Beiträge von Pitter

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    Original geschrieben von senderlisteffm
    ....OK, hätten die Manager das getan, was schon lange getan gehört hätte,...


    Hätten die Manager in der Vergangenheit das getan, wofür sie üppig bezahlt worden sind, würde der Laden laufen, Gewinne abwerfen und weitere Arbeitsplätze wären vielleicht auch noch dabei rausgesprungen.


    Gruß


    Pitter

    Zitat

    Original geschrieben von m0nza
    Geil, 60 Mio. Menschen wollen rauchfreie Zone Deutschland und trotzdem passiert nichts?


    Ja, so ist es.


    Genauso wie die überwältigende Mehrheit in Deutschland für den Ausstieg aus der Kernernergie ist, trotzdem arbeitet eine der sog. Volksparteien kräftig daran, aus dem schon beschlossenen Ausstieg wieder auszusteigen.


    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von DaywalkerXX
    ... ne kneipe ohne rauch, wo gibts n das?...


    In vielen europäischen Ländern.


    Zitat

    Original geschrieben von DaywalkerXX
    ...trink ich eben zuhause mein bier und kann rauchen bis die bude qualmt. ich versteh nicht wie man die wirtschaft mutwillig ruiniert....


    Wie die Erfahrungen in den Ländern mit Rauchverbot in der Gastronomie zeigen, bleibt der Umsatz, im für die Gastronomie schlechtesten Fall, gleich. In vielen Fällen steigt er sogar an.



    Aber bei uns bricht ja immer gleich die Wirtschaft zusammen, egal was bei den gleichen Maßnahmen in anderen Ländern zuvor passiert ist. Da zählen dann überraschenderweise sogar die Beispiele aus den sonst so gelobten Staaten USA und GB nicht mehr.


    Aber keine Angst, da unsere Politiker ja absolut unabhängig und unbestechlich sind, hat die Raucherlobby keine Chance hierzulande. ;) In der Zeitung war diese Woche zu lesen, dass die in den letzten Tagen gestreuten, wahrscheinlich kommenden "Regelungen", wortwörtlich in einem Strategiepapier der Tabakwarenindustrie zu finden sind. Und so wird es wohl auch kommen, man (die Tabaklobby) kann sich auf "seine" Abgeordneten halt wirklich verlassen.


    Gruß


    Pitter


    Wer sagt das?


    Es geht hier doch einzig um das vom Gesetzgeber, mit gutem Grund, eingeräumte Recht, auf einen Platz im Kindergarten für Kinder eines bestimmten Alters. Und natürlich hat ein Bürger, egal ob neu zugezogen oder in diesem Ort geboren, ein Anrecht darauf, dass sich seine Gemeinde an geltende Gesetze hält.


    Gruß


    Pitter


    Da würde ich mich z.B. mit einem 5-jährigem Kind, der in eure Stadt zieht, aber bedanken, wenn diese mir mitteilen würde, leider sind alle unsere Plätze in allen unseren Kindergärten (u.a. mit Zweijährigen) belegt, suchen sie doch in den Nachbargemeinden nach einem Platz.


    Was glaubst Du, wie schnell ich da mit Hilfe eines Gerichtes einen Platz in eurer Gemeinde finden würde?


    Gruß


    Pitter

    Na dann hoffe ich für Dich, dass Ihr Glück habt.


    Trotzdem noch eine Anmerkungen dazu:


    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    ...Die Plätze für zweijährige sind nicht freiwillig, das habe ich gestern erfahren. Es besteht bei unseren Kindergärten definitiv ein Anspruch, lediglich die Anzahl der Plätze ist begrenzt.....


    Ja, aber doch eher ein "freiwilliger Anspruch". Euer Gemeinde-/Stadtrat hat entschieden, Zweijährigen x Plätze zur Verfügung zu stellen. Damit haben dann die betroffenen Eltern einen Anspruch darauf, soweit ein solcher Platz zur Verfügung steht. Diese Plätze können natürlich auch nicht willkürlich verteilt werden. Allerdings kann diese freiwillige Aktion der Stadt doch nicht dazu führen, dass ein Kind, welches durch Bundesgesetz einen Rechtsanspruch auf einen Platz besitzt, keinen Platz bekommt.



    Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    ...Er betonte dass die Reihenfolge der Warteliste und keine anderen Kriterien (sehen wir mal von möglichem Vitamin B ab IMHO) gelten....


    Ja, aber doch sicher nur unter den zweijährigen Bewerbern. Sobald ein Drei-/Vier-/Fünfjähriger vor einem Stichtag vor der Tür steht, muss die Gemeinde diesem einen Platz geben.



    Gruß


    Pitter

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    Original geschrieben von lart
      Pitter:
    naja, aber plätze auf gut glück frei zu halten kann es doch auch nicht sein.
    wenn keiner zuzieht bleiben die plätze unbesetzt?!?
    auf der einen seite probleme für die ortsansäßigen, ausfall von beiträgen & kosten bleiben nahezu gleich. aus bwl-ler sicht auch nicht das wahre :confused:
    ...


    Ja, sicher nicht optimal, aber, was soll die Stadt machen?


    Zweijährige wieder rausschmeissen, wenn 3-jährige zuziehen?


    Oder was würde ein Neubürger mit einem 5-jährigen tun, wenn ihm die Gemeinde erklärt, leider sind alle Kindergartenplätze belegt, da wir auch zweijährige Kinder aufgenommen haben?


    Gruß


    Pitter

    Re: Kindergartenplatz ab 2 Jahren, rechtliche Grundlagen



    ?
    Bevor man einfach postet hilft oftmals ein wenig nachdenken. Für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
    Wenn die Gemeinde nun durch freiwillige Aufnahme von Zweijährigen sämtliche Kindergartenplätze belegt, was sollten die dann tun, wenn eine Familie mit drei-, vier- oder fünfjährigen Kindern (egal welcher Nationalität oder aus welcher Ecke kommend) zuzieht?


    Gruß


    Pitter