Beiträge von Pitter

    Über was sich manche so aufregen. kopfschüttel



    Dir ist offensichtlich nicht bewußt, dass dies die billigste und effektivste Werbung ist, die Ferrero kriegen kann. Überleg Dir mal, was z.B. ein Werbespot kostet; in dem Fall gibt es die Werbung fast umsonst.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    ...Aber wie damit umgehen? Auf der einen Seite steht der Opferschutz, der gerade im Falle von Kindern, die sich nicht wehren können wohl im Vordergrund stehen sollte. Leider (oder GsD?) wird in Deutschlands Rechtssystem auch dem Täter ein gewisser Schutz zugeteilt....


    Da habe ich aber einen ganz anderen Eindruck. Bei uns scheint der Täterschutz vor dem Opferschutz zu stehen. Und das mit erheblichem Abstand.


    Gruß


    Pitter

    Re: Umzug in anderes Bundesland --> Fragen


    Na da will ich auch no etwas dazu beitragen.


    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    1. Ich werde dann erst mal eine kurze zeit arbeitslos sein (was neues dort hätte ich schon).
    Muss ich mich dann hier (an meinem momentanen Wohnort) arbeitslos melden und mich dann
    an meinem neuen Wohort sozusagen arbeitslos-ummelden, oder reicht es wenn ich mich
    hier arbeitlos melden und denen sage, ab dem und dem wohne ich da und da.


    Ich bin nicht arbeitslos und schreibe jetzt mal so wie ich denke. Du must Dich doch unmittelbar arbeitslos melden. Das wird dann ja noch bei Deinem jetzigen Arbeitsamt sein. Dort solltest Du dann auch Deinen Umzug mitteilen. Alles andere sollte dann automatisch ablaufen (Arbeitsamt = Bundesanstalt für Arbeit)


    Zitat


    2. Ich muss mich an meinem neuen Wohort ja melden, muss ich mich dann vorher an
    meinem jetzigen WO abmelden, oder werde ich automatische abgemeldet, wenn ich mich woanders
    neu anmelde.


    Du kannst Dich bei Deinem neuen Wohnort anmelden, dort haben die sicher auch Formulare für eine Abmeldung an Deinem alten Wohnort. Einige Bundesländer bieten hier auch schon elektronische Dienstleistungen, RLP gehört dazu, NRW?



    Zitat

    3. Die selbe frage habe ich eigentlich für mein Bankkonto und für meine Krankenkasse.
    Kann ich mein Konto bei der Volksbank hier, bei der Mainzer Volksbank übernehmen, oder muss ich das auflösen.
    Wie sieht es mit der Krankenkasse aus. Reicht es, wenn ich denen hier sage, das ich bald woanders wohne, oder muss
    ich mich in Rheinland-Pfalz noch mal bei der Krankenkasse (Barmer) melden.


    Bei der Bank solltest Du überlegen, ob ein Wechsel zu einer Bank mit kostenlosem Konto nicht sinnvoll wäre. Die Sparda-Bank Südwest kann ich weiterempfehlen.
    Der Krankenkasse musst Du lediglich Deine neue Adresse mitteilen. Auch hier wäre, unabhängig vom Umzug, zu prüfen, ob ein Wechsel z.B. zu einer BKK nicht erhebliche Einsparungen bringt.


    Zitat

    4. und letzte Frage. Kann ich meinen Wagen in Rheinland-Pfalz anmelden (also Kennzeichen mit MZ), aber die Versicherung in
    NRW (über meine Mutter) laufen lassen?


    Das Fahrzeug muss am Hauptwohnsitz des Halters angemeldet sein.
    Dies bringt jedoch Kosten für Ummeldung und neue Nummernschilder und ggf. höhere Versicherungsprämien mit sich. Falls Du Deinen alten Wohnsitz als Zweitwohnsitz beibehälst, interessiert das eigentlich keinen so richtig . Manche Leute "vergessen" da halt die Ummeldung bis ein neues/anderes Auto angeschafft wird. ;)


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von Brazzo
      Schleimenstein: Ich werde das ganz bestimmt nicht vergessen, da die neue Regelung, die kommen wird, nämlich, dass während des Studiums keine Beiträge mehr vom Staat bezahlt werden, nicht rückwirkend gelten wird! D.h. alle die, die mit dem Studium fertig sind haben Rentenansprüche (auch wenn es nur für 3 Jahre ist) und auch wenn es wenig Geld ist, so ist es doch welches und steht mir zu!


    Da hast Du was falsch verstanden. Das mit dem nicht rückwirkend gilt in unserem Lande immer nur für diejenigen, welche schon Renter sind! Komischerweise schreien momentan diejenigen am lautesten, welche garnicht betroffen sind - die derzeitigen Rentner.


    Das gilt jedoch z.B. nicht für die derzeitigen Beitragszahler, denen kann man alles mögliche Streichen. Auschlaggebend ist wohl immer nur der Zeitpunkt, zu dem der Rentenantrag gestellt wird. Komischerweise gibt es da keinen "Vertrauensschutz" wie bei den Rentnern.


    Für die Ausbildungszeiten wurden im übrigen keine Beiträge gezahlt. Die Zeiten wurden lediglich bei der Rentenberechnung als Beitragszeiten gerechnet. Das waren mal bis zu 13 Jahren. Blüm (=scharz-gelb) hat die Bemessungsgröße verringert und den Zeitraum erst auf 7 Jahre und später dann auf die derzeit geltenden 3 Jahre gekürzt.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...Desweiteren kann es sein, dass gerade bei der Ausstattung die Reimporte einfacher sind als in D und Sonderausstattung auch gegen Aufpreis nicht zu bekommen ist....


    Und umgekehrt. Es kann sein das der "ausländische" Wagen besser ausgestattet ist als der "Deutsche". Hier heißt es informieren und vergleichen.



    Zitat

    ...Deswegen kann man eine solche Frage nie wirklich gut beantworten.
    Kommt drauf an ob Du mehr Sicherheit willst oder lieber günstig oder oder...


    Warum nicht günstig und sicher?


    Zitat

    ...Ich würde eher zu einem gut ausgestatteten dt. Jahreswagen o.ä. tendieren als Importe zu kaufen aber das ist viel Vieles Geschmacks und Ansichtsache....


    Ich würde lieber einen neuen Reimport als einen gebrauchten Jahreswagen zum gleichen Preis erstehen.


    Zitat

    ...Meine Faves aufgrund der guten Erfahrungen die ich gemacht habe:
    Passat und Golf Variant...


    Und da stellt sich, gleicher Preis für gleiche Ausstattung vorausgesetzt, die Frage nach einem Jahreswagen nicht mehr. Allerdings hat VW die Preise in der EU angelichen, es ist schwieriger geworden einen preiswerten Reimport zu finden.


    Soweit mir bekannt verbaut VW z.B. keine unterschiedlichen Motoren für das europäische Ausland, damit ist auch das Ersatzteilproblem hinfällig. Wichtig wäre hingegen die Frage nach der Schadstoffeinstufung. Obwohl gleiche Motoren eingebaut werden könnte diese anders sein und ein nachträgliches Umschlüsseln machen die Hersteller natürlich nicht gerne. ;)



    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von zork66
    Also dass man bei einer Probefahrt nachtankt finde ich selbstverständlich, zumindest wenn man nicht nur mal eben 20 km oder so gefahren ist.


    ? Wieso denn das?
    Der Händler will doch ein Auto verkaufen und muss diese Kosten in seine Kalkulation mit aufnehmen. Vielleicht sollte man für das "Beratungsgespräch" gleich auch noch eine Gebühr einführen. ;)
    Wenn ich als Kunde ein neues Auto suche ist eine Probefahrt doch das wichtigste Kriterium zur Auswahl. Der Händler, der von seinem Produkt überzeugt ist, sollte also alles daran setzen mich ins Auto zu bekommen.
    Ich habe erst einmal einen Probefahrtwagen betankt, da war ich der Erste, der ihn fahren konnte. Der Händler/Verkäufer hat mich freundlich gefragt, ob ich den Wagen auftanken könne, man sei noch nicht dazu gekommen und wollte mich auch nicht warten lassen. Nach der Probefahrt hat man mir, gegen den Beleg, die Kosten erstattet. Falls ich jemals für eine Probefahrrt zahlen muss werde ich bei dem Händler garantiert keinen weiteren Cent ausgeben.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    Aber ich könnte mir schon vorstellen, dass diese Frau in Natura verdammt klasse aussieht.


    Ihr solltet erstmal die anderen Bilder sehen, die ich hab


    Ihr Name ist übrigens Carmella Decesareagain (kann auch ein Künstlername sein?!)


    Miss April 2003, da werden doch die echten Namen veröffentlicht, oder? Nochmals sollte man aber weglassen, wenn man sie finden möchte.


    Gruß


    Pitter