Beiträge von harvey

    Re: Re: Re: Re: Re: o2: Mailbox / Rufumleitung läßt sich nicht deaktivieren


    Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Also wenn man deswegen Freunde los wird, dann sind es keine richtigen.


    Genauso ist es quatsch das es nur o2 Mitarbeiter gut finden... Ersten bin ich keiner und zweitens haben es fast alle die ich kenne und die bei o2 sind.


    Dann hast Du/Ihr zuviel Geld, seid nicht ganz in der Welt oder eben immer erreichbar.

    Re: Re: Re: o2: Mailbox / Rufumleitung läßt sich nicht deaktivieren


    Zitat

    Original geschrieben von Boeschop_first
    Trotzdem gibt es viele, die das eben haben wollen... Außerdem ist es kein Zwang wenn man es jederzeit kostenlos deaktivieren kann.


    O2-Mitarbeiter? :flop:


    Wenn die Deaktivierung via GSM-Code ginge vom Handy aus, dann OK.
    Aber so rechnet O2 einfach mit der trägen Masse, die sich nicht zu den anderen Kontaktaufnahmemöglichkeiten durchringen können (Online-Vertragsinhaber dann ja auch nur per Mail kostenlos) und es eben auch GAR NICHT Wissen.
    Und schon klingelt wieder die Kasse bei O2, und man selber ist eventuell schnell ein paar Freunde los. :(

    Re: o2: Mailbox / Rufumleitung läßt sich nicht deaktivieren


    Zitat

    Original geschrieben von chris80


    Komischerweise geht die Mailbox aber nicht ran, wenn ich mich bei eingeschaltenem Handy anrufe, nur diese Ansage "wird per SMS informiert" kommt.


    CHRIS


    Ausgehend davon, dass die Ansage mit "SMS" erst nach etlichen Klingelzeichen kommt:


    Diese für den Anrufenden kostenpflichtige "Zwangsbeglückung" seitens O2 wirst Du nur los, wenn Du die Kundenbetreuung per Hotline/Fax/Mail dazu aufforderst, den Mist abzuschalten.
    Sonst kriegen alle Anrufer, die Dich nicht erreichen (weil Handy aus, im Funkloch, oder Du nicht rangehst) diese Mitteilung (wenn Deine Mailbox deaktiviert ist), und zahlen dafür Gesprächsgebühren.


    Du hast also Deine Mailbox zwar abgeschaltet, aber es wird Dir immer noch eine Umleitung angezeigt- eben diese Zwangsbeglückungsumleitung :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Natürlich ist es auch dann Kulanz wenn die Zusage trotz gegenteiliger Rechtslage erfolgte und damit ohnehin nicht rechtsverbindlich sein kann.


    Also wenn die Zusage nicht rechtsverbindlich sein kann, ist auch keine rechtsverbindliche Tarifänderung zustandegekommen- also wie svonk schrieb- Rückwandelung des Vertrages in genion-card von vor 28.11. mit Gewährung der 5 EUR Gesprächsguthaben/Monat für die 2 Jahre.


    Schliesslich haben wir das von der Hotline gemachte Angebot angenommen- und wenn die sich irren, ist es keine Kulanz mehr, sondern mein gutes Recht, nicht für fremde Fehler zahlen zu müssen. Ja wo sein merdenn hier?

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Genau das hat o2 ja auch getan - allen die eine solche Zusage im anfänglichen Trubel bekommen haben und sich dann beschwert haben wurde eine Kulanzgutschrift erteilt.
    Mittlerweile wird kein Hotliner mehr so etwas zusagen.


    Gewechselt am 1.12., Gebühr berechnet trotz Hotlinerzusage "kostenlos". Am 27.1.2 wurde mir noch bei meiner Beschwerde zugesagt (Hotline), dass die Gebühr ein Fehler sei und sie die von meiner Rechnung streichen wollte, da Abbuchung erst am 4.1.
    Wie fast zu erwarten, wurde nichts verringert, auch keine Gutschrift bisher ersichtlich.
    Deshalb gehts jetzt in die nächste Runde :D . Aber nicht mehr telefonisch oder Mail, sondern Faxe nach Nürnberg
    (0911-6896-3053).
    Achja- bisher hat mir gegenüber noch keiner von O2 mit der BNA argumentiert. Mal sehen, ob sie sich das auch schriftlich trauen.

