Beiträge von nocchie

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    Original geschrieben von WrathOfGod
    Daß die Telekom SIP-Server von extern unerreichbar sind, wird wohl an der Isolation der Server vom restlichen Internet liegen. Man könnte die SIP-Server aber sowohl über ein Intranet als auch von extern zugänglich machen, ohne daß externe User irgendwie an die Datenströme des Intranets gelangen können. Daß man das nicht macht, liegt sicherlich weniger an Sicherheitsbedenken sondern daran, daß die Telekom vermeiden möchte, daß Kunden ihre VoIP-Accounts von unterwegs nutzen und so z.B. Mobilfunkumsätze mindern. Bei 1&1 dagegen ist die Nutzung der VoIP-Accounts aus dem Internet möglich.


    Danke erstmal für die Erklärungen!


    Ich hab noch eine Frage zu der Sache mit dem Intranet: Ist es denn möglich, von außerhalb (z.B. T-Mobile, allgemein nicht-T-Home) ein VPN zum eigenen All IP Anschluss aufzubauen (vielleicht mit einer Fritzbox?) und dann auch von außerhalb die eigenen Telefonnummern von dem All IP-Anschluss zu nutzen?


    Ich hab bisher null eigene Erfahrung mit SIP... Zuhause analog, im Büro ISDN, Telefonieren über Internet bisher nur über Skype. Ich überlege aber wegen VDSL, dann müsste auch ein neuer Router her. Ich hab hier noch die Wahl zwischen analog und All IP, aber wenn die Nutzung unterwegs möglich ist, dann wäre das was.

    Aber der Zugriff ist zwischen meinem Anschluss und dem Telekom-Netzwerk auf die Telekom beschränkt?


    Ich hab keine Ahnung und keine Vorstellung, wie das Telefonnetz bzw. die All-IP Anschlüsse aufgebaut sind. Ich hab mal aufgeschnappt, dass z.B. in Italien schon eine Weile das komplette Kernnetz sowieso IP ist.


    Aber mir ist nicht klar, wie die Anbindung von meinem Anschluss an das Telekom-Netz funktioniert und wer die Kontrolle hat?
    Irgendwo muss ja auch der Interconnect zwischen IP-Anschlüssen (bzw. Telekom-Netz) und anderen (auch internationalen) Telekom-Anbietern laufen.


    Ich vermute mal, dass das exklusiv über Telekom-Leitungen etc. läuft? Also nicht über eine beliebige IP-Verbindung? Und das ist dann auch die Erklärung, warum man die Telekom-IP-Nummern zwar an Telekom-Anschlüssen, aber nicht an anderen Internetanschlüssen nutzen kann?

    Positiv daran ist nur, dass es sich wohl nicht um kriminelles Verhalten von nicht kontrollierten Einzelnen handelt.


    Ansonsten ist das eine Minimalreaktion (Doppelberechnung = Fehler; "wir werden uns entschuldigen"), für die eplus eher lang gebraucht hat. Wie hätte eplus die Doppelberechnungen verteidigen wollen?


    Interessant ist daher nicht diese Reaktion. Interessant ist das, was nicht offengelegt wird. Eine transparente Reaktion hätte zumindest offengelegt, wer hinter der ARGE MNP GbR steckt.


    Außerdem ist dieser Satz in dem Statement von eplus ja wohl ein Witz:


    Zitat

    Original geschrieben von eplus über http://www.teltarif.de
    Deshalb hat diese Rechnungsstellung nichts mit dem zu tun, was üblicherweise im Zusammenhang mit Zahlungsverzug unter Inkasso verstanden wird.


    Wenn eplus das erkennt, dann sollte man eben auch den Eindruck von vornherein vermeiden und die Rechnungen im eigenen Namen ausstellen (lassen).


    Eplus und alle anderen, die meinen, dass es nur um schon verlorene Kunden geht, sollten ihren Blick mal auf die Zukunft wenden. Wer den Wechsel eines Mobilfunkanbieters in den emotionalen Kategorien einer Ehescheidung versteht, der ist nicht zu retten. Auf einem Markt, auf dem es nur vier Netzbetreiber gibt, gibt es eine relevante Wahrscheinlichkeit, dass man einen Kunden irgendwann auch wieder gewinnen kann.


