das problem ist, dass starquiz24 die leute förmlich abzockt und man mit denen nicht in einem vernünftigen ton reden kann. die bestehen auf das geld, also muss man sich leider so auseinander setzen. es geht nicht um viel geld aber wieso sollte man denen auch nur einen cent schenken?
die versuchen die leute einzuschüchtern und man muss nun mal leider so vorgehen. die verbraucherschutz-zentrale ist ja auch für solche fälle ganz gut brauchbar.
naja ich werde es nicht dulden, dass solche dubiosen unternehmen leute mit solchen hinterlistigen agb´s hinters licht führen wollen.
es bleibt nur diese methode...wünscht uns glück...
Beiträge von Gintonic
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vielleicht gilt das schweizer recht, aber das ganze ist hier in deutschland passiert. ich werde den text mal posten, den ich zuschicken will
Sehr geehrtes Starquiz24 Unternehmen,
leider versäumten Sie Ihrem Schreiben die Original Volllmacht der Abtretungsurkunde und Vorlage der Erlaubnis beizufügen. Ich sehe dieser, Nachreichung bis zum 28.03.2006 entgegen.
Es wurde weder willentlich noch wissentlich an den angeblichen Kostenfreien Runden des Starquizes teilgenommen und somit nach meiner Überzeugung kein gültiger Vertrag mit Ihnen geschlossen. Daher bin ich auch nicht bereit ihre Forderung zu begleichen.
Sollten Sie dennoch meinen, dass es zu einer Übereinstimmenden Willenserklärung gekommen ist und damit einen gültigen Vertrag gibt, fordere ich Sie auf, bis zum 28.03.2006 den Nachweis zu erbringen.Hiermit widerrufe ich vorsorglich meine angebliche Zustimmung, den Betrag von 259,96 € für die angeblichen Gewinnbringenden Quizrunden, zum sofortigen Zeitpunkt gemäß § 312 BGB und § 355 BGB zu zahlen.
Der Widerruf erfolgt noch Fristgemäß, da die Widerrufsfrist von 2 Wochen noch nicht zu laufen begonnen hat, weil bisher keine Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform zur Verfügung gestellt wurde und die im kleingedruckten Verwendete Widerrufsbelehrung, nicht in Formschriften der § 312 i. V. mit § 355 Abs. 2 BGB entspricht.
Hilfsweise fechte ich den Vertrag wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB an und behalte mir eine Strafanzeige wegen Betrugsverdachts vor.
Ich sehe bis zum 28.03.2006 ihrer schriftlichen Storinierungsbestätigung mit Beifügung der bisher fehlenden Unterlagen entgegen. -
was steht denn dort genau?
ne also hinweisen möchte ich sie mit einer anfechtungserlärung, so wie sie mir die verbraucherzentrale diktiert hat. nur wollte ich wissen, ob es zusätzlich was bringt, die minderjährigkeit auch noch mit einzubinden.edit:
hmm, das problem ist, sie hat die daten von ihrer schwester angegeben...das könnte probleme machen oder? -
13 jahre alt ist sie. hab ich´s irgendwie komisch rübergebracht??
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hi leute!
hab da ein problem. wem starquiz24 etwas sagt, weiss ja wahrscheinlich wovon ich schreibe...
meine freundin ihre kleine schwester, welche noch minderjährig ist, hat bei diesem starquiz24 spiel mitgemacht (im internet).
jetzt wollte ich fragen ob man den vertrag zusätzlich wegen der minderjährigkeit anfechten kann und ob es konsequenzen seitens starquiz24 geben kann.
wenn man den vertrag anfechten kann, welcher paragraph im BGB ist der richtige für minderjährige und verträge?
wäre sehr froh, wenn jemand helfen könnte.mfg
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find ich ganz schön fies mit günstigeren konditionen zu werben...aber naja, wozu hat man den augen und ein hirn. werd da auch mal gleich widersprechen und ne bestätigung per post verlangen.
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hi!
die ganzen unterlagen musst du nicht unterschreiben oder zurück senden. sie dienen nur dazu, dass du auch deine vertragsunterlagen hast.
mit welcher karte du telefonieren kannst und mit welcher du das internet benutzen kannst, findest du raus indem du es probierst
einfach eine sim ins handy rein, wenn du die internet sim erwischt hast, kannst du sowieso nicht telefonieren, da diese nicht freigeschalten ist fürs telefonieren.das mit dem studenten nachweis weiss ich leider nicht
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achso, stimmt ja.
na dann werd ich mich auf den 1.4 freuen

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naja ab 1. april werd ich dann warscheinlich sofort die i-net flat machen...auf einer sim karte, man das ist echt ein traum :top:
was meint ihr wie das abläuft? ich spazier in den laden rein, sag das ich die i net flat will (studententarif). wie wird das technisch umgesetzt? ich mein, die schalten das dann einfach um oder wie? versteh ich net ganz
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habe vorhin ne antwort auf die frage bekommen, ob man als bestandskunde die i-net flat dazubuchen kann...aber ziemlich schwammig beantwortet...was denkt ihr?
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an unserem Produkt BASE.
Es ist möglich die BASE Internetflatrate im Studententarif zu einem bestehenden BASE Vertrag zu buchen.
Die Variante mit beiden Diensten auf einer SIM-Karte ist bei BASE derzeit nicht vorgesehen.