Beiträge von THWS

    Die Sache gestaltet sich sehr viel schwieriger als gedacht. Auto hat heute morgen wie zu erwarten war wieder gezickt, daraufhin wurde das Auto heute mittag von einer Fachwerkstatt (nicht die des Verkäufers!) abgeholt. Die konnten bisher keinen Fehler finden. Das Auto bleibt jetzt erstmal dort um es weiter zu prüfen.


    Jetzt war ich eben bei diesem Fachhändler der direkt bei der Versicherung angerufen. hat.


    Diese Versicherung teilte dem Händler mit (ich konnte mithören), dass der Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe auf einer "Schwarzen Liste" stehe und die Garantie somit quasi "nicht vorhanden" ist. Jetzt weiss ich natürlich nicht was ich machen soll.


    Der Verkäufer hat ja das Übliche Gewährleistungsrecht von 1 Jahr. Der Fahrzeugkauf war am 04.09.07, also leider schon mehr als 6 Monate. Da das Ganze etwas Größeres zu sein scheint, hab' ich jetzt natürlich derbe muffensausen. Ich bin Azubi und so groß ist mein Geldbeutel nicht...


    Hab' daraufhin mal bei dem Verkäufer angerufen welcher mir dann Folgendes mitgeteilt hat: (Zitat, frei Gedanken)


    "Wir haben letztes Jahr eine zusätzliche Versicherung an Bord genommen. Da diese Versicherung öfters in Anspruch genommen wurde als die Andere, drehten diese vollkommen durch und verweigerten die Garantieleistungen bzw. drohen mit einer ominösen schwarzen Liste. Wir sind selbst schon mit unseren Rechtsanwälten dran, auch wegen Rufschädigung."


    In wie weit soll ich der Sache glauben schenken? Was kann ich überhaupt machen? Welche Mängel werden denn in die Gewährleistung mit einfließen?


    Oh man...ich bin gerade echt komplett weg mit den Nerven :/


    Ich hoffe hier finden sich einige Experten die mir helfen können...

    Hallo zusammen!


    Ich habe mal eine Frage an die Experten hier. Es geht um eine Versicherung die Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen anbietet. Es handelt sich hier um Weststar International (http://www.weststar-international.com)


    Mein Auto ist mir nun innerhalb 2 Monaten zwei Mal verreckt, beide Male würde theoretisch die Versicherung einspringen. Super hab ich mir gedacht - da hat sich die Versicherung doch schon gelohnt.


    Jetzt habe ich mich mal durch die AGB's gearbeitet und folgende Passage gefunden (übrigens ganz unten -.-):


    "Wichtige Hinweise zum Verhalten des Antragstellers im Schadensfall und Abwicklung durch WestStar Europa gemäß § 4 der Garantiebedingungen (Die folgende Reihenfolge ist in jedem Fall einzuhalten!):
    1. Die Schadensfeststellung muss durch den Fahrzeugverkäufer oder mit dessen Zustimmung durch eine Meisterwerkstatt erfolgen.
    2. Die Schadensmeldung ist durch den Antragsteller mit vollständig und leserlich ausgefüllter und unterschriebener WestStar-Schadensanzeige zusammen mit dem Original-Kostenvoranschlag (getrennt nach Lohn- und Materialkosten) und einer Kopie des Fahrzeugscheins bei WestStar Europa einzureichen.
    3. Nach Bearbeitung der Schadensanzeige erfolgt die Reparaturfreigabe durch WestStar Europa schriftlich an die ausführende Fachwerkstatt (verkaufender Händler oder Meisterwerkstatt), sofern alle von WestStar Europa geforderten Bedingungen gemäß §§ 1-7 der Garantiebedingungen eingehalten worden sind.
    4. Die Abrechnung durch WestStar Europa erfolgt nach Erhalt der Originalrechnung (ausgestellt auf WestStar Europa) der Reparaturwerkstatt mittels Banküberweisung oder Scheck.
    Werden Reparaturen ohne schriftliche Freigabe durch WestStar Europa durchgeführt, so erlischt jeglicher Garantieanspruch!"



    Das ist doch eigentlich völliger Schwachsinn meiner Meinung nach, oder? Ich bin berufstätig, beide Male ist mir das Auto morgens auf dem Weg zur Arbeit kaputt gegangen. Glauben die im ernst dass ich da noch Zeit hab die Reperaturbestätigung der Versicherung abzuwarten? Ich brauche das Auto am nächsten Tag wieder!


    Frage: Ist ein solcher Abschnitt in den AGB's überhaupt "gültig"? Klar, es steht drin, allerdings: Was bringt mir die Versicherung wenn ich bevor der Wagen repariert werden kann erstmal die Unterlagen zur Versicherung schicken muss und deren Reperaturfreigabe abwarten muss? Gibt's da irgendwelche Ausnahmereglungen die evtl. durch den Staat geregelt sind?


    Ich danke im Voraus!

    KANN natürlich auch sein - lässt sich aus der Ferne leider nicht beurteilen. Ich würde mir erstmal keine Panik machen und gucken ob meine Tips evtl. was bringen. Falls nicht, würde ich zu einem der vielen Samsung Partner gehen (sind auf der Samsung - HP gelistet) und die mal gucken lassen. Die haben meistens Ersatzakkus da und vllt. bekommste da sogar einen Neuen zum Testen. Wenn's der nicht bringt können die immer noch nach deinem Handy gucken^^

    Naja - auch 3-4 Stunden sind relativ lange...wenn ich mich richtig erinnere war mein G800 eigentlich immer so nach 2 - 2 1/2 Stunden voll...


    Natürlich isses auch möglich dass dein Akku irgendwas hat - kann natürlich auch sein. Ich will dir hier keine Hoffnungen mit einem Wunder - Akku - Training machen, jedoch isses ein Versuch wert.
    Das UGO 'n Haufen Strom abzapft ist aber bewiesen bzw. zumindest von mehreren Usern bestätigt worden.

    Ich hab meine Samsung Handys bisher IMMER nur so lange am Ladegerät gelassen bis das Handy angezeigt hatte das es komplett geladen wurde und hatte noch kein einziges Mal ein Problem- egal bei welchem Hersteller.


    Schaden tut's dem Akku vllt. nicht wenn man ihn 12 Std. lädt, allerdings kann es sein dass er sich nach 12 Stunden eben zur Hälfte entladen hat und das Handy ihn erst als voll anzeigt. Das würde die kurze Laufzeit erklären...