    Eplus stellt sich selbst ein Bein, indem es seine Rechnungsstellung (und Nachrechnungsstellung) so dilettantisch organisiert und Jahre nach Ende eines Vertrags einen schlechten Eindruck erneuert oder sogar erst schafft.

    phonefux


    Die aktienrechtlichen Anforderungen sind mir wesentlich vertrauter als das Strafrecht, und zwar auch die Bewertungsspielräume ;-) Die rote Linie ist nicht das Aktienrecht, sondern eher die (strafrechtliche) Untreue, die die Unternehmensleitung zu befürchten hat, wenn es Forderungen der Gesellschaft nicht geltend macht.


    Es ist nichts dagegen einzuwenden, diese Forderungen geltend zu machen oder auch geltendmachen zu lassen. Wenn ich die Geschäftsleitung von eplus zu beraten hätte, hätte ich ihnen - wiederum auf Grundlage aktien-/gesellschaftsrechtlicher Anforderungen - aber auch dringend nahegelegt, dass das sorgfältig und unter Wahrung der Datenschutzmaßgaben zu geschehen hat, um Imageschäden zu vermeiden. Dilettantismus ist niemals vom Aktienrecht geboten.


    Natürlich hast Du aber einen Punkt: Bisher ist das noch keine große Geschichte, auch wenn hier in einem Post schon ein Zeitungsbericht verlinkt ist. Außerdem ist eplus als Marke vielleicht inzwischen ohnehin nicht mehr von Bedeutung.


    Warten wir mal ab, was wirklich der Hintergrund der Geschichte ist. Wer weiss, wer hier überhaupt gehandelt hat.

    Selbst wenn da irgendwelche Unzulänglichkeiten des Systems oder von Dienstleistern dahinterstecken, ist das nicht im Ansatz eine Entschuldigung dafür, dass offenbar:
    - doppelt abgerechnet wird;
    - Daten weitergegeben;
    - wieder nicht sorgfältig gearbeitet wird.


    Irgendwer/Irgendein Computer ist doch offenbar damit befasst, aus Datensätzen die MNP-Fälle rauszufischen. Dagegen ist (bei Wahrung der Datenschutzmaßgaben) nichts einzuwenden.


    Aber es ist inakzeptabel, wenn/dass dabei Fehler passieren und doppelt abgerechnet wird. Genauso inakzeptabel ist es, dass sich eplus bisher offenbar weigert, den betroffenen Kunden die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.


    Im übrigen ist es unternehmerisch doch zweifelhaft, wegen ein paar MNP-Gebühren abzüglich Inkassokosten (!) und (manueller??) Identifizierung der Forderungen (!) diesen Imageschaden in Kauf zu nehmen.

    Um das noch mal ganz deutlich zu machen, wiederhole ich mich: Wer die Rechnungsunterlagen von eplus nicht mehr hat, aber die Gebühr schon bei der MNP bezahlt hat, der sollte sich nicht mit Dreistigkeiten von der ARGE MNP GbR, Accredis oder eplus abwimmeln lassen.


    Zitat

    Original geschrieben von nocchie
    2. Jedoch kommt es auf das Interesse von Eplus gar nicht an, denn jedenfalls haben sie als nachwirkende Vertragspflicht auch die Pflicht, den betroffenen Kunden die Rechnungsunterlagen zur Verfügung zu stellen, die im Zusammenhang mit der jetzigen Rechnungsstellung stehen. Wenn sich Eplus (bzw. diese MNP Inkasso GbR) deswegen vor Gericht auf eine Auseinandersetzung einlassen, dann wird ihnen jedes Gericht aufgeben, die Unterlagen herauszurücken.


    3. Unabhängig davon sei mal die Frage in den Raum gestellt, auf welcher Informationsgrundlage Eplus überhaupt die (berechtigten oder unberechtigten) Forderungen verkauft hat. Schon deshalb müssen die Unterlagen noch problemlos verfügbar sein.


    Also: Bei eplus Rechnungsunterlagen anfordern. Wenn die Hotline das nicht kann oder nicht soll, dann schriftlich. Hilfsweise: Alle Unterlagen, auf deren Grundlage festgestellt wurde, dass die MNP-Gebühr noch aussteht.

    phonefux, frank:
    Ich würde auch eine Strafanzeige erwägen, wenn ich betroffen wäre. Ich bin (leider) eher skeptisch, dass der Staatsanwalt großes Engagement für aufwendige Ermittlungen aufbringt und dann auch genug Material für eine Verurteilung auftreiben kann.


    Dolus ev. ist natürlich denkbar, ihn nachzuweisen ist eine andere Sache.
    Frank: Betrug durch (Handelnde bei) eplus selbst gegenüber den Kunden erfordert nach meinen Erinnerungen an Theorie und Praxis des Strafrechts eine Täuschungshandlung durch eplus selbst. Die kommt nach den bisherigen Schilderungen allenfalls in den Fällen in Frage, in denen Kunden bei eplus nachgefragt haben und abgewimmelt wurden.
    (Ansonsten nur bei mittelbarer Täterschaft. Oder je nach Verhalten auch Mittäterschaft oder eine Teilnahme.)


    Was die Strafrechtsfragen betrifft, will ich hier aber eigentlich nicht weiter Verteidigungsstrategien ausbreiten. So dubios, wie das bisher klingt, ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass strafrechtlich relevante Handlungen ans Tageslicht kommen.


    Wer von einer Doppelberechnung betroffen ist und (glücklicherweise) auch die Belege dafür noch hat, kann sich jedenfalls zivilrechtlich wehren.


    Die entscheidende Antwort können und sollten wir als (aktuelle oder potentielle) eplus-Kunden auf dem Markt geben. Wenn eplus nicht kurzfristig die Berichte über doppelte Berechnungen ausräumt, dann muss sich jeder selbst fragen, ob man noch eine langfristige Vertragsbeziehung riskieren möchte.


    Zitat

    Original geschrieben von lumpenpaule
    Diese beiden Firmen haben meinen Recherchen nach nichts miteinander zutun.


    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Aha. Und was für eine Recherche war das? Wer sind denn nun die Gesellschafter der GbR? Solange du die nicht kennst, kannst du ja wohl keine Aussage darüber treffen, wer hier "nichts miteinander zutun" hat.


    lumpenpaule


    Ich schließe mich phonefux an. Es wäre schön, wenn es nicht bei Andeutungen bliebe.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Dies würde dann den Tatbestand des (versuchten) Betruges erfüllen.


    Das hängt entscheidend von den Details ab:


    Was Eplus betrifft, wäre das in strafrechtlicher Hinsicht in erster Linie ein (versuchter) Betrug gegenüber dem Inkasso-Unternehmen. Aber auch nur, wenn behauptet worden ist, dass alle MNP-Fälle nicht berechnet wurden, also in allen Fällen noch offene Forderungen bestehen. KEIN Betrug ist es dagegen, wenn gesagt wurde, dass es in manchen, aber nicht allen Fällen noch Forderungen gibt, und dass das Inkasso-Unternehmen das noch in jedem Einzelfall anhand der (übergebenen?) Unterlagen prüfen muss.



    Ein etwaiger(!) Betrug gegenüber den Kunden von Eplus, der aber auch einen entsprechenden Vorsatz erfordert(!), geht dagegen primär von den Handelnden hinter der MNP Inkasso GbR aus. Ob daran (Mitarbeiter von) Eplus im strafrechtlichen Sinne beteiligt sind oder gar Mit- oder mittelbarer Täter – das kann man auf Grundlage der bisher öffentlich gewordenen Informationen nicht beurteilen.



    Aber das Urteil der betroffenen Kunden und der Öffentlichkeit wird – sofern sich Fälle einer doppelten Berechnung bestätigen – Eplus auch so treffen. Insofern braucht es nicht den Staatsanwalt, sondern nur sorgfältig recherchierter und belegter Berichte in den einschlägigen Verbrauchermedien.



    Noch stärker wird das Vorurteil der Kunden gegen Eplus wirken: Es stehen jetzt Berichte im Raum, dass die Gebühr in mehreren Fällen doppelt abgerechnet wurde. Kann Eplus das nicht ausräumen? Solange Eplus nicht reagiert, steht nicht nur der Eindruck eines dubiosen Vorgehens im Raum: Warum bitte ist Eplus nicht selbst in der Lage, vergessene Gebühren jetzt noch zu berechnen?. Es steht auch im Raum, dass hier unberechtigte Forderungen erhoben werden. Das ist nicht nur dubios, sondern inakzeptabel. Ob der Fehler bei Eplus oder bei der MNP Inkasso GbR liegt – die Verantwortung gegenüber dem Kunden fällt jedenfalls auf Eplus zurück.



    Anders als im Strafprozess kann Eplus in der öffentlichen Meinung nicht die Unschuldsvermutung beanspruchen.