Wechsel von Genion Card Flat zu Genion Card M und fehlende Gutschrift. Hotline anrufen und GS erteilen lassen.
Muss ich Dir jetzt wirklich noch sagen, was von einer Firma zu halten ist, die mit einem bekannten "Bug im Rechnungssystem" tatsächlich sich traut, Rechnungen zu erstellen? Jeder Handwerker stände schon vor dem Kadi :flop: .
Das ist doch schon sowas von dreist, es dem Kunden aufzubürden, seine Rechnungen zu prüfen und zu reklamieren, dass es fast schon an einen Betrugsversuch heranreicht :flop: :flop: :flop:
Und wenn der Kunde noch Online-Kunde ist, darf er für O2-Fehler noch löhnen.
Ich fass es langsam nicht mehr :eek:
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Zitat
Original geschrieben von AndreFo
EDIT: Genion Card und Genion Card S ist nat. nicht gleichwertig. Warum?
Genion Card (alt) hat eine LZ von 24 Monaten und der Genion Card S hat keine LZ, also nicht gleichwertig. Genion Card alt hat 5€ Grundgebühr, Genion Card S hat keine Grundgebühr, wieder nicht gleichwertig.
Über die Informiertheit der Hotline wollen wir mal den Mantels des Schweigen decken :flop: .
Fakt ist, wenn man mir Kostenfreiheit zusichert, und ich deshalb wechsle, kann man nicht nachträglich abkassieren.
Zur Gleichwertigkeit: Natürlich hat der Card-S keine GG, dafür hatte mein Card 5 EUR Gesprächsguthaben pro Monat. Diese sind beim Wechsel weggefallen- hat die Hotline mich auch drauf aufmerksam gemacht, als ich den Wechsel veranlasst habe (da waren sie informiert
).
Also quasi ein Tausch Gesprächsguthaben gegen Grundgebühr.
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Re: einzugsermächtigung entzogen
Zitat
Original geschrieben von a-z
übers internet änderte ich die bankverbindung und gab folgendes ein:
name der bank = barzahlung,
blz = 000 000 00,
kto-nr = 000 000 000 000.

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Kann ich nicht glauben, da bei mir da die Plausibilitätsprüfung von O2 immer eine gültige BLZ/Kontonummer verlangt. Oder ist das bei Dir schon länger her (im alten Online-System?) ?
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Zitat
Original geschrieben von svonk
es wird immer besser: am 5.1. habe ich via fax meine einzugsermaechtigung fuer alle falsch berechneten karten mit verweis auf die strittigen posten gekuendigt
Ich denke, da hast Du einen Fehler begangen. Eine teilweise "Kündigung" einer Einzugsermächtigung nur für bestimmte Rechnungen/Beträge ist irgendwie schwammig. Dürfen Sie denn andere Beträge (für andere Karten) von Deinem Konto abbuchen, oder hast Du Dich nur unglücklich ausgedrückt?
Ich habe die komplette EM für mein Konto entzogen/widerrufen, damit dürfen sie nix mehr abbuchen, bzw. begehen eine Rechtsverletzung falls sie es machen.
Habe eben wie Du den (für mich) unstrittigen Betrag überwiesen, und falls bei mir am 16. noch was abgebucht wird, lasse ich zurückbuchen- natürlich zu Lasten von O2, da unberechtigter Zugriff auf mein Konto.
Gekündigt ist dieser DUO-Genion-S ja schon mit gleichem Fax wie Entzug der EM, wenn sie noch weiteres Geld von mir haben wollen, müssen Sie mich verklagen.
Und das warte ich dann mal ganz gelassen ab 

Also falls Du sowieso auch gekündigt hast, würde ich zurückbuchen lassen; da dann eine Kartensperrung für Dich irrelevant ist.
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Original geschrieben von Saheke72
Gerade kam das 2. Schreiben für die anderen Nummern an :
Diesmal wird nicht erstattet, :mad: angeblich wurde bei Tarifwechsel auf die Gebühr hingewiesen....
Schön alles aufbewahren- stellt Dir das Gesicht eines Richters vor, falls es mal zu einem Prozess kommt, und der diese einander widersprechenden Aussagen von O2 beim gleichen Kunden vorgelegt bekommt 
Die qualifizieren sich doch immer mehr als hervorragende Lügner :p
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Original geschrieben von spielverderber
Würde ich mir sehr gut überlegen. Ich habe das gerade duch und es hat 6 Monate gedauert bis Debitel den Schrott per Gutschrift geglättet hat.
Nunja, Geduld ist nötig. Bei den debilen hats bei mir mal 8 Monate gedauert. Letztlich haben sie "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf alle Ansprüche verzichtet. Sagt ja wohl alles- sie hatten keine die sie hätten durchsetzen können!
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Zitat
Original geschrieben von Saheke72
Na da wäre ich mnir nicht so sicher.....
Wenn Du die Lastschrift zurück buchen läßt hast Du nicht bezahlt !!
Kommt darauf an. Wenn er den Bubblern vor Abbuchung per Fax/Post die Einzugsermächtigung entzogen hat und ankündigt, selber zu überweisen, darf die Heisse Luft gar nicht mehr abbuchen.
Und wenn doch, Pech für die, dann sind sie selber für die Rückbelastungskosten verantwortlich. Und ganz ehrlich, wenn die Karten gekündigt sind: Da kann O2 mir Sperrgebühren und sonstwas androhen, per Inkasso, Rechtsanwalt und wie auch immer: Sie müssen mich verklagen und beweisen, dass sie im Recht sind, um mein Geld zu bekommen!
Dürfte für o/2 verdammt schwierig werden beim aktuellen Sachstand 
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Zitat
Original geschrieben von 1.BigDaddy
Durch die Bundesnetzargentur ist o2 verpflichtet, für den Tarif o2
Genion-Card-S eine einmalige Bereitstellungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR
brutto zu erheben.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.
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Fax zurückschicken: Die Aussage ist eine dreiste Lüge, damit der Bestand des Betruges erfüllt, und Fristsetzung von einer Woche zur Korrektur, ansonsten Strafanzeige.
Und die dann eben stellen- kostet ja nix.
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Ach, liest man mit und rudert rückwärts?
Zudem, was heisst wohlwollen- Du bestehst auf Deinem guten Recht!
Und mir können sie jetzt anbieten was sie wollen, der Duo-Vertrag bleibt gekündigt.