Beiträge von webbiller

    Manche Orte eigenen sich als Ausgangspunkt für mehrere Alternativprogramme
    z.B. Olympiapark:
    -Olympiaturm( Aussicht, Kaffetrinken)
    -Sealife
    -BMW Werksführung
    -BMW Museum /Welt


    (Für (Bau)Ingenieure bestimmt auch heute noch interessant, aber leider nicht im Winter möglich: Zeltdachtour über das Olympiastadion)



    (OEZ halte ich jetzt nicht für lohnend, 95% Großhändler die es in jeder Stadt gibt und in der Weihnachtszeit ins Kaufhaus...zumindest für meinen Geschmack ein mäßiges Vergnügen)


    Theresienwiese:
    -Winter Tollwood
    -Verkehrsabteilung des Deutschen Museums (Alte Messe an der Theresienwiese)


    Ansonsten:
    Pinakothek der Moderne: Moderne Kunst, Design, Architektur. oder Museum Brandhorst
    Brauereiführung

    Bei analogen Telefonen gibt es das Problem nicht, da dort AFAIR nur das Übertragen einer Rufnummer vorgesehen ist.
    Bei ISDN ist das anders. Dort kann im Paket das die CLIP Informationen trägt auch eine zweite Rufnummer mit übertragen werden kann. z.B. bei CLIPnoScreening sollte eigentlich immer die "gefälschte" und sekundär die "echte" Rufnummer übertragen werden. Da CLIPns aber ja gerne genutzt wird um z.b. die kostenpflichtige Callcenternummer zu übertragen und man ggf. die Ortsnummer verstecken will, wird das dann gerne mit CLIR am Anschluss kombiniert, wodurch die "echte" Rufnummer unterdrückt wird.


    Ähnlich ist es IMHO auch bei den Rufumleitungen.
    Je nach ISDN Apparat bekommst du einen Umgeleiteten Anruf auf dem Display mit einer Meldung wie "Umgeleiteter Anrufer 08154711 von 030123456" angezeigt. Es gibt dann wohl auch schlechtere ISDN Geräte die nur die Anrufernummer oder wenns Schrott ist auch mal nur die Sekundärnummer anzeigen.
    Abhilfe schafft IMHO auch wieder CLIR. Was nicht praktikabel ist ,da das ja dann auch für den ganzen Anschluss gilt.


    Da Nebenstellenindividuelle Rufumleitungen ja aber mit CD ausgelöst werden, kann AFAIR die TK Anlage auch CLIR nur temporär für jeden einzelnen Umleitungsvorgang setzen.

    Vorsicht der Teufel steckt im Detail: das JArbSchG llegt 25 WERKtage fest, das bezieht also Samstage mit ein. Ist die Arbeitswoche auf Mo-Fr begrenzt, dann stehen dir 21 ARBEITStage Urlaub zu.


    Um das wirklich analysieren zu können müssten mehr Details bekannt sein.


    Was für mich unklar ist, ist die Sache mit den 60%. Wie ist überhaupt die wöchentliche Arbeitszeit und die Bezahlung festgelegt? Wie sind die Berufschultage organisiert? Bekommt er umgerechnet auch an den Arbeitstagen nur 60% des vertraglichen Lohns- bzw. nimmt somit jeden Tag 40% der Arbeitszeit unbezahlten Urlaub -->dann ist IMHO eine Kürzung des Urlaubsanspruches in jedem Fall nicht ok.


    Zur Berufsschule:
    1Tag in der Woche wird, wenn min 5*45min Unterricht, mit 8h Arbeitszeit verrechnet. Der Zweite Tag wird nur die reine Unterrichtszeit incl Pausen als Arbeitszeit angerechnet. Sind beide Schultage unter 5*45min wird wohl nur die reine Schulzeit+Pausen als Arbeitszeit angerechnet.
    siehe z.B. http://bkb-duesseldorf.de/index.php?id=289
    D.h. hier kann theoretisch verlangt werden das nach der Schule noch gearbeitet wird, .bzw das muss bei deiner Urlaubsberechnung evtl auch berücksichtigt werden.



    Ist aber die wöchentliche Arbeitszeit hoch angesetzt , der Arbeitgeber bezahlt voll, der Arbeitnehmer ist aber nur 60% anwesend, dann entsteht ja da irgendwo eine Lücke in der der Arbeitnehmer zu wenig Stunden leistet oder der Arbeitgeber zu viel bezahlt. Mathematisch korrekt ergibt sich dann hieraus die Urlaubsverkürzung. Ob das Gesetzlich ok ist,kann ich nicht sagen. Aber irgendwie muss das ja auch gerecht ausgeglichen werden.


    Wenn du also auf korrekten Urlaub pochst, dann wird halt der AG auf korrekte Arbeitszeiten /Lohn pochen und dort dann eben runter schrauben bis die Rechnung wieder stimmt.

    Zitat


    inf-strömler schrieb am 08.08.2011 23:35 als PN:


    Warum das ganze als PN und nicht öffentlich? Sehe keinen Grund und schließlich ist das hier ein Forum.Vor allem wenn dann das Postfach voll ist und man nicht mal antworten kann.



    Sorry aber das überzeugt mich Null.
    Du sprichst von DER Anlage. Im Thread ist keine Anlage erwähnt,also bleibe ich da offen. Nur weil du "eine" Anlage kennst die das eben nicht kann heißt das für mich noch lange nicht das KEINE Anlage das kann.


    Ohne mich groß damit beschäftigt zu haben, glaube ich, dass zumindest in Asterisk es keine 10 Zeilen Script Code braucht um die Anrufernummer als abgehende Nummer zu setzen und eine interne Rufumleitung aufzubauen. Ganz ohne Mainzelmännchen und Hexerei.
    Deswegen gehe ich davon aus das es auch prinzipiell TK Anlagen gibt die das theoretisch können, und wenn man dazu ein Script schreiben müsste.



    Technisch gibt es für mich keinen Grund warum es nicht geht. Rechtlich ist die Sache u.U. anders. Da die Telcos u.U. in der Nutzungsvereinbarung zu CLIPns untersagen x beliebige Nummern zu senden sondern verlangen, dass die übermittelte Nummer im Besitz es CLIPnS Anwenders sein muss, oder der Besitzer der Nummer zugestimmt haben muss (siehe Nutzung von CLIPns bei VOIP Anbietern). Obs jemand prüft ist ne ganz andere Frage.


    Gruß

    Es kommt darauf an wie die Rufumleitung realisiert wird.
    Wird die RUL in der Anlage realisiert, benötigt man auf jeden Fall CLIPnoScreening um die Anrufernummer an das RUL Ziel zu übermitteln. Die Variante hat aber den eklatanten Nachteil, dass für die Dauer des Gesprächs 2 B Kanäle belegt sind.


    Du interessierst dich aber wohl explizit für die Funktion CD(PR) Call Deflection Partial Rerouting.
    Wichtig ist, dass die Anlage dieses Merkmal Unterstützt. Hierbei wird die RUL nämlich nicht im Amt verwaltet, sondern von der TK Anlage. Eingehende Anrufe werden immer normal an die Anlage signalisiert. Die eigene Anlage entscheidet bei jedem Anruf selbst(je nach Programmierung/Uhrzeit/Anrufernummer/Vorwahl etc.) ob und wohin der Anruf umgeleitet werden soll.
    Es wird hier kein B Kanal belegt.
    Aus der Leistungsbeschreibung für Anlagenanschlüsse:


    Zitat

    Zum Zielanschluss wird, sofern es sich um einen ISDN Anschluss handelt mitgeteilt, dass es sich um eine wei- tergeleitete Verbindung handelt. Unter bestimmten Voraussetzungen wird ferner die Rufnummer des T- ISDN Anlagenanschlusses übermittelt, von dem der Anruf weitergeleitet wurde. Zum Ursprungsanschluss wird, sofern es sich um einen ISDN Anschluss handelt, übermittelt, dass die Verbin- dung weitergeleitet wird.


    Ich bin also der Meinung, dass hier auch wie du vermutest die Anrufernummer zum Zielanschluss übermittelt wird, nicht die Nummer des Umleitenden. ISDN Geräte könnten auch beide Nummern anzeigen.


    Am Anlageanschluss habe ich keine Erfahrung, aber vom MGA Anschluss kann ich dir definitiv sagen, dass dort das Merkmal CD sich für Anrufer und Ziel nicht von den bekannten Rufumleitungsmerkmalen CFU/CFNR/CFB unterscheidet. Der Zielanschluss bekommt also dir echte Anrufernummer zu sehen. Hatte das mal mit einem Asterisk Server an einem Arcor ISDN MGA laufen.

    Wenn deine Mp3 alle korrekt getaggt sind, konntest du mit jedem beliebigen MP3 Tagger Tool einfach aus den MP3 Tags neue Dateinamen generieren lassen und dann alles in ein Verzeichnis schmeißen.


    Aber wie immer zücke ich bei sowas das Schweizer Taschenmesser unter den Tools. --> Total Commander von http://www.ghisler.com


    Also entweder aus den Tags neue Namen generieren lassen, oder wenn du ja schon alles korrekt benannt hast im Totalcommander:


    1.in dein Mp3 Hauptverzeichnis gehen, mit Strg+B die Zweigansicht aktivieren, damit werden alle Dateien aus allen Unterordnern in einer Liste angezeigt
    2.alle Dateien markieren (Numerischer Tastenblock * oder +)
    3.MultiRenameTool aufrufen (Strg+M)
    3.1 Dateinamen zusammensetzen aus "[=tc.Pfad][N]" dadurch wird der aktuelle Dateipfad[=tc.Pfad] und der aktuelle Dateiname [N] als neuer Dateiname zusammenkopiert. Wie die neuen Dateien heißen würden siehst du in der Liste als Vorschau bevor du die Aktion durchführst
    3.2 So wirst du noch Probleme haben weil der neue Dateiname z.B. D.\Mp3s\Beatles\Help\13.Yesterday.mp3 heißen würde aber \ nicht erlaubt ist. Deswegen bei "Suchen&Ersetzen" noch das Zeichen "\" durch z.B. "-" ersetzen.
    -->Die Dateien heißen jetzt D.-Mp3s-Beatles-Help-13.Yesterday.mp3
    3.3. Wenn alles passt, Aktion ausführen


    4. Ggf. In einem zweiten Umbenenn-Durchgang mit dem Tool noch die ersten Zeichen, bzw überflüssige Pfadangaben löschen, um z.B. den Laufwerksbuchstaben wegzubekommen also "D:-MP3s-" durch "nix" ersetzen. Die Dateien heißen jetzt: "Beatles-Help-13.Yesterday.mp3"


    4. Wenn du die Dateien zu deiner Zufriedenheit umbenannt hast, dann alle in der Zweigansicht markieren und in ein Verzeichnis bewegen(auf der selben Festplatte, das geht schneller).



    Edit: oh, habe die Frage falsch verstanden. Dachte der Mp3 Player kann gar keine Ordner verwalten.
    hmm. da fällt mir jetzt auch nix super automatisches ein. Mit dem Totalcommander kannst du immerhin relativ komfortabel das Verschieben organisieren, musst aber trotzdem das alles per Hand machen.
    Links z.B. Verzeichnisbaum aufmachen, rechts das Zielverzeichnis (selbe Festplatte).
    Dann den Verzeichnisbaum mit den Cursortasten durchlaufen. mit der Leertaste Verzeichnis rot markieren zum verschieben. Mit +(numerische Tastatur) Unterverzeichnis( Name des Künstlers) aufblättern
    Wenn alle CD Ordner markiert sind, dann in das andere Verzeichnis verschieben.

    Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Mir ist heute etwas Seltsames aufgefallen: Bisher war ich der Meinung, daß Pfandbeträge für Mehrwegflaschen überall gleich sind. ...
    Ist sowas überhaupt zulässig?


    Ich kenne den Fall ehr anders herum, vom Pfandautomaten auf Firmengeländen. Dort wird gerne der Einfachheit halber ein Einheitspfand von 10ct verlangt und ausgezahlt, egal ob der Realpfand 8 oder 15ct beträgt. Das macht das Handling im Rückgabeautomaten einfacher wenn man nur eine Münzart vorhalten muss.
    Unterm Strich macht der Betreiber dadurch vermutlich potentiell einen Verlust ,da gelegentlich die eine oder andere Flasche mit nach Hause geht, dafür hat der Betreiber weniger Handlingaufwand :-), und da Automatenpreise eher tendenziell aufgerundet sind, ist der Verlust einkalkuliert und verschmerzbar.


    So lange der Händler zu den selben Konditionen das Pfand ver- als auch ankauft, kann man IMHO nix dagegen sagen. Wenn der Händler also mehr als üblich verlangt und somit auszahlt, dann läuft er ja tendenziell Gefahr, dass viele Kunden mit zig Kästen von der "günstigeren" Konkurrenz aufkreuzen und bei ihm das höhere Pfand einkassieren.


    Ich vermute aber auch eher, dass es sich nicht um Normflaschen, sondern um markenspezifische Flaschen handelt

    Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    das ist einfach ein passender beitrag zum 100n todestag von herrn duden.


    Dem guten Konrad hat man aber jedenfalls die Großschreibung auch nicht als Grabbeigabe mitgegeben, sondern nutzt die sogar heute noch.Manchmal.