Beiträge von c-walt
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Dem TT-Logo zufolge haben wir aber noch den 3. Oktober.

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Nein, da reine Massenware. Und selbst ein unbenutztes Gerät in OVP ist im Gegensatz zum ersten iPhone-Modell schlicht kein "Kultobjekt".
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Danke, dass Du Deinem Namen endlich wieder aller Ehre machst.

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Ach ne, nicht schon wieder dieser Schrotthaufen von Artikel.
Wirklich?
Also ich kann den Artikel gut nachvollziehen[…]“Zwei Seelen wohnen, ach! in meiner Brust” :confused::D
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Ich würde mich ebenfalls nach einem iPhone SE umschauen, aus den gleichen Gründen, die von kaardowiq genannt wurden.
Man könnte auch argumentieren dass der Arbeitgeber das Gerät stellen sollte, wenn das oben genannte verlangt wird.
Vielleicht ist der TE selbstständig. Vielleicht stellt der Arbeitgeber auch ein Firmenhandy mit Android OS, das dem TE aber nicht zusagt. Vielleicht gibt es auch ein Budget, innerhalb dessen der TE frei wählen kann, das jedoch nicht für ein neues iPhone reicht.
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Hermes ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Otto Group. Das ist euch hoffentlich bekannt. Außer linke Tasche rechte Tasche zahlt Otto da gar nix.
Aha, und Hermes ist somit auch Produzent von Verpackungsmaterialien und Versicherungsgesellschaft? Interessant.
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Der Grund einer Reise ist vollkommen nebensächlich. Ob Geschäftsreise, Urlaub, oder Trip nur um ein iPhone zu kaufen.
Und natürlich ist auch eine Privatperson ein Importeur. Wenn Du die Waren einführst, importierst Du.Ob Du die Steuer im Ursprungsland zurückverlangst, ist Deine Sache. Einfuhrabgaben musst Du in Deutschland zahlen.
EU-Inlandsgrenzen? Trollversuch? Seit wann zahlst Du Zollabgaben beim innereuropäischen Grenzübertritt? Ausnahmen mal außen vor. Zwischen DE und CH gibt es übrigens sehr wohl Überprüfungen; wenn auch nur Stichproben. Aber nur weil es keine 100%ige Kontrolle gibt, ist das kein Freifahrtschrin zur Missachtung des Gesetzes. Wenn innerorts kein Blitzer steht, gelten trotzdem 50 km/h.

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[...]zumal eh nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob du das Gerät schon hattest als du in die Schweiz gefahren bist.
Solltest du behaupten, das iPhone bereits vorher besessen bzw. in DE gekauft zu haben, kann der Zoll auch einen entsprechenden Nachweis (z.B. Rechnung) fordern.
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@ c-walt: Dein Vorschlag löscht nicht den Benutzeraccount, sondern verhindert nur das Empfangen des neuen Passwortes und damit ein weiteren Zugriff auf diesen Account. Und wie ich gerade sehe, kann man doch den Benutzeraccount löschen! Hat sich also der Einsatz der neuen Software doch gelohnt.
Das Löschen des Accounts ist nicht zwangsweise notwendig, um der DSGVO zu entsprechen.
Dass das Löschen selbst auch mit der alten SW ging, sollte kein Geheimnis sein. Wurde vom TT-Team nur (fast) nie gemacht.