Zitat
Original geschrieben von TM1
Da halte ich es durchaus für nachvollziehbar, dass die Netzagetur auf die Idee gekommen ist zumiondest eine Bereitstellungsgebühr einzufordern, damit die Leistung nicht gänzlich kostenlos (und damit vielleicht wettbewerbswidrig?) auf den Markt kommt.
Diese Gebühr wurde so in allen Ankündigungen zu diesem Tarif publiziert - ich kann mir aber nicht vorstellen dass man als Verbraucher von irgendeiner Seite die ganz genauen Konditionen Bedingungen und Auflagen exakt mitgeteilt bekommt - letztlich sind das ja Betriebsinterna.
OK, Du hältst es für nachvollziehbar- (ist aber kein Beweis). Könnte man auch , dann aber nur bei Neuabschlüssen. Bei einem Tarifwechsel hat man ja bereits einen Vertrag+TelNummer, und im allgemeinen auch schon AG gezahlt (egal ob die bei ner Sonderaktion erlassen wurde oder nicht). Zudem bieten ja auch klarmobil+Konsorten in Sonderaktionen manchmal 0 EUR kostende Karten an, da gibst auch keine GG.
Zu der Publizierung in den Ankündigungen: Da stand am Anfang nur was von Bereitstellungsgebühr- irgendwann später schlich sich dann in eine das mit der BNA ein, und wurde wohl fröhlich weiter verbereitet.
Also sollte O2 sich bei meinem Neuvertrag (zwischen 13.11. und 27.11) mit der Begründung BNA weigern, die 25 zu erstatten, werde ich zumindest die BNA auch löchern. Bekomme ich von denen dann einen eindeutigen Bescheid, dass nichts gefordert wurde, wirds lustig (Presse, Verbraucherzentrale, evtl. sogar Anzeige wegen Betrugs). Man muss nur erstmal alles schriftlich haben, und das dauert und kostet Zeit und Nerven.
Deshalb fange ich jetzt an, dass per Fax zu machen. und bestehe auf schriftlicher Antwort.