Beiträge von superuser_reload

    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Der Threadersteller hat ja ausdrücklich erklärt, dass er nicht rund um die Uhr mit Strom heizen will, sondern nur ab und zu mal schnell ein bisschen Wärme dazu haben will. Und das kann er dann mit weniger Strom erreichen, wenn der Heizkörper die Wärme schneller abgibt.


    Nein. :)
    Dann soll er sich näher an die Heizung setzen, dann wirds auch schneller warm. ;)
    Oder er spart sich die Anschaffung der Heizung und macht den Backofen an. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Es spielt deswegen für den Stromverbrauch eine Rolle, weil man die Heizung kürzer laufen lassen wird, wenn der Raum zügiger aufgeheizt wird.
    Wenn du die Heizung in dämmendes Material einwickelst, dann wird die Heizung ja auch entsprechend länger laufen gelassen, bis der gesamte Raum die gewünschte Temperatur erreicht hat. Ergo mehr Stromverbrauch.


    Wo soll die Wärme denn hin? Die verschwindet doch nicht in der Heizung.
    Man hat es in Deinem Beispiel bestenfalls etwas schneller warm in der Wohnung, dafür wird es auch eher wieder kälter nachdem die Heizung ausgeschaltet wurde.
    Man gibt die gleiche Wärmemenge an die Umgebung ab.

    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    Je mehr Oberfläche die Heizung hat, umso besser gibt sie erzeugte Wärme an die Umgebung ab


    Vom Prinzip her richtig, für ne elektrische Heizung zumindest hinsichtlich des Stromverbrauchs egal.
    Sämtliche eingesetzte Energie wird als Verlustwärme an die Umgebung abgegeben, egal welche Form die Heizung hat.

    Allein schon die angesprochenen 18 Monate bis zum Diplom sollten sehr skeptisch machen und Zweifel aufkommen lassen ob die Bude seriös ist. (Was natürlich auch Auswirkungen auf die Anerkennung dieses Abschlusses bei einem Arbeitgeber hat.)
    In Deutschland kenne ich das so, daß dem Diplom als akademischer Grad und berufsqualifizierender Abschluss ein gewisser rechtlicher Schutz zukommt, der ein soweit ich mich erinnere mindestens 7(?)-semestriges (Fach-)Hochschulstudium voraussetzt.
    Deshalb sind Bezeichnungen wie z.B. Diplom-Kosmetikerin oder Diplom-Nagelpfleger was auf nem Wochenendseminar erworben wurde auch rechtlich umstritten.

    Wärme aus elektrischem Strom zu erzeugen ist die ineffizienteste und zurecht teuerste Methode. (Trotz "Wirkungsgrad" von 100% ;) )
    Die einzige kostengünstigere Variante sind Nachtspeicheröfen weil dafür häufig ein Sonderpreis mit dem Stromversorger vereinbart wird. Ob das heute noch üblich ist weiss ich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von tector
    Als Tochter würde ich mir für finanzielle Nachweise das Auto de facto nicht schenken lassen, sondern ganz offiziell für den symbolischen 1 (in Worten: eins) Euro der Mutter abkaufen, dann kann das Arbeitsamt der Tochter nichts mehr anhaben, auch wenn der Zeitwert wesentlich höher sein sollte.


    Da is aber einer ganz schlau...
    Die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens möchte ich mal stark bezweifeln, zumal sich auch die Bundesagentur für Arbeit nach dem Zeitwert des Fahrzeugs richten wird das sich nun im Besitz des ALG2-Beziehers befindet, schließlich könnte das Fahrzeug zur Sicherung der Lebensunterhalts verkauft werden... auch für mehr als nur einen Euro.

    Interessantes Thema.
    Ich kann nicht eindeutig beantworten ob der Arbeitgeber die Internetaktivitäten seiner Arbeitnehmer überwachen darf bzw. inwiefern die Zustimmung des Betriebrates bzw. die Bekanntmachung der Überwachungsmaßnahmen notwendig sind.
    In meinem Betrieb gibt es dazu eine eigens erstellte Betriebsvereinbarung, die so aussieht, daß das Surfen zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit natürlich verboten ist, aber dennoch niemand überwacht und danach abgemahnt werden darf. Offensichtlich strafrechtlich relevante Aktivitäten natürlich ausgenommen.