ZitatOriginal geschrieben von bubaa
Ich frage mich warum denn beide nach unterschiedlichem Recht bestraft werden. Scheint so als habe der Jugendhelfer Serkan mächtig in die Scheiße geritten (keine Seltenheit!). [...]
Warum die Täter nach unterschiedlichem Recht bestraft wurden? Das ist auch wieder so eine Sache, die wir als Außenstehende nicht wirklich beurteilen können, da uns wichtige Fakten fehlen. Das hat nichts damit zu tun, dass der Jugendhelfer irgendwen in die Scheiße reiten wollte. Oder willst Du jetzt behaupten, dass der zuständige Jugendhelfer was gegen Türken hat, ein Nazi ist und deswegen dafür gesorgt hat, dass einer der Täter nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird? ![]()
Zitat[...]20 Jahre muss noch lange nicht heißen, dass jemand erwachsen ist! Und apropos Beispiel Soligen, da gings sogar noch mit 22.
Pech für Serkan - Gut für Spiridon...
Der Solinger Täter ist heute 35, vor 15 Jahren hat er die Tat begangen -> er war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre. Und auf das Alter zum Tatzeitpunkt kommt es an.
Jugendstrafrecht wäre außerdem rechtlich gesehen mit 22 Jahren überhaupt nicht mehr möglich, da kann der Angeklagte noch so unreif sein.