    Zitat

    Original geschrieben von TM1

    Trotzdem: Weder wird die Netzagentur Verbrauchern ganz exakt die Genehmigungskriteiren für jeden einzelnen Tarif mitteilen, noch wird z.B. o2 so etwas völlig frei erfinden - damit wären sie zu leicht und zu gravierend angreifbar.


    a) warum sollte die BNA keine Auskunft geben? Sie arbeitet doch für uns Verbraucher.


    b) O2 war hier in D schon so oft leicht angreifbar :D , die Rechtsabteilung scheint eher mit britischem Recht klarzukommen. Ich denke da an die Aktion in 2004, als sie die SMS-Benachrichtigung eingestellt hatten, und keine ausserordentlichen Kündigungen akzeptieren wollten.
    Hatte fast 1 Jahr einen lustigen Briefwechsel mit O2-Mahnabteilung, Inkasso, Rechtsanwalt; habe immer um meine Verklagung vor Gericht gebeten. Irgendwann kam dann nichts mehr- sie wussten genau, dass sie vor deutschen Gerichten verlieren würden.


    Zudem ist das Risiko diesmal doch für O2 überschaubar: es betrifft doch nur die Minderheit von Informierten, die zwischen dem 13.11. und dem 27.11. einen Genion-Card abgeschlossen haben und auch (kostenfrei) wechseln wollen. Wieviele mögen das sein? 500? 2000? Und wieviele davon werden widersprechen?


    Wahrscheinlich bekommt jeder, der lange genug nervt, die Gebühr erlassen/erstattet.


    Also Leute: Nervt die Nürnberger Kundenbetreuung mit Faxen :p

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Da halte ich es durchaus für nachvollziehbar, dass die Netzagetur auf die Idee gekommen ist zumiondest eine Bereitstellungsgebühr einzufordern, damit die Leistung nicht gänzlich kostenlos (und damit vielleicht wettbewerbswidrig?) auf den Markt kommt.
    Diese Gebühr wurde so in allen Ankündigungen zu diesem Tarif publiziert - ich kann mir aber nicht vorstellen dass man als Verbraucher von irgendeiner Seite die ganz genauen Konditionen Bedingungen und Auflagen exakt mitgeteilt bekommt - letztlich sind das ja Betriebsinterna.


    OK, Du hältst es für nachvollziehbar- (ist aber kein Beweis). Könnte man auch , dann aber nur bei Neuabschlüssen. Bei einem Tarifwechsel hat man ja bereits einen Vertrag+TelNummer, und im allgemeinen auch schon AG gezahlt (egal ob die bei ner Sonderaktion erlassen wurde oder nicht). Zudem bieten ja auch klarmobil+Konsorten in Sonderaktionen manchmal 0 EUR kostende Karten an, da gibst auch keine GG.


    Zu der Publizierung in den Ankündigungen: Da stand am Anfang nur was von Bereitstellungsgebühr- irgendwann später schlich sich dann in eine das mit der BNA ein, und wurde wohl fröhlich weiter verbereitet.


    Also sollte O2 sich bei meinem Neuvertrag (zwischen 13.11. und 27.11) mit der Begründung BNA weigern, die 25 zu erstatten, werde ich zumindest die BNA auch löchern. Bekomme ich von denen dann einen eindeutigen Bescheid, dass nichts gefordert wurde, wirds lustig (Presse, Verbraucherzentrale, evtl. sogar Anzeige wegen Betrugs). Man muss nur erstmal alles schriftlich haben, und das dauert und kostet Zeit und Nerven.


    Deshalb fange ich jetzt an, dass per Fax zu machen. und bestehe auf schriftlicher Antwort.