Fragen zu Studium und Rentenansprüchen

  • Hallo,


    es ist ja (noch) so, dass Vater Staat für einen während des Studiums in die Rentenkasse einzahlt. Meine Frage: Muss ich nach dem Studium zur BfA und mein Zeugnis und die Immas vorlegen oder muss ich gar nichts machen. Meldet die Uni das der Rentenversicherungsanstalt, wie lange und was und wo ich studiert habe? Und: wieviel und wie lange zahlen die für einen ein?



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Ich hab für mein Studium von der FH eine Bescheinigung über die Studienzeit für die Rentenversicherung bekommen. Frag doch einfach mal im Sekretariat an Deiner Uni / FH nach, die sollten Bescheid wissen.

    c ya

  • Studium und Rebntenansprüche


    Bei aufmerksamer Zeitungslektüre innerhalb der letzten Tage konnte man die Information gewinnen, daß unserer sauberer Staat und seine Repräsentanten auf dem Sprung sind, die Anrechnungsjahre für ein Studium, die schon einmal auf lächerliche drei Jahre eingeschränkt worden waren, nun endgültig zu canceln; also vergiß es - wo kein Anspruch, da auch keine Meldung vonnöten....

  • Schleimenstein: Ich werde das ganz bestimmt nicht vergessen, da die neue Regelung, die kommen wird, nämlich, dass während des Studiums keine Beiträge mehr vom Staat bezahlt werden, nicht rückwirkend gelten wird! D.h. alle die, die mit dem Studium fertig sind haben Rentenansprüche (auch wenn es nur für 3 Jahre ist) und auch wenn es wenig Geld ist, so ist es doch welches und steht mir zu!



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Hm, da brauche ich ja dann wohl nicht zur BfA gehen, den Weg kann ich mir sparen :( .



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Imho zahlt der Staat während dem Studium zwar nicht in die Rentenkasse ein, aber kann trotzdem Rentenansprüche geltend machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brazzo
      Schleimenstein: Ich werde das ganz bestimmt nicht vergessen, da die neue Regelung, die kommen wird, nämlich, dass während des Studiums keine Beiträge mehr vom Staat bezahlt werden, nicht rückwirkend gelten wird! D.h. alle die, die mit dem Studium fertig sind haben Rentenansprüche (auch wenn es nur für 3 Jahre ist) und auch wenn es wenig Geld ist, so ist es doch welches und steht mir zu!


    Da hast Du was falsch verstanden. Das mit dem nicht rückwirkend gilt in unserem Lande immer nur für diejenigen, welche schon Renter sind! Komischerweise schreien momentan diejenigen am lautesten, welche garnicht betroffen sind - die derzeitigen Rentner.


    Das gilt jedoch z.B. nicht für die derzeitigen Beitragszahler, denen kann man alles mögliche Streichen. Auschlaggebend ist wohl immer nur der Zeitpunkt, zu dem der Rentenantrag gestellt wird. Komischerweise gibt es da keinen "Vertrauensschutz" wie bei den Rentnern.


    Für die Ausbildungszeiten wurden im übrigen keine Beiträge gezahlt. Die Zeiten wurden lediglich bei der Rentenberechnung als Beitragszeiten gerechnet. Das waren mal bis zu 13 Jahren. Blüm (=scharz-gelb) hat die Bemessungsgröße verringert und den Zeitraum erst auf 7 Jahre und später dann auf die derzeit geltenden 3 Jahre gekürzt.


    Gruß


    Pitter

  • Also das mit dem Rückwirkend kann ich bestätigen, das gilt wirklich nur wenn man schon Rentner ist. Mein Vater hatte neulich zwei Übersichten über seine angerechneten Jahre und gezahlten Beiträge (1989 und 2001). Bei der älteren von beiden wurden noch alle Studienjahre angerechnet und bei der neuen stand dann ab einer gewissen Zeit "Nicht angerechnet. Regelstudienzeit überschritten".

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