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Outlook ist eine gute Lösung. Mobiledit! kann man auch mal versuchen, auch wenn ich persönlich damit nicht die besten Erfahrungen gemacht habe. Ansonsten bietet sich noch der Einzel-Import bzw. Export über vcards an (IR oder BT).
Insgesamt ist das aber eine Wissenschaft für sich. Komplett alle Daten übertragen zu bekommen ist meist nicht unbedingt leicht und z.T. unmöglich. Informationen wie assozierte Klingeltöne und Bilder gehen so gut wie immer verloren und selbst über vcards (welche eigentlich hinreichend standarisiert sind) läuft's meist nicht perfekt. Nachbearbeitung von Hand ist auf jeden Fall notwendig.
Als ich das letzte Mal versucht habe nach jahrelanger Zeit mit verschiedensten Siemens-Geräten die Daten auch halbwegs zufriendenstellend auf mein neues Motorola-Handy zu bekommen hat so gut wie gar nichts geholfen. Letztendlich habe ich es dann mittels SL55 (kein BT) -> PDA -> Razr (kein IR) halbwegs hinbekommen.
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Original geschrieben von Frank/2
Leider mit einer unzumutbaren Software
Also nix für mich....!
Wenn du damit die PC Software meinst hast du zwar 100%ig Recht, aber dem kann ja abgeholfen werden. Falls du die Motorola Firmware meinst, kann dem auch zum Teil abgeholfen werden (sowohl mit späteren Firmware-Versionen, bei denen Motorola dann was die grössten Unzulänglichkeiten angeht erfahrungsgemäß immer noch die Kurve kriegt, als auch anderweitig).
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Oh, in der Hinsicht ist Arcor eigentlich relativ problemlos: Forderungen werden wie ich das bisher gehört habe, sofern das Urteil denn rechtskräftig geworden ist, eigentlich ohne Murren beglichen. Du hast allerdings recht damit, dass du in Vorleistung treten müsstest (sowohl was die Leistungen deines RAs als auch die Gebühren des Gerichtes angeht).
Ich will hier ja nicht in den Verdacht geraten dich zur Klage zu drängen, aber - der Vollständigkeit halber - hast du schon einmal an PKH gedacht?
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Das finde ich auch. Ist bei Apple aber eine bewusste Entscheidung gewesen, bei der es wohl auch so bleiben wird: beim Nano und beim Video iPod ist auch kein Adapter mehr dabei ('nen Cradle sucht man mittlerweile auch vergeblich).
Genauso unmöglich: Geräte die sich nicht über ganz normale USB-Anschlüsse laden lassen, sondern nur wenn der Treiber installiert ist.
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Original geschrieben von wonzs
Wieso nennt ihr das alle "Candy-Bar"-Format. Mir ist nur das "Barren-Format" für einen solchen Typ Handy bekannt.
"Candy bar" ist halt eher im englischen Sprachgebrauch üblich und klingt auch etwas netter als "Barren". Letztendlich ist die Terminologie aber auch egal solange klar zwischen den einzelnen Handy-Typen (slider, flip, novelty, swivel) abgegrenzt werden kann und jeder weiss was gemeint ist.
@ Didi: Danke. Habe ich mir auch gleich mal aufs Handy gepackt.
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Original geschrieben von Melone
Lustig ist, wie verblendet die Leute von Flair eines "Fabrikverkaufs" sind. Die kaufen da echt alles... Das ist unglaublich!
Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Wobei es dort wirklich z.T. gute Angebote gibt. Man darf halt nur nicht blind draufloskaufen.
Das scheint bei Fabrikshops und ähnlichem aber eh so ein Phänomen zu sein. Ich kann mich noch gut an den alten Bahlsen Fabrik-Laden erinnern. Da sind dann immer die Kiosk-Besitzer mit drei voll bepackten Einkaufswagen an dem gross an der Kasse angebrachten "Keine gewerblichen Kunden"-Schild vorbeigegangen. Dahinter folgten dann meist die Grossmütter, die im Spätsommer schon einmal gross Weihnachtsgebäck gekauft haben. War immer sehr amüsant.
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Original geschrieben von Sebastian
Statt mit dem RA stumpf zu drohen, solltest Du ihn schlicht und ergreifend einschalten, sofern auf ein sachliches Schreiben mit angemessener(!) Fristsetzung keine Reaktion erfolgt.
Wenn ich mich zu dem Thema noch einmal kurz einschalten darf: wenn du wirklich beabsichtigst einen RA mit der Sache zu betrauen, so tuest du dir selbst einen Gefallen wenn du das Schreiben in der Form nicht abschickst. Damit machst du deinem Anwalt nämlich nur das Leben schwer (was für dich konkret bedeuteten mag, dass höhere Kosten anfallen können).
Solltest du wirklich der Überzeugung sein, dass selbst ein sachliches Schreiben, dass klar Sachverhalt und Streitgegenstand darlegt deiner Sache nicht hilft, so wäre es m.E. empfehlenswert gleich rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
In jedem Fall würde ich aber Sebastian beipflichten und sogar so weit gehen zu behaupten, dass dein Schreiben in der geposteten Form im Besten Fall ignoriert wird und dir und deinem Anliegen im schlechtesten Fall schadet (versteh mich bitte nicht falsch: nichts gegen dich und ich kann deinen Unmut auch verstehen, aber das ist nun einmal meine Einschätzung der Situation).
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Re: Re: Re: Handy bei Karstadt gekauft - keine IMEI auf der Rechnung
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Original geschrieben von Handy28.de
Garantie pflicht gibt es nicht. Zu meinst wohl Gewährleistung 
Na ja, *haarspalt*- das Wort "Garantiepflicht" ist an sich schon falsch, obwohl es sie doch gibt: nämlich in der Form das Ansprüche aus einem Garantievertrag erwachsen. Wenn der ordnungsgemäß zustande gekommen ist, so begründet er auch Rechte und Pflichten wie (so ziemlich) jedes andere Rechtsgeschäft auch. Es gibt aber in der Tat keine Verpflichtung auch einen solchen Garantievertrag einzugehen.
Anders ist das, wie du ja bereits schreibst, bei der Gewährleistung. Diese Ansprüche erwachsen nicht aus einem vertraglichen Verhältnis, sondern kraft Gesetzes wegen einem vertraglichen Verhältnis.
Hört sich gleich an, obwohl da in Wirklichkeit ein Unterschied ist. Solche Sachen sind übrigens auch einer der Gründe warum die meisten Normalbürger Juriten nicht ausstehen können. 
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Re: Unterschied in der Bedeutung einer 24monatigen Vertragslaufzeit
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Original geschrieben von Louvain
Meinen ersten Handy-Vertrag hatte ich bei Vodafone. Dort endet ein Vertrag mit 24monatiger Laufzeit bei rechtzeitiger Kündigung exakt 24 Monate nach Vertragsbeginn. Dies ist war auch bei meinem nächsten E-Plus-Vertrag der Fall.
Durch diese Erfahrungen bin ich beim Lesen der AGBs nachlässig geworden, denn bei zwei Providern sieht dies anders aus. Sowohl Cellway/Mobilcom als auch Phonehouse interpretieren eine 24monatige Vertragslaufzeit anders. Dort endet ein Vertrag nicht exakt 24 Monate nach Vertragsbeginn, sondern jeweils zum Monatsende des entsprechenden Monats, was bei einer Freischaltung zum
Monatsersten faktisch einer 25monatigen Laufzeit entspricht.
Die machen das wirklich so? Habe jetzt natürlich nicht den genauen Wortlaut vor Augen und - da ich noch kurz etwas erledigen muss und deshalb auf dem Sprung bin - nicht wirklich die Zeit mich mit dem Thema zu beschäftigen, aber so ganz koscher ist mir dass nicht. Spontan fällt mir da nämlich der Begriff "Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeiten" ein. 
Und *kurz nachschlag* *räusper* BGHZ 122, 63 scheint da meiner Meinung zu sein. 
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Re: Wechsel zu BASE evtl. noch möglich?
Definitiv kann dir das natürlich hier keiner sagen - insofern geht also probieren über studieren. 
Aber ich befürchte fast, dass du keinen Erfolg mit deinem Anliegen haben wirst. Ich habe im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall: da ist die Tochter gerade in ihre erste eigene Wohnung gezogen und hat dementsprechend nicht unbedingt Geld ohne Ende. Momentan hat sie wohl einen T&M 50 mit Studenten-Rabatt, ergo Fixkosten 12,50 € im Monat. Nun kam ihrem Vater die Idee, dass sie sich den Festnetzanschluss sparen könnte indem sie zu Base wechselt (was ich übrigens auch zumindest in meiner Lebenszeit ganz gerne mal machen würde, wenn endlich DSL von Festnetzanschlüssen entkoppelt wird :mad: ).
Auf jeden Fall geschah das Ganze Mitte Oktober und wohl auch kurz nach Ende der Wechselaktion und in dem Fall liess sich - trotz persönlicher Kontakte bei E+ und der Tatsache, dass der Vater nicht gerade umsatzschwacher E+ Kunde ist - nichts machen.
Aber probieren kann man's ja mal. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück.