Amazon Marketplace - Verkäuferservice - Service ? Nein sicher nicht !

  • Zitat

    Original geschrieben von xSteveOx
    Stimmt, aber die Verkaufspreise sind so utopisch, da lohnt sich das schon wieder, is echt unglaublich !
    (Mein besagter EEE ging Mitte August für sage und schreibe 370€ (für mich 330€ netto) weg :D)


    Na ja, das passt dann scheinbar zur Klientel die da einkauft, gell, Steve ;).



    Au revoir...

    "A day without laughter is a day wasted." - Charlie Chaplin


    Suche: -
    Verkaufe: -
    Vertrauensliste: 55x (neu)
    Vertrauensliste: 13x (alt)

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Eben. Und auch im BGB gilt z.b die Sachmängelhaftung oder ähnliches, was in diesem Falle durchaus anwendbar ist....das weist du doch aber auch ganz genau, oder?..:-)


    Ja, das weiß ich. Im Unterschied zu Dir weiß ich es aber KOMPLETT, und nicht nur in Form von gefährlichem Halbwissen... ;)


    Denn: Es gibt natürlich eine Sachmängelhaftung, allerdings muss der Käufer zunächst mal nachweisen, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt. Dieser Nachweis ist aufgrund des Prinzips, wie amazon und vor allem PayPal die sogen. Käuferbeschwerden behandelt, aber nicht erforderlich. Es reicht völlig aus, dass der Käufer einfach nur die Behauptung aufstellt.


    Insbesondere in Fällen, wo etwas auf dem Transportweg beschädigt wurde, hebeln die Regelungen deutsches Recht aus. Denn auch hier muss der KÄUFER BEWEISEN, dass ein Transportschaden vorliegt, und darüber hinaus auch, dass dieser durch den Versender zu verantworten war. Die Tatsache, dass das Versandrisiko auf den Käufer übergeht, wird durch die von amazon und PP betriebene Art und Weise der Konfliktlösung komplett ausgehebelt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • @bb007:


    Zitat

    Im Unterschied zu Dir weiß ich es aber KOMPLETT


    Glaube mir, mein Studium hat mir das entsprechende Wissen vermittelt..:-)



    Zitat

    : Es gibt natürlich eine Sachmängelhaftung, allerdings muss der Käufer zunächst mal nachweisen, dass überhaupt ein Sachmangel vorliegt.


    Das ist relativ einfach....nur habe ich den ersten Post von xSteveOx tatsächlich falsch gelesen.
    Wenn in der Artikelbeschreibung von Amazon(!) schon die UK-Tastatur erwähnt wird, liegt hier kein Mangel vor.


    Hätte xSteveOx dieses extra in einer anderen, zufügbaren, Artikelbeschreibung gemacht, sehe es anders aus.


    Zitat

    Insbesondere in Fällen, wo etwas auf dem Transportweg beschädigt wurde, hebeln die Regelungen deutsches Recht aus. Denn auch hier muss der KÄUFER BEWEISEN, dass ein Transportschaden vorliegt, und darüber hinaus auch, dass dieser durch den Versender zu verantworten war.


    Das werde ich mir jetzt mal reinziehen, ....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das ist relativ einfach....nur habe ich den ersten Post von xSteveOx tatsächlich falsch gelesen.
    Wenn in der Artikelbeschreibung von Amazon(!) schon die UK-Tastatur erwähnt wird, liegt hier kein Mangel vor.


    Hätte xSteveOx dieses extra in einer anderen, zufügbaren, Artikelbeschreibung gemacht, sehe es anders aus.


    http://www.amazon.de/ASUS-eee-…-de&qid=1223827501&sr=8-1


    Es steht zum einen in der Artikelbezeichnung, zum anderen wird in der Produktbeschreibung nochmal ausdrücklich erwähnt, dass es eine qwerty-Tastatur hat.


    Bin mal gespannt wie das die Rechtsabteilung von Amazon auslegt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das werde ich mir jetzt mal reinziehen, ....


    Was willst Du Dir reinziehen? ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von xSteveOx
    hab zum Glück auch alle Telefongespräche die ich mit Amazon geführt habe aufgezeichnet. (Frist wurde darin auch gesetzt)


    Wenn Du Amazon darauf hingewiesen hast, daß das Gespräch aufgezeichnet wird, dann kannst Du was damit anfangen. Sonst sind diese Aufzeichnungen leider komplett wertlos im Sinne von gerichtlicher Verwertbarkeit :(
    Als eine Art "Gesprächsnotiz" kann man sie natürlich verwenden ...


    Gruß, Diet

  • Ich hab sie darauf hingewiesen und immer auf ein eindeutiges "Ja" auf die Frage "Sind sie damit einverstanden dass ich das Gespräch aufzeichne" bestanden. Bin ja nicht blöd^^ :D :D
    Die Hotlinerinnen sind zwar immer ausgewichen mit dem Grund "Das Gespräch wird von Amazon eh zu Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet", aber letztendlich haben mir alle die Zustimmung gegegeben.

  • Ich habe eben noch was anderes komisches gefunden:


    Zitat

    Darüber hinaus müssen Sie dem Kunden mindestens denselben Service hinsichtlich aller Warenretouren bieten, welcher der von Amazon.de gegenüber allen Kunden gewährten freiwilligen Rücknahmegarantie entspricht:


    Danach können Käufer sämtliche neuen Produkte aus den Kategorien "Bücher", "Musik", "DVD" (nachfolgend "Medien-Artikel"), "Software" sowie die nicht elektrischen Produkte (das heißt Produkte, die selbst keinen Stecker haben, keine Batterie zum Betrieb benötigen und/oder durch die auch kein Strom läuft, wie zum Beispiel bei elektronischen Computerbauteilen) aus den Kategorien "Games", "Küche, Haus & Garten", "Spielwaren & Kinderwelt" sowie "Sport & Freizeit" innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware an Sie zurücksenden, sofern die Ware vollständig ist und sich im Originalzustand (d.h. wie durch Sie versandt), befindet.


    http://www.amazon.de/gp/help/c…splay.html?nodeId=3366871


    Ich verstehe das so, als ob diesen "Service" JEDER Verkäufer, und damit auch jeder Privater anbieten muss. Versteht ihr das genauso oder anders?


    Und kann es sein, dass Amazon sich auf diese Regelung beruft?

  • Ich verstehe es wie Du auch, dass jeder Verkäufer diesen Service anbieten muss. Allerdings hat der TE ein Produkt verkauft, das 1. gebraucht und 2. in die Kategorie "elektrische Produkte" fällt. Daher ist diese Regelung irrelevant.

    28:6:42:12

